Gemeinde Nufringen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Informationen

 

Wartezeiten:

Am Montag und Dienstag ist im nachfolgend angebotenen Zeitfenster kein Termin erforderlich - Wartezeiten sind dadurch aber selbstverständlich möglich.

 

Keine Wartezeiten aber Terminvereinbarung:

Für Ihren Besuch am Donnerstag oder Freitag ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich - Durch den Wunschtermin im nachfolgend angebotenen Zeitfenster können Sie längere Wartezeiten vermeiden.

 

  • Montag: Besuch ohne Termin möglich / Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: Besuch ohne Termin möglich / Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch bleibt das Rathaus für die Sachbearbeitung weiterhin geschlossen.
  • Donnerstag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung / Zeitraum: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung / Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Terminvereinbarung:

Gerne können Sie sich auch über unser untenstehendes Kontaktformular "Direktnachricht" mit uns in Verbindung setzen oder über unser Buchungsportal einen Termin vereinbaren

 

DIREKT ZUR TERMINVEREINBARUNG

Allgemeine Informationen

Landesfamilienpass - Gutscheinkarten

Mit der Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass können Familien auch dieses Jahr staatliche Schlösser, Gärten, Museen, das Blühende Barock, den Erlebnispark Tripsdrill, den Schwaben-Park,

die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim, den Freizeitpark Ravensburger Spieleland und vieles mehr kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

 

Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Vereinzelt ist ein Besuch derzeit nicht möglich. Bitte informieren sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

 

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV‐ oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem

kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

  • Wohngeldberechtigte und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

 

Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den

unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Mit der Änderung können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen.

 

Die in Nufringen lebenden Familien, die bereits im Besitz des Landesfamilienpasses sind, können die Gutscheinkarten und Informationen zum Landesfamilienpass im Servicebüro abholen. Bitte denken Sie daran, Ihren bisherigen Landesfamilienpass mitzubringen.

 

Sollten die Voraussetzungen für die Ausstellung des Landesfamilienpasses erstmals vorliegen, können Sie den Landesfamilienpass bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

Ausflugtipps mit dem Landesfamilienpass

Sommerzeit ist Ausflugszeit. Mit dem Landesfamilienpass können zum Beispiel das Mercedes-Benz-Museum und das Porsche-Museum mit der ganzen Familie einmal im Jahr kostenlos besucht werden. Der Erlebnispark Tripsdrill, die Wilhelma Stuttgart, das Blühende Barock Ludwigsburg, der Europa-Park Rust und vieles mehr können bei Vorlage des Passes und der Gutscheinkarte zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden.

 

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Broschüre erhalten Sie im Servicebüro der Gemeinde Nufringen.

 

Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H.

Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Kontakt - Servicebüro

Das Servicebüro können Sie wie folgt kontaktieren:

E-Mail: service(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-2107032 9680-2307032 9680-24

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

DIREKTNACHRICHT

Sie können uns gerne eine Direktnachricht zukommen lassen. Teilen Sie uns in der Direktnachricht kurz mit, wann Sie am besten zu erreichen sind, sowie eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Unser Servicebüro-Team wird sich nach Prüfung der Nachricht mit Ihnen in Verbindung setzen.

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