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Wohnbauplätze in Nufringen
Innenenentwicklung / Nachverdichtung
Seit Längerem schon wurde der Schwerpunkt auf die innerörtliche Entwicklung gelegt. Das heißt, dass vor allem innerörtliche Brachflächen und Baulücken genutzt werden sollen, um diese zu bebauen. Hierbei konnten in den vergangenen Jahren bereits einige Flächen erfolgreich und in gelungener Weise für eine Neubebauung aktiviert werden. Dieser sparsame Umgang mit Grund und Boden genießt auch weiterhin eine hohe Priorität.
Neubaugebiete
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Bauplätzen machte zunehmend deutlich, dass eine Neuausweisung von Wohnbauland unumgänglich ist, um den Bedarf zu decken, der über die Innenentwicklung hinausgeht. Der Gemeinderat hat deshalb im Mai 2019 beschlossen, potenzielle Entwicklungsbereiche zu untersuchen, die auf der Grundlage einer Flächenanalyse ausgewertet wurden.
Die Flächenanalyse kann hier eingesehen werden
Für die im weiteren Auswahlverfahren vom Gemeinderat ausgewählten Gebiete (Nr. 2 „Am Kuppinger Weg“, Nr. 4 „ Hinterer Steig Süd“ und Nr. 6 „ Landwuhlenäcker“) wurden die sogenannten Aufstellungsbeschlüsse zur Einleitung eines Bebauungsplansverfahrens nach § 13b BauGB gefasst. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der Bodenordnung auch ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Nach den rechtlichen Vorgaben darf von den drei ausgewählten Gebieten nur eines weiterentwickelt werden, weshalb der Gemeinderat für zwei Gebiete noch Aufhebungsbeschlüsse fassen muss. Der Zeitpunkt dieser Beschlüsse ist abhängig von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, die notwendigen Flächen an die Gemeinde zu veräußern.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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