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Auf Grund der Änderung der Landesbauordnung Ba.-Wü. (LBO) führt der Landkreis Böblingen ab dem 01.02.2024 den digitalen Bauantrag verbindlich ein.
Wie funktioniert der digitale Bauantrag?
Alle für die Beurteilung und Bearbeitung Ihres Bauvorhabens erforderlichen Bauanträge, Konzeptionen, Anlagen und Planunterlagen sind direkt in elektronischer Form (PDF/A) bei der unteren Baurechtsbehörde des Landkreises Böblingen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt keine Papierunterlagen mehr angenommen werden können.
Für die Zusendung der Unterlagen verwenden Sie bitte ausschließlich folgende E-Mail-Adresse:Bauantrag(@)lrabb.de
Informationen zum Dateiformat, dem Dateiinhalt, den Bezeichnungen und der Ordnerstruktur haben wir in einemMerkblatt (PDF, 115,8 KiB)zusammengestellt. Diese Vorgaben zur Kennzeichnung der Dokumente und zur Struktur sind verbindlich.
Sofern Sie Unterlagen nachreichen, bitten wir Sie, das Aktenzeichen für die eindeutige Zuordnung anzugeben.
Der Landkreis Böblingen wird künftig das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Programm ViBA-BW verwenden und bereitet die Umstellung parallel vor, sofern es zur Umstellung Neuigkeiten gibt, werden wir informieren.
Alle Informationen rund um das Thema „Bauen“ finden Sie direkt auf der Internetseite des Landratsamtes Böblingen unter: Landkreis Böblingen -Bauen (lrabb.de)
Das Sachgebiet Bauplanungsrecht und Baurecht können Sie wie folgt kontaktieren:
E-Mail: bauverwaltung(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-31 oder 07032 9680-35
Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Mitarbeiter
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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