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Wirtschaftsförderung
Landkreis Böblingen
Ralf Stahl
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Fon: 07031 663-1608
Fax: 07031 663-907
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Die Gemeinde Nufringen und weitere Städte und Gemeinden bieten unter www.bauausschreibungen.info Informationen über aktuelle Bauausschreibungen an.
Unser Gewerbegebiet "Gründen" als verkehrsgünstiger Gewerbestandort für Ihren Gewerbebetrieb in der Wirtschafts- und Technologieregion Stuttgart. Die Gemeinde Nufringen (ca. 5.300 Einwohner) liegt nur ca. 3 Autominuten entfernt von der B 14 und der Autobahnanschlussstelle Gärtringen zur A 81 Stuttgart-Singen. Die Gemeinde hat zudem eine gute ÖPNV-Anbindung an die internationale Bahnstrecke Stuttgart - Horb - Zürich - Mailand mit S-Bahnanschluss (S 1) im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) sowie ICE-Anschluss in der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Landesflughafen Stuttgart-Echterdingen (30 km), die Landeshauptstadt Stuttgart (30 km) sowie der Gewerbe- und Industrieballungsraum Böblingen / Sindelfingen (15 km) sind gut zu erreichen.
Nufringen hat darüber hinaus einen hohen Wohn- und Freizeitwert durch seine reizvolle Lage am Rande des Naturparks Schönbuch und die geringe Entfernung zum Nordschwarzwald (15 km).

Unser Gewerbegebiet „Gründen“ zeichnet sich bereits heute durch einen sehr guten Branchenmix mit international bekannten und leistungsfähigen Unternehmen mit über 1.700 qualifizierten Arbeitsplätzen aus. Die bereits angesiedelten Betriebe stellen ein Konglomerat aus produzierenden Betrieben, Handwerks- sowie Dienstleistungs- und Verkaufsbetrieben dar. Nach Erschließung weiterer 80.000 qm Gewerbefläche stehen Parzellen von ca. 400 qm bis ca. 23.000 qm zur Bebauung zur Verfügung. Momentan stehen noch rund 30.000 qm Gewerbefläche zum Verkauf zur Verfügung. Der Bebauungsplan ist bereits rechtskräftig. Sonderflächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nicht ausgewiesen.
Unser Verkaufspreis beträgt 125,00 €/qm und schließt alle Erschließungsleistungen und Anschlussbeiträge ein. Sofern Wohnräume in einem gewerblichen Gebäude mit errichtet werden, wird ein Zuschlag von 180,00 €/qm Wohnfläche erhoben. Selbständige Wohngebäude sind nicht zulässig, Wohnungen sind nur für Betriebsinhaber oder Bereitschaftspersonal im Betriebsgebäude ab dem 1. Obergeschoss zulässig. Weitere Details sind dem entsprechenden Bebauungsplan zu entnehmen.