Ja, sofern die Kita die Tests in der Einrichtung durchführt, ist die Teilnahme grundsätzlich verpflichtend. Ungetestete Kinder haben ein „Zutritts- und Teilnahmeverbot“.
Möglich ist es aber auch, einen Testnachweis über den von einem Testzentrum durchgeführten Test vorzulegen. Ein Antigen-?Schnelltests darf bei der Vorlage maximal 24 Stunden, ein PCR-?Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
In der Gemeinde Nufringen hat das Bürgermeisteramt hierzu entschieden, dass erforderliche Testnachweis für die Coronatests der Kinder durch eine Eigenbescheinigung der Eltern erbracht werden darf.