ZUZUG
Sie ziehen nach Nufringen. Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug bei der Meldebehörde anmelden. Im Vorhinein ist eine Anmeldung nicht möglich, bitte sprechen Sie erst nach dem tatsächlichen Bezug der Wohnung im Servicebüro vor.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren: Terminvereinbarung
UMZUG
Sie ziehen innerhalb von Nufringen um dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche ummelden.
Zur Ummeldung benötigen Sie:
Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren: Terminvereinbarung
WEGZUG
Sie ziehen von Nufringen weg in eine andere Kommune in Deutschland?
Es ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden und die Gemeinde Nufringen erhält automatisch eine Mitteilung über Ihren Wegzug.
Sie möchten Ihre Nufringer Wohnung als weitere Wohnung beibehalten?
Dies müssen Sie bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort angeben.
Sie ziehen von Nufringen weg ins Ausland?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden.
Sie ziehen aus einer bestehenden Zweitwohnung aus?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wenn eine bestehende Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben wird, muss man sich innerhalb einer Woche abmelden.
Zur Abmeldung benötigen Sie:
Informieren Sie auch das Finanzamt über Ihren neuen Wohnsitz.
Weiter zur Homepage: Finanzamt Böblingen
Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren werden in den Kindergarten aufgenommen. Die An- bzw. Abmeldung der Kinder erfolgt direkt bei der Gemeinde Nufringen.
Hier gelangen Sie zu den Kindergärten in Nufringen
Sie besitzen ein Auto. Bei einem Umzug innerhalb Nufringens oder des Landkreises Böblingen muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.
Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, erfahren Sie beim Landratsamt Böblingen, Zulassungsstelle oder auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen.
Amtsblatt seit dem Jahr 2024 - Abonnement
Unter dem Homepage-Link https://www.nussbaum-lesen.de/abonnent-werden können Interessenten das Amtsblatt direkt abonnieren.
Bei Fragen zum Abonnement können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an abo(@)nussbaum-medien.de wenden.
Wenn Sie das abonnierte Amtsblatt nicht erhalten haben, ist der dafür alleine zuständige Verlag dankbar, wenn Sie ihn durch Ihre Mitteilung unterstützen, seinen Zustellservice zu verbessern. Bitte erfassen Sie Ihre Reklamation dafür über dieses Formular, damit der Verlag dem Fehler auf den Grund gehen kann: Zum Formular
Die postalische Adresse für Abos ist Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Mitteilungsbatt
Soll Ihre Post nachgesandt werden, dann stellen Sie rechtzeitig (mind. 5 Tage vor Ihrem Umzug) einen Nachsendeantrag. Formulare erhalten Sie bei jeder Postfiliale oder Postagentur oder per Internet unter
An-, Um-. und Abmeldungsformulare erhalten Sie bei uns im Servicebüro, bei Banken und Sparkassen oder online bei der GEZ - Ihr Rundfunkbeitrag
Kontak:
Kontaktformular für Bürgerinnen und Bürger
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer:
Service-Telefon: 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
Postanschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Schule, die es bislang besucht hat, ab und unmittelbar bei der neuen Schule an.
Grundschule Nufringen: Schule im Wiesengrund
Sie bezahlen Hundesteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Sie ersparen sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie das zuständige Steueramt ebenfalls von Ihrem Wohnungswechsel verständigen.
Hier gelangen Sie zu unserenÄmtern und Mitarbeitern
Wer aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht, muss den aktuellen Zählerstand der Gemeinde Nufringen mitteilen, damit der Gebührenbescheid erstellt werden kann.
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