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Naturpark Schönbuch
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung Forstdirektion
Im Schloss
72074 Tübingen-Bebenhausen
Fon: 07071 602262
Fax: 07071 602602
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Der Schönbuch gehört seit Menschengedenken zu Tübingen und Stuttgart, zu Böblingen, Herrenberg und Waldenbuch wie zu den übrigen Gemeinden in seinem Umfeld als unverwechselbares und unantastbares Landschaftselement.
Als jedoch Ende der 60er-Jahre die Planer bei der Suche nach einem neuen Standort für einen Großflughafen in der Region Stuttgart im östlichen Teil des Waldgebietes - zwischen der alten B 27 und Walddorfhäslach - fündig wurden, schien dieses Gebiet nach Ausdehnung, gewohnter Bedeutung und in seinen Funktionen gefährdet zu sein.
Der Widerstand weiter Bevölkerungskreise und offizieller Stellen verhinderte diese Planungen und war schließlich Anlass dafür, dass im Jahre 1972 die ausgedehnten Waldungen zwischen Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg und Tübingen zum ersten Naturpark des Landes Baden-Württemberg erklärt wurden.
Der Erhalt des geschlossenen Waldgebietes im dicht besiedelten Neckarland als Erholungsraum, ökologisches Refugium, Luftfilter, Sauerstofflieferant und Produzent des Rohstoffes Holz war dadurch für die kommenden Generationen gesichert.
Wichtigste Ziele des Naturparks sind die Wahrung der Eigenart der Schönbuchlandschaft, die Erhaltung und der Schutz der naturnahen Lebensgrundlagen und die Erschließung und Ausstattung mit Erholungseinrichtungen. Im Unterschied zu reinen Naturschutzgebieten sind somit im Naturpark die Erholungssuchenden mit in die Zielsetzung einbezogen.