|
- Der Zuschuss zu den RIS-Tablets für den Gemeinderat werden nicht gestrichen.
|
- Die PV-Anlage auf dem Grundschuldach ist mit einer Leistung von 80 kWp ohne Speicher zu errichten.
|
- Die Mittel für innerbetriebliche Veranstaltungen werden nicht gekürzt.
|
- Die Mittel für Ehrungen und Repräsentationen werden nicht gekürzt.
|
- Die Vereinsförderung wird im Haushaltsjahr 2021 nicht gekürzt.
|
- Es wird keine neue Stellplatzsatzung erstellt. Damit sind die Haushaltsmittel um 15.000 € zu kürzen.
|
- Der Planansatz für die Weihnachtsbeleuchtung wird auf 2.000 € gekürzt.
|
- Die Mittel zu barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen werden mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser ist durch gesonderten Beschluss aufzuheben.
|
- Für die Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage wird nichts veranschlagt.
|
- Für das Leasing eines Dienstfahrzeuges werden 1.900 € veranschlagt.
|
- Die Helfer vor Ort erhalten eine Spende in Höhe von 5.000 €.
|
- Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Änderungssatzung zur Erhöhung der Hundesteuer beauftragt.
|
- Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Änderungssatzung zur Erhöhung der Vergnügungssteuer beauftragt.
|
- Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Änderungssatzung zur Grundsteuer beauftragt.
|
- Es ist ein Globaler Minderaufwand in Höhe von 1% über alle Teilhaushalte der Kostenartengruppe 42 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
|
- Der Ermächtigungsübertrag für die Sanierung Stützmauer Bauhof wird gestrichen.
|
- Die Beschaffung des Räumschilds wird ausgesetzt.
|
- Für die Sanierung des ehemaligen Notariats sind 100.000 € zu veranschlagen.
|
- Die Ersatzbeschaffung eines Spreizers für die Freiwillige Feuerwehr wird gestrichen.
|
- Für die Beschaffung von schwerentflammbaren Vorhängen in der Kita Zeppelinstraße sollen 0 € veranschlagt werden.
|
- Die Durchführung einer Gebietsanalyse für Bebauungsplanänderungen wird gestrichen.
|
- Für die Investition gemäß §22 GemHVO der Gemeinde werden 1.000.000 € veranschlagt.
|
- Die Verwaltung wird mit einer Änderungssatzung zur Nutzung der Freizeithütte beauftragt.
|
- Für die Gemeinderatsitzungen in der Wiesengrundhalle sind Lautsprecherlösungen zu mieten, die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.
|
- Die Beschaffung eines Abbruchhammers wird ausgesetzt.
|
- Die Mittel zur Beschaffung eines Gefahrstoffcontainers werden gestrichen.
|
- Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah nach Erwerb des neuen HLF 20 das Altfahrzeug zu veräußern um hierdurch die Kosten für das Neufahrzeug teilweise zu kompensieren.
|
- Es werden für die Kitas 1 Laptop pro Einrichtung beschafft. Die Mittel sind entsprechend anzupassen.
|
- Für die Ersatzbeschaffung von Akku-Geräten werden 1.600 € zusätzlich veranschlagt.
|
- Die Sanierungskosten für das ehemalige Notariat werden im Jahr 2022 um 735.000 € erhöht.
|
- Für die Beschaffung von 2 weiteren Regalen in der Kita Zeppelinstr. werden 2.000 € veranschlagt.
|
- Die Planansätze für das Geonline Modul in Höhe von 2.500 Euro wird nachgetragen.
|
- Die Planansätze für die Sanierung des Kastanienwegs und Bergstraße werden insgesamt um 90.000 € erhöht.
|
- Für die Beschaffung von FFP2-Masken für die Wahlhelfer wird der Planansatz um 400 € erhöht.
|
- Für die Beschaffung von Ölwannen und Bauzäune wird der Planansatz um 3.250 € erhöht.
|
- Für ein Onlineterminvergabe System werden zusätzlich 4.000 € veranschlagt.
|
- Für die Beschaffung des HLF 20 werden weitere 39.000 € veranschlagt.
|
- Die Kosten für den Gutachterausschuss werden um 6.500 € erhöht.
|
- Die Mittel für die Erstellung der 4. Urnenwand werden 10.000 € erhöht.
|
- Der Planansatz für die Grundsteuer B wird auf 850.000 € erhöht.
|
- Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes auf das höchstzulässige Maß zu. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Änderungssatzung beauftragt.
|
- Der Gemeinderat stimmt einer Gebührenerhöhung der Kindertagesstätten sowie der Schulkindbetreuung grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Gebührenkalkulation zu beginnen.
|
- Die Verwaltung wird mit der Anpassung der Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Einrichtungen beauftragt.
|
- Der Gemeinderat beschließt den Ermächtigungsübertrag gemäß der Anlage 2 der Drucksache, ohne die Stützmauer des Bauhofs.
|
|