Gemeinde Nufringen

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Kommunale Europaarbeit

Zukunft als "Europa aller Bürgerinnen und Bürger"

Die Wurzeln unserer Demokratie liegen in der Kommune. Ob und wie das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen gelingt, das entscheidet sich in erster Linie in der gelebten europäischen Nachbarschaft.

Völkerverständigung wächst zuerst zwischen Menschen, nicht zwischen Staatsgebilden. Und Menschen begegnen sich in Europa lokal. 

Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist ein hohes Gut, das den EU-Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, in jedem EU-Land leben und arbeiten zu können. Diese Mobilität ist eine wertvolle Errungenschaft, birgt jedoch auch große Herausforderungen.

Im Hinblick auf die lebendige europäische Idee ist eine gelebte Willkommens- und Anerkennungskultur vor Ort - von Mensch zu Mensch – eine wichtige Voraussetzung. Kommunen sind mit dem Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer bereits innovativ vorangegangen. Und sie haben damit gute Erfahrungen gemacht.

Mehr als 70 Prozent der in der Europäischen Union beschlossenen Regelungen haben Einfluss auf die Kommunen: entweder betreffen sie direkt kommunale Zuständigkeitsbereiche oder berühren die Kommunen indirekt als eine der mitgliedstaatlichen Ebenen, die EU-Recht umsetzen. Europapolitik ist in diesem Sinne über weite Strecken Kommunalpolitik.

Der Europabeauftragte des Landkreises Böblingen treibt in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) und dem Europabüro der Region Stuttgart in Brüssel europäische Themen im Landkreis voran und intensiviert die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

Die Gemeinde Nufringen hat mit dem Bürgermeister als EU-Gemeinderat zugleich einen gemeindlichen Europabeauftragten, der die relevanten Informationen sammelt, auswertet und innerhalb der Verwaltung weiterleitet.

Die Information über kommunalrelevante Themen und Vorhaben auf europäischer Ebene ist auch ein zentrales Anliegen der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). So informiert die deutsche RGRE-Sektion über Rundschreiben sowie ihre regelmäßig erscheinenden Periodika – Info-Brief, Förderbrief und Europa kommunal – sowie Publikationen und Rundschreiben über aktuelle und wichtige europäische Fragen und Entwicklungen. Um den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen Kommunen bei ihrer Europaarbeit zu unterstützen, hat die Deutsche Sektion des RGRE zudem einen Arbeitskreis der EU- und Förderreferenten eingerichtet, der sich zweimal im Jahr trifft.

Damit Entscheidungen auf EU-Ebene möglichst bürgernah getroffen werden, müssen die Kommunen sich aber auch einmischen und Einfluss auf die europäische Politik nehmen. Auch hier nimmt die Deutsche Sektion des RGRE gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Deutschland und dem europäischen RGRE-Dachverband „Council of European Municipalities and Regions“ (CEMR) ihre Aufgabe aktiv wahr – durch Stellungnahmen und Positionspapiere zu wichtigen europaapolitischen Fragen sowie durch persönliche Gespräche mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in den EU-Institutionen.

Wer Recht umsetzt, muss auch im Prozess der Rechtsetzung eine Stimme haben. Um ihren Anliegen auf supranationaler Ebene mehr Gehör zu verschaffen, können die einzelnen Kommunen ihre Netzwerkkompetenzen nutzen.

Subsidiarität und Konnexität sind wichtige Grundsätze einer zukunftsfähigen europäischen Verfassung. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung legt Grundsätze fest, die die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbständigkeit der Kommunen sichern sollen. Ziel ist es, diese Grundsätze rechtlich verbindlich umzusetzen.

Bezogen auf die europäischen Förderpolitiken sind Kommunen häufig gezwungen, lokale Projekte globalen "Antragslogiken" unterzuordnen. Kommunen müssen für die Europäisierung und die Globalisierung gut aufgestellt sein: Sie beschreiten weiterhin den Weg, ein weltoffener, vernetzter Lebensraum für verschiedenste Nationalitäten zu sein. Es bedeutet aber auch, dass sie ihre Interessen und ihre Kompetenz in der internationalen Politik, insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, zur Geltung bringen werden. 

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