Gemeinde Nufringen

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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Hinterer Steig Süd"

 

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Wohngebiet „Hinterer Steig Süd“

 

  • Beendigung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 215 a BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB
  • Billigung des zweiten Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften
  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ gemäß   § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 06.05.2024 in öffentlicher Sitzung außerdem den zweiten Entwurf des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ einschließlich Textteil und Begründung mit Datum vom 16.04.2024 und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich über die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

 


 

Öffentliche Bekanntmachung

Beendigung des Bebauungsplanverfahrens in Anwendung des § 13 a BauGB

Der qualifizierte Bebauungsplan „Hinterer Steig Süd“ wurde im Verfahren nach § 13 b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a BauGB Abs. 1 Nr. 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB eingeleitet.

 

Mit Urteil vom 18.07.2023 wurde § 13 b BauGB durch das Bundesverwaltungsgericht für unionsrechtswidrig erklärt. Am 01.01.2024 trat die Änderung des Baugesetzbuchs mit der Streichung des § 13 b BauGB und der Einführung des § 215 a BauGB in Kraft, nach dem Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB abgeschlossen werden können.

 

§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 sowie § 13 a Abs. 2 Nr. 4 können nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die Einschätzung erlangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1 a Abs. 3 auszugleichen wären. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

 

Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde mit Datum vom 16.02.2024 abgeschlossen. Die Einschätzung führte zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan „Hinterer Steig Süd“ voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die in der Abwägung berücksichtigt werden müssen und auszugleichen sind. Daher wurde nach § 215 a Abs. 3 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht mit Datum von 16.04.2024 nach § 2 a BauGB erstellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterer Steig Süd“ umfasst eine ca. 1,86 ha große Fläche, wie sie sich aus dem dargestellten unmaßstäblichen Kartenausschnitt ergibt.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Flst.-Nrn. 1765, 1764, 1763, 1762, 1761, 1760, 1759, 1758, 1757, 1756 und 4778/1.
  • Im Osten durch die Flst.-Nrn. 4778/1, 4779, 4783, 4784, 4786, 4786/1, 4787 und eine Teilfläche der Flst.-Nr. 1695 (Oberjesinger Straße).
  • Im Süden durch die Flst.-Nrn. 1578, 1570/1, 1554, 1559 und 4812.
  • Im Westen durch eine Teilfläche der Flst.-Nr. 1662, die Flst.-Nr. 1644, eine Teilfläche der Flst.-Nrn. 1660 und 1695 (Oberjesinger Straße).

Unmaßstäblicher Planausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ vom 16.04.2024

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich des Umweltberichts, jeweils mit Datum vom 16.04.2024, sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nufringen veröffentlicht unter: https://www.nufringen.de/de/wirtschaft-bauen/bauen-werte/bebauungsplaene im Zeitraum von je einschließlich

21.05.2024 bis 28.06.2024

 

Im selben Zeitraum von je einschließlich 21.05.2024 bis 28.06.2024, liegen die Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, im Foyer des 1. Obergeschosses neben dem Büro 1.08 während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.

 

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Donnerstags und freitags ist der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen dürfen Sie auch ohne einen vorherigen Termin klingeln, Sie erhalten dann Einlass.

 

Die Gemeinde Nufringen führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB durch.

 

Maßgebend sind folgende Unterlagen:

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich des Umweltberichts, jeweils mit Datum vom 16.04.2024.

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden veröffentlicht

  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
  • Umweltbericht mit Kartendarstellungen vom 16.04.2024
  • Relevanzprüfung zum Artenschutz, StadtLandFluss, Stand 10.07.2020
  • Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss vom 03.05.2021 / 26.05.2023
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult vom 09.06.2023
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult, Anlagen Pläne 1-21 vom 09.06.2023
  • Ergänzende Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung, Modus Consult vom 14.03.2024
  • Baugrunduntersuchung BGU vom 05.08.2021
  • Bodenschutzkonzept, BU, vom 15.04.2024
  • Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung vom 16.04.2024

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene wesentliche umweltbezogenen Informationen

Die Stellungnahmen mit den laufenden Nummern sind in der Tabelle der Ergebnisse aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Behandlungsvorschlägen enthalten.

Öffentlichkeit

  1. 1. Stellungnahme 1, Schreiben vom 29.08.2023
  2. 2. Stellungnahme 2, Schreiben vom 07.09.2023
  3. 3. Stellungnahme 3, Schreiben vom 15.09.2023

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

  • 1. Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Referat 21, Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, Schreiben vom 15.09.2023
  • 2. Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung 4, Straßenwesen und Verkehr, Schreiben vom 03.08.2023
  • 4. Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Schreiben vom 10.08.2023
  • 5. Verband Region Stuttgart, Schreiben vom 13.09.2023
  • 6. Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt, Schreiben vom 07.09.2023
  • 8. Netze BW GmbH, Region Schwarzwald-Neckar, Schreiben vom 18.08.2023 / 24.08.2023 / 04.09.2023
  • 9. Amprion GmbH, Schreiben vom 03.08.2023
  • 10. Transnet BW GmbH, Schreiben vom 24.07.2023
  • 14. Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Schreiben vom 24.07.2023
  • 15. Zweckverband Landeswasserversorgung, Schreiben vom 28.07.2023
  • 18. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 25.07.2023
  • 24. Sparkassen-IT, Schreiben vom 25.07.2023
  • 26. Handwerkskammer Region Stuttgart, Schreiben vom 24.07.2023
  • 29. Polizeipräsidium Ludwigsburg, Schreiben vom 05.09.2023
  • 31. Stadtverwaltung Herrenberg, Schreiben vom 23.08.2023
  • 32. Gemeinde Gärtringen, Schreiben vom 31.07.2023
  • 36. BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle, Schreiben vom      21.07.2023 / 27.07.2023 / 15.09.2023
  • 37. Eisenbahn Bundesamt, Außenstelle Stuttgart, Schreiben vom 01.08.2023
  • 42. GasLine GmbH, Schreiben vom 21.07.2023

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • Rüge zur Anwendung des § 13 b BauGB wegen Verstoßes gegen Europäisches Recht
  • zum Urteil des BVerwG Leipzig vom 18.07.2023
  • zur Unwirksamkeit des Verfahrens nach § 13 b BauGB
  • zur Obergrenze von 10.000 m² Grundfläche
  • zur Durchführung einer Umweltprüfung
 
 
  • Stellungnahme 1
  • Stellungnahme 2
  • Stellungnahme 3
  • Regierungspräsidium Stuttgart –  Abt. 2, Wirtschaft und Infra-struktur, Raumordnung, Umwelt
  • Verband Region Stuttgart
  • Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt
  • Stadtverwaltung Herrenberg
  • Gemeinde Gärtringen
  • BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle
 

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zu Altlasten
  • zu Kampfmitteln
 
 
  • Bodenschutzkonzept, BU, vom 15.04.2024
 
 
  • zu Verkehrserhebungen
  • zu Verkehrsbelastungen
  • zur Leistungsfähigkeitsbewertung
  • zum Ergebnis der Verkehrszählungen 2024
 
 
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult mit Plananlagen vom 09.06.2023
  • Ergänzende Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung, Modus Consult vom 14.03.2024
 
 
  • zur Verkehrsuntersuchung
  • zu den Erhebungszeiträumen der Verkehrszählungen
  • zur Beauftragung eines belastbaren Verkehrsgutachtens
  • zur Verkehrssituation
  • zum Verkehr auf der Oberjesinger Straße
  • zum fehlenden Verkehrskonzept zur Regelung des Verkehrsmehraufkommens
  • zum Pendlerverkehr
  • zur Zufahrtsituation des Gebietes „Hinterer Steig Süd“ mit nur einer Gebietszufahrt
  • zum Sicherheitsrisiko aufgrund einer einzigen Gebietszufahrt in das Wohngebiet „Hinterer Steig Süd“
  • zur Zufahrt zu den Baugebieten während der Erschließungs- und Bauphase
 
 
  • Stellungnahme 1
  • Stellungnahme 2
  • Stellungnahme 3
 
 
  • zum Bedarf an Wohnraum
  • zur Bedarfsermittlung
  • zum überproportionalen Wachstum der Gemeinde Nufringen
  • zur Flächenanalyse
  • zu einer fehlenden fundierten Bedarfsanalyse
  • zu veralteten Daten der Bedarfsanalyse
 
 
  • Stellungnahme 1
  • Stellungnahme 2
  • Stellungnahme 3
  • BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle
 
 
  • zu Arsen- und Nickelwerten und deren Gefahren
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zum Schnitteplan „Hinterer Steig Süd“
  • zu den Firsthöhen
  • zum Etagenzuwachs
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zur Bürgerbeteiligung während der Sommerferien
  • zum Zeitpunkt / Zeitraum der Auslegung der Unterlagen
  • zur Transparenz / Information der Öffentlichkeit
 
 
  • Stellungnahme 1
  • Stellungnahme 2
  • Stellungnahme 3
 
 
  • zur Starkregenuntersuchung von Wald + Corbe
  • zum Hochwasserschutz
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zum Bundesraumordnungsplan Hochwasser
  • zu erheblichen Prüfpflichten betreffend Starkregenereignisse
 
 
  • Regierungspräsidium Stuttgart –  Abt. 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Raumordnung
 
 
  • zur Schaffung von Wohnraum
  • zur Fläche für Landwirtschaft
  • zur Bruttowohndichte
 
 
  • Verband Region Stuttgart
 
 
  • zu Festsetzungen zu Flächen für Garagen und Stellplätze
  • zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • zum Hochwasserschutz
 
 
  • Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt
 
 
  • zum generellen Ausschluss nicht störender Handwerksbetriebe
 
 
  • Handwerkskammer Region Stuttgart
 
 
  • zur Verkehrstechnik und Verkehrssicherheit
  • zur Kriminalprävention
 
 
  • Polizeipräsidium Ludwigsburg
 

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zu den Belangen des Artenschutzes
  • zu Vögeln, Reptilien, Fledermäusen, Zauneidechsen, Nachtkerzenschwärmern

 

 
  • Relevanzprüfung zum Artenschutz, StadtLandFluss, Stand 10.07.2020
  • Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss vom 03.05.2021 / 26.05.2023
 
 
  • zu Neophyten
 
 
  • Bodenschutzkonzept, BU, vom 15.04.2024
 
 
  • zu externen Kompensationsmaßnahmen
  • zu einer Obstbaumreihe
  • zu hochstämmigen Obstbäumen
  • zu Streuobstwiesen
  • zu einer Gehölzböschung
  • zu Gehölzflächen
  • zu Feldhecken
  • zu Ökokontomaßnahmen aus dem Jahr 2000
  • zum voreiligen Roden der Ökokonto-Maßnahme-2000
  • zu Ackerflächen
  • zu mageren Blühwiesen
  • zu Grünspechten
  • zu Zauneidechsen
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zu ungenügenden Kompensationsmaßnahmen
 
 
  • Stellungnahme 3
 
 
  • Zur Nichtbetroffenheit von Naturschutzgebieten sowie Flächen des Artenschutzprogramms
  • Zur teilweisen Lage innerhalb von Biotopverbundflächen
  • zu CEF-Maßnahmen
  • zu streng geschützten Tier- und Pflanzenarten
  • zur Betroffenheit von Zauneidechsen
  • zu Ersatzhabitatflächen
  • zum Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahme
 
 
  • Regierungspräsidium Stuttgart –  Abt. 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Umwelt
 
 
  • zum Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
 
 
  • Verband Region Stuttgart
 
 
  • zum Eingriff in die bestehende Kompensationsmaßnahme
  • zu einer Begrünung Richtung Norden
  • zur Betroffenheit der Zauneidechse
  • zur Pflanzqualität für die geplante Baumpflanzung
  • zum Ausgleich für Feldlerchen
  • zu CEF-Maßnahmen für Eidechsen
 
 
  • Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt
 
 
  • zum Fachplan Biotopverbund Offenland
  • zu Kern- und Verbindungsflächen
  • zum Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege
 
 
  • BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle
 
 
  • zur Baugrunduntersuchung
  • zur Rücksichtlosigkeit der Entnahme der Bodenproben gegenüber Bodenbrütern und der Natur
 
 
  • Stellungnahme 1
 

Schutzgut Boden / Fläche

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zu den geologischen Verhältnissen
  • zu hydrogeologischen Verhältnissen
 
 
  • Baugrunduntersuchung BGU vom 05.08.2021
 
 
  • zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • zur bodenbezogenen Datenerfassung und Bewertung
  • zum Bodenmanagement
 
 
  • Bodenschutzkonzept, BU, vom 15.04.2024
 
 
  • zum überproportionalen Wachstum der Gemeinde Nufringen
  • zur Flächenanalyse
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zur Baugrunduntersuchung
  • zu Arsen- und Nickelwerten und deren Gefahren
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zur Bodenbeschaffenheit und der Verteuerung von Bauaushub
 
 
  • Stellungnahme 3
 
 
  • zur Geotechnik
  • zum Boden
  • zu mineralischen Rohstoffen
  • zum Bergbau
  • zum Geotopschutz
 
 
  • Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
 
 
  • zur Fläche für Landwirtschaft
  • zur Bruttowohndichte
 
 
  • Verband Region Stuttgart
 
 
  • zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • zum Lößboden mit hoher Leistungsfähigkeit
  • zum Bodenschutzkonzept unter Einbeziehung eines bodenkundlichen Baubegleiters
  • zur Verwertung anfallenden Bodenmaterials
  • zur Vermeidung von Erdaushub
  • zur Minimierung der Neuversiegelung
  • zum schonenden Umgang mit Boden und Schutz des Mutterbodens
 
 
  • Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt
 

Schutzgut Wasser

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zu hydrogeologischen Verhältnissen
  • zum Grundwasser und Grundwasserschutz
 
 
  • Baugrunduntersuchung BGU vom 05.08.2021
 
 
  • zu Retentionsflächen, Entwässerung
 
 
  • Bodenschutzkonzept, BU, vom 15.04.2024
 
 
  • zur Baugrunduntersuchung
  • zum Grundwasser
  • zur Starkregenuntersuchung von Wald + Corbe
  • zum Hochwasserschutz
 
 
  • Stellungnahme 1
 
 
  • zum Bundesraumordnungsplan Hochwasser
  • zu erheblichen Prüfpflichten betreffend Starkregenereignisse
 
 
  • Regierungspräsidium Stuttgart –  Abt. 2, Wirtschaft und Infrastruktur, Raumordnung
 
 
  • zum Grundwasser
 
 
  • Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
  •  
 
 
  • zum Zisternenvolumen für Niederschlagswasser
  • zum Grundwasserschutz
  • zum Starkniederschlag
 
 
  • Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt
 

Schutzgut Klima / Luft

Art der umweltbezogenen Information    

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zum Klimaatlas Region Stuttgart
  • zu einer Kaltluftproduktionsfläche und Kaltluftabflussgebiet
 
 
  • Verband Region Stuttgart
 
 
  • zur Einrichtung von Solaranlagen
 
 
  • BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle
 

Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zum überproportionalen Wachstum der Gemeinde Nufringen
  • zum Schnitteplan „Hinterer Steig Süd“
  • zu den Firsthöhen
  • zum Etagenzuwachs
 
 
  • Stellungnahme 1
 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Art der umweltbezogenen Information  

Fundstelle

 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024
 
 
  • zu den Auswirkungen
 
 
  • Umweltbericht vom 16.04.2024
 
 
  • zu Bodendenkmalen, archäologischen Denkmalen
 
 
  • Bodenschutzkonzept, BU, vom 15.04.2024
 

Leitungsträger, ÖPNV

Art der umweltbezogenen Information

Fundstelle

 
  • zu Gashochdruckleitungen
  • zur Strom- und Erdgasversorgung
 
 
  • Netze BW GmbH, Region Schwarzwald-Neckar
 
 
  • zu Höchstspannungsleitungen
 
 
  • Amprion GmbH
 
 
  • zu Höchstspannungsfreileitungen
 
 
  • Transnet BW GmbH
 
 
  • zu Anlagen der Bodensee-Wasserversorgung
 
 
  • Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
 
 
  • zur Landeswasserversorgung
 
 
  • Zweckverband Landeswasserversorgung
 
 
  • zu Telekommunikationslinien
  • zu Baumpflanzungen
  • zur Bauausführung
  • zum Verbot von Freileitungen in den örtlichen Bauvorschriften
 
 
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
 
 
  • zu Kabeln und Leerrohren
 
 
  • Sparkassen-IT
 
 
  • zu Versorgungsanlagen der GasLine GmbH
 
 
  • GasLine GmbH
 
 
  • zu Betriebsanlagen und Bahnstromfernleitungen
 
 
  • Eisenbahn Bundesamt, Außenstelle Stuttgart
 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Nufringen über folgende Emailadresse abgegeben werden: bauverwaltung(@)nufringen.de

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z. B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

 

Nufringen, den 17.05.2024

 

gez. Ingolf Welte, Bürgermeister

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Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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