Gemeinde Nufringen

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Information zur Nutzung der Freizeithütte für die Saison 2024

Informationen zur Nutzung der Freizeithütte für die Saison 2024
 
Reservierungsanfragen werden ab dem 01.02.2024 vom Servicebüro ausschließlich per E-Mail
(service@nufringen.de) oder persönlich (nicht telefonisch) entgegengenommen.
In der Anfrage bitten wir eine Telefonnummer anzugeben, damit eine schnelle und
unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich ist.
Frühere Anfragen werden zurückgewiesen, um eine gerechte Buchung zu gewährleisten.
Ab dem 01.05.2024 kann die Freizeithütte wieder angemietet werden.
 
Wissenswertes:
 
Die Freizeithütte kann grundsätzlich von den
-          örtlichen Vereinen,
-          örtlichen Betrieben,
-          Einwohnern der Gemeinde Nufringen
-          den örtlichen Schulen und Kindergärten der Gemeinde Nufringen
angemietet werden.

Die Anmietung beginnt an dem jeweiligen Tag um 12.00 Uhr und endet am Tag nach dem letzten Miettag um 11.30 Uhr.
Die Abnahme der Hütte erfolgt ab 11.30 Uhr durch unseren Hüttenwart. Sie müssen persönlich dabei sein. Die Rückgabe der Schlüssel sollte schnellstmöglich nach Ende der Anmietung bei der Gemeinde erfolgen.
Die Endreinigung muss vom Benutzer getätigt werden und beinhaltet: den Außenbereich besenrein zu hinterlassen, die Toiletten und die Küche bei Bedarf nass zu reinigen sowie die Mülleimer in der Küche, den Toiletten und im Sitzbereich zu leeren.
Ansonsten verfügt die Hütte über 2 große Kühlschränke, Geschirr, 2 Toiletten und Strom.
Brennholz sowie Reinigungsartikel und Utensilien für die Endreinigung müssen vom Benutzer selbst gestellt werden. Toilettenpapier und Papierhandtücher sind vorhanden.
Es gibt 6 Tische mit jeweils 2 Bänken, diese sind fest am Boden montiert. Sonstige Sitzgelegenheiten müssten selbst mitgebracht werden.
 

Benutzungsentgeltordnung

für die Freizeithütte Nufringen
 
 
1.         Benutzungsentgelt pro Tag
1.1      Veranstaltungen der Schulen/Kindergärten                                                entgeltfrei
1.2      Vereinsveranstaltungen                                                                                   24,00 € 
1.3.     Veranstaltungen der örtlichen Betriebe,
            Jahrgangstreffen u.ä.                                                                                        60,00 €
1.4      Sonstige Privatveranstaltungen
 

1.4.1 bis 20 Personen

100,00 €    

1.4.2 mit mehr als 20 bis 39 Personen

155,00 €  

1.4.3 mit 40 bis 59 Personen

210,00 €  

1.4.4 mit 60 bis 99 Personen

270,00 €  

1.4.5 mit 100 bis 150 Personen

330,00 €  

1.4.6 Runder Geburtstag Nufringer Bürger

90,00 €    

 
1.5      Stornierungen
            Bei Stornierungen bis zu 7 Werktage vor dem gebuchten Termin werden 10 % des Benutzungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 € zur Zahlung fällig.
 
1.6      Fahrgenehmigungen
            pro Fahrzeug bei Veranstaltungen gemäß Ziffern
            1.3 und 1.4                                                                                              10,00 €
 
1.7      Nebenkosten
            Für alle Veranstaltungen ist für Strom und Wasser einschließlich Abortleeren eine Pauschale zu entrichten; diese Pauschale beträgt
 

bei Ziffern 1.2, 1.3, 1.4.1, 1.4.6

12,00 €   

bei Ziffer 1.4.2

15,00 €   

bei Ziffer 1.4.3

21,00 €    

bei Ziffer 1.4.4

28,00 €  

bei Ziffer 1.4.5

33,00 €   

 
1.8      Kautionen
            Für Veranstaltungen nach Ziffern 1.3 und 1.4 beträgt die Kaution 250,00 €.
 
1.9      Fälligkeit
            Die Benutzungsentgelte und ggf. die Kaution werden mit der Erteilung der Genehmigung zur Benutzung zur Zahlung fällig.
 
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Servicebüro (Email: service(@)nufringen.de, Tel.: 07032/9680-23, 07032/9680-24, 07032/9680-21).

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