Gemeinde Nufringen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Geschichte & Wappen

Gründung, erste Namensgebung und urkundliche Nennung

Besiedlung

Geschichtliche Funde deuten auf eine frühe Besiedlung unseres Raumes in der sogenannten Hügelgräberbronzezeit 1600 bis 1300 v. Chr. hin.

Man hat im Nahbereich auch Reste römischer und alemannischer Siedlungen gefunden.

Beim Torfstich im Jahr 1921 im Brühlgraben wurden Reste von römischer Keramik gefunden, die auf eine nahe gelegene "Villa Rustica" (Römischer Gutshof) hinwiesen.

Ein ab 1895 mehrfach angeschnittenes Gräberfeld bestätigt, dass sich zumindest auf der Markung (Flurname Wehlingen) wahrscheinlich eine alemannische Siedlung befand.

Man kann aus der ersten Vermessung des Landes 1830 die sogenannte nördliche und südliche Ettergrenze ablesen. Auch die Reste des sogennanten Einfriedungshags an der nördlichen Ortsgrenze lässt eine der sogennannten Ausbausiedlungen annehmen, die etwa 536 bis 746 entstanden sind.   

Tatsächlich gehen die ersten Siedlungen in der Geschichte viel früher zurück, als die ersten beurkundete oder urkundliche Erwähnung.

 

Erste beurkundete Nennung

Nufringen wurde gemäß der Recherchen das erste Mal im Zeitraum 1182-1194 in einem chronikalischen Eintrag der Benediktinerabtei Ottobeuren erwähnt. Heinrich von Niuferon schenkte um das Jahr 1182 sein Altinger Dienstgut dem Benediktinerkloster Ottobeuren. Er übergab sein Geschenk im Gefolge und als (evtl. ehemaliger) Dienstmann von Markgraf Heinrich von Ronsberg und dessen Frau Udihilt, die ihren Besitz in Altingen 1182 dem Benediktinerkloster Ottobeuren schenkten.

Nufringen wird erneut erst wieder 1271 erwähnt, dann in einer „eigenen“ Urkunde. Allerdings hatten die sogenannten Siler von Nufringen kein eigenes Siegel, weswegen die Urkunde von den „Grafen Rudolf von Tübingen-Herrenberg, Ulrich von Tübingen-Asperg und Konrad von Vaihingen“ mit Siegel rechtskräftig ausgestellt wurde. In dieser Urkunde verkauften die fünf Brüder „Wolfram (Wolpod), Ulrich, Hugo, Heinrich und Sigmund, genannt die Siler von Nufringen“ ihr Hofgut in Altingen.

 

Jubiläum

Für die Ausrichtung von Gemeindejubiläen orientiert man sich an der ersten beurkundeten oder urkundlichen Erwähnung. Gemäß der Recherche kann eine Begehung des 850-jährigen Jubiläums der Gemeinde Nufringen im Jahr 2032 erfolgen.

 

Namensgebung

Der im 12. Jahrhundert erstmals namentlich genannte Ort schrieb sich damals "Niuferon".

Der Ortsadel des 13. und 14. Jahrhunderts blühte bis gegen Ende des Mittelalters. Die damaligen Herren von Nufringen unterstanden dem Pfalzgrafen von Tübingen, welcher die Ortschaft zusammen mit Herrenberg im Jahr 1382 an Württemberg verkaufte.

Die Oberamtsbeschreibung Herrenberg 1855 erwähnt weiter die Schreibweisen: "Nuweran" (1271), "Nivfervn" (1304), "Nufran" (1318, 1326, 1331, 1334, 1374) und "Nufren" (1382).

Um 1465 tritt der Name "Nufron" auf.

Im Lagebuch des Herrenberger Armenkasten von 1470 ist wie im Lagerbuch von 1490 noch "Nuffran" geschrieben.

Im Lagerbuch von 1495 sind noch zwei verschiedene Schreibweisen enthalten: einmal "Nufferan" und dann aber in der teils mundartlichen Form "Nuffrengen".

In der folgenden Zeit wechselt (gleichzeitiger Schreiberwechsel) die Schreibweise um 1559 in "Neuferingen" und um 1680 schließlich in "Nufringen".

Das Nufringer Wappen

Im Jahre 1683 ist ein Pflugmesser, das auch als "Sech" bezeichnet wird, als Markstein bzw. Fleckenzeichen von Nufringen nachgewiesen.

Auf den Markzeichen der Gemeinde sind daneben auch eine Pflugschar und eine Hafte zu sehen. Die Letztere wird - obwohl sie in der Form dem heraldischen "Kesselrinken" entspricht - als Bestandteil des Pfluges und damit gleichfalls als Symbol für die Landwirtschaft verstanden.

Seit 1920 lässt sich die Hafte in Gemeindestempeln belegen. Das von der Archivdirektion Stuttgart im Jahre 1936 vorgeschlagene Wappen wurde am 27. Januar 1938 vom damaligen Reichsstatthalter in Württemberg verliehen.

Wappen & Flagge

Beschreibung des Wappens: In rot eine goldene (gelbe) Hafte (Kesselrinken).
Beschreibung der Flagge: Gelb-Rot (Gold-Rot)

Nufringer Heimatlied

Dr. med. Bernhard Hermelink (+2004), der Sohn des Nufringer Pfarrers Gottfried Hermelink, schrieb das nachfolgende Gedicht im Sommer 1942 während seines Kriegseinsatzes im Kaukasus. Er war als Sanitätsfeldwebel und Hilfsarzt eingesetzt.

Die ursprüngliche Melodie ist nicht mehr auffindbar, so dass Nufringen zwar ein Heimatgedicht, jedoch kein Heimatlied hat.

Günther Stoll, Akkordeonlehrer, Dirigent und Kulturmanager, hat das Gedicht im Auftrag der Gemeinde Nufringen im August 2014 vertont. Ihm ist es gelungen, die Wehmut und die Sehnsucht nach der Heimat, die in dem Gedicht zum Ausdruck kommen, in die Melodie einfließen zu lassen.

Der Notensatz wurde im Mai 2015 von Wolfgang Russ erarbeitet.
Die Verwertungsrechte liegt bei der Gemeinde Nufringen.

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.

Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich

 

Montag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

 

Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Wunschtermin:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:

Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024

Bürgermeister 07032 968051

Standesamt 07032 968052

Rente 07032 968052

Bauanträge 07032 968031

Kinderbetreuung 07032 968025

Ordnungsamt 07032 968036

Ortsbauamt 07032 968033

Friedhof 07032 968031

Finanzen/Steuern 07032 968049

Insbesondere für eine längere Bearbeitungs- und Aufenthaltsdauer (z.B. im Standesamt, Bauamt, bei Akteneinsichten, im Sozialbereich/Rentenversicherung, etc.) müssen infektionsschützende Maßnahmen vorbereitet und erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de

Für den Besuch gilt:

- Empfehlung für einen Mundschutz

- Sicherheitsabstand einhalten

- Beachtung des Leitsystems

- Beachtung des Hygienekonzepts