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Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Wohngebiet „Hinterer Steig Süd“
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ gemäß § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung außerdem den zweiten Entwurf des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ einschließlich Textteil und Begründung mit Datum vom 16.04.2024 und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Nufringen über folgende Emailadresse abgegeben werden: bauverwaltung(@)nufringen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z. B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Nufringen, den 17.05.2024
gez. Ingolf Welte, Bürgermeister
Anhang Hinterer Steig Süd
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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