Gemeinde Nufringen

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Notfallbetreuung "Nufringer Nachmittag"

Von den vollberufstätigen Eltern kann eine Notbetreuung im "Nufringer Nachmittag" von Montag bis Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und am Freitag von 15 bis 16:30 Uhr beantragt werden, wenn dies in den gemeindlichen Nufringer Kindertagesbetreuungseinrichtungen durch Personalausfälle nicht mehr geleistet werden kann.

Sofern Sie einen solchen Platz benötigen, lassen Sie uns bitte gleich einen entsprechenden Arbeitszeitnachweis vom Arbeitgeber an die E-Mail-Adresse: kindergarten@nufringen.de  oder durch Abgabe in der Kindertagesstätte oder im Rathaus zukommen. Weitere detaillierte Informationen lassen wir Ihnen dann zukommen.

Das Nufringer Notbetreuungsmodell kann durchaus als Pilotprojekt in der Suche nach alternativen Möglichkeiten angesehen werden, eine spätnachmittägliche Kindergartenbetreuung auch dann zu ermöglichen, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Fachkräften ausfallen oder fehlen.

Gleich nachdem der Mindestpersonalschlüssel in einer gemeindlichen Kindertagesbetreuungseinrichtung erstmals unterschritten wurde und zwingend zu einer Verkürzung der Betreuungszeit führte, ist es der Gemeindeverwaltung sofort gelungen, diese  Lösung im eigenen Ideenpool für die aktuelle und zukünftige spätnachmittägliche Notbetreuung von gemeindlichen Kindergartenkindern vollberufstätiger Eltern umzusetzen.

Der Dank für die Ermöglichung der Notfallbetreuung gilt dem Organisationsteam in der Verwaltung, den pädagogischen Hilfskräten, der Unterstützung von den Einrichtungsleitungen, Erzieherinnen und Erziehern, Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, der Nufringer Grundschule mit Leitung und Lehrerteam und der Schulkindbetreuung. Sie haben durch ihren außergewöhnlichen persönlichen Einsatz schon bisher wesentliche zeitliche Einschränkungen bei der Betreuung von Kindergartenkindern verhindert, wie wir sie bei den Medienberichten zu den Geschehnissen in anderen Kommunen bereits nachlesen durften. So wurden und werden auch an den Wochenenden von den Führungskräften alle nur erdenklichen organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um beispielsweise kurzfristige krankheitsbedingte Personalausfälle oder zwingende Schutzmaßnahmen sofort bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft auszugleichen. Nur durch diesen enormen persönlichen Einsatz kann der verpflichtende Mindestpersonalschlüssel ausgeglichen werden. Für den Fall, dass dies nicht mehr gelingt, wurde die Nufringer Notbetreuung als vorbildliche Hilfe für die vollberufstätigen Eltern eingerichtet.