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Gemeinde Nufringen (Druckversion)

Umzugshelfer

Einwohnermeldeamt

ZUZUG
Sie ziehen nach Nufringen. Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis,
  • wenn vorhanden auch den Reisepass,
  • bei Kindern den Kinderreisepass / Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter PDF-Formular

UMZUG
Sie ziehen innerhalb von Nufringen um dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche ummelden. Zur Ummeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter PDF-Formular

WEGZUG
Sie ziehen von Nufringen weg in eine andere Kommune in Deutschland?

Es ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden und die Gemeinde Nufringen erhält automatisch eine Mitteilung über Ihren Wegzug.

Sie möchten Ihre Nufringer Wohnung als weitere Wohnung beibehalten?
Dies müssen Sie bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort angeben.

Sie ziehen von Nufringen weg ins Ausland?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden.

Sie ziehen aus einer bestehenden Zweitwohnung aus?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wenn eine bestehende Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben wird, muss man sich innerhalb einer Woche abmelden. 

Zur Abmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis / Reisepass

Finanzamt

Informieren Sie auch das Finanzamt über Ihren neuen Wohnsitz.

Weiter zur Homepage

Kindergarten

Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren werden in den Kindergarten aufgenommen. Die An- bzw. Abmeldung der Kinder erfolgt direkt bei der Gemeinde Nufringen.

Kraftfahrzeuge

Sie besitzen ein Auto. Bei einem Umzug innerhalb Nufringens oder des Landkreises Böblingen muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.

Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, erfahren Sie beim Landratsamt Böblingen, Zulassungsstelle oder auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen.

Zulassungsstelle Landratsamt Böblingen

Mitteilungsblatt

Einmal wöchentlich (freitags) erscheint das kostenlose Mitteilungsblatt der Gemeinde Nufringen mit Informationen der Gemeindeverwaltung, der örtlichen Vereine & Organisationen sowie den ärztlichen Notdiensten und vieles mehr.

Post

Soll Ihre Post nachgesandt werden, dann stellen Sie rechtzeitig (mind. 5 Tage vor Ihrem Umzug) einen Nachsendeantrag. Formulare erhalten Sie bei jeder Postfiliale oder Postagentur oder per Internet unter

Umzugsservice der Deutschen Post

Radio & TV

An-, Um-. und Abmeldungsformulare erhalten Sie bei uns im Servicebüro, bei Banken und Sparkassen oder online bei der GEZ.

GEZ
50656 Köln
Tel.: 018  59995 0100*
Fax: 018  59995 0105*
*(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

Schule

Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Schule, die es bislang besucht hat, ab und unmittelbar bei der neuen Schule an.

Schule im Wiesengrund

Sonstige eventuelle Mitteilungen

  • Stromversorger
  • Krankenkassen
  • Sozialleistungsträger & Rentenstelle
  • Versicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Lebensversicherung etc.)
  • Arbeitsamt (Kindergeld / Bafög)
  • Banken, Sparkassen, Bausparkassen

Steuern

Sie bezahlen Hundesteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Sie ersparen sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie das zuständige Steueramt ebenfalls von Ihrem Wohnungswechsel verständigen.

Wasserbezug

Wer aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht, muss den aktuellen Zählerstand der Gemeinde Nufringen mitteilen, damit der Gebührenbescheid erstellt werden kann.

http://www.nufringen.de//de/rathaus-buergerservice/buergerservice/umzugshelfer