Gemeinde Nufringen

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Allgemeine Informationen

Wohnbauplätze in Nufringen

Innenenentwicklung / Nachverdichtung
Seit Längerem schon wurde der Schwerpunkt auf die innerörtliche Entwicklung gelegt. Das heißt, dass vor allem innerörtliche Brachflächen und Baulücken genutzt werden sollen, um diese zu bebauen. Hierbei konnten in den vergangenen Jahren bereits einige Flächen erfolgreich und in gelungener Weise für eine Neubebauung aktiviert werden. Dieser sparsame Umgang mit Grund und Boden genießt auch weiterhin eine hohe Priorität.

 

Neubaugebiete
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Bauplätzen macht zunehmend deutlich, dass eine Neuausweisung von Wohnbauland unumgänglich ist, um den Bedarf zu decken, der über die Innenentwicklung hinausgeht.

 

Der Nufringer Gemeinderat hat am 07.06.2021 die Vorentwürfe zu den Bebauungsplänen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ beschlossen. Durch die Zustimmung des Gemeinderats war die Schaffung des Baurechts in die Wege geleitet und Grundstücksfragen konnten geklärt werden.

 

Von den Alteigentümern wurden im Jahr 2022 die Grundstücksflächen im Plangebiet aufgekauft. Zeitgleich wurde der Bebauungsplan erarbeitet, um damit den rechtlichen Rahmen für die spätere Ausnutzbarkeit der Flächen festzulegen.

 

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich Ende 2023 zur Rechtskraft gelangen. Geplant war dazu für den Teilbereich der Flächen „Hinterer Steig Süd“ die Erleichterungen des Baugesetzbuches (BauGB) nach §13 b BauGB für ein beschleunigtes Verfahren in Anspruch zu nehmen. Die Baurechtschaffung für die Flächen im Bereich „Gansäcker“ sollen im Regelverfahren erfolgen. Beide Verfahren waren mit parallelen Verfahrensschritten geplant, um Synergieeffekte nutzen zu können.

 

Der Gemeinderat hat am 17. Juli 2023 den Entwürfen der Bebauungspläne „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ zugestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 31.07.2023 bis 15.09.2023.

 

Am 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht den seitens einer Naturschutzorganisation angegriffenen Bebauungsplan einer baden-württembergischen Kommune, der im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, für unwirksam erklärt. Seitens des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass § 13 b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unvereinbar ist.

 

Zum 01.01.2024 wurde durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine Reparaturklausel für bereits begonnene Baulandentwicklungsverfahren nach § 13 b BauGB eingeführt.

 

§ 13 b BauGB wurde aufgehoben. § 215 a BauGB wird mit dem Inhalt eingeführt, dass Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB abgeschlossen werden können, sofern der Satzungsbeschluss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gefasst wird.

 

Hinsichtlich der Umweltbelange ist eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, bei der die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Zudem wird eine vollwertige Umweltprüfung, inkl. Erstellung eines Umweltberichts, durchgeführt. Hinzu kommt die Darstellung und rechtlichen Sicherung der nun erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Eine erneute Veröffentlichung der überarbeiteten Bebauungsplanentwürfe ist Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen.

 

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist bis zum 31.12.2024 geplant. Im Jahr 2024 werden parallel die Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen vorbereitet bzw. durchgeführt. Die Baufeldräumung ist für Winter 2024/2025 geplant, sodass ab Frühjahr 2025 mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden kann. Die Erschließung wird je nach Witterung bis Frühjahr/Sommer 2026 andauern. Da viele Arbeitsschritte voneinander abhängig sind, kann sich der Terminplan im Laufe des Verfahrens ändern.

 

Eine (private) Bebauung der Flächen ist nach dem aktuellen Terminplan nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune – voraussichtlich ab Mitte 2026 möglich. Mit Ihrem Bauvorhaben können Sie beginnen, wenn Ihr Bauvorhaben von der zuständigen Behörde genehmigt ist.

 

Die Flächenangaben sind vorläufig, da das Gebiet noch nicht endgültig vermessen und auch die Parzellierung noch nicht erfolgt ist. Daher kann es im weiteren Verlauf des Projekts zu geringfügigen Änderungen kommen. Über die genaue Modalität der Vergabe von Bauplätzen wird der Gemeinderat noch 2024 einen Beschluss fassen. Hierbei ist unter anderem vorgesehen, das genaue Verfahren festzulegen, wie eine Zuteilung erfolgen soll.

 

Näheres sowie eine Interessensbekundungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Dienstleister-Web-Site unter: https://www.nufringen-baugebiete.de/

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