Gemeinde Nufringen

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Lärmaktionsplan der Gemeinde Nufringen

Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Nufringen

Die Gemeinde Nufringen hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt und nun fortgeschrieben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.10.2019 den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung bekanntgegeben. In der Zeit von 28. Oktober 2019 bis einschließlich 8. Dezember 2019 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein.

In seiner Sitzung vom 23. März 2020 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst. Die Endfassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes können Sie hier auf unserer Homepage einsehen.

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