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Sicherlich wechselt jeder von uns in seinem Leben mindestens einmal den Wohnort. Ob es nun innerhalb von Nufringen oder gar weit weg in eine andere Stadt ist, ein Umzug bringt immer Veränderungen mit sich.
Bei den vielen Kleinigkeiten, die zu erledigen sind, kann es leicht passieren, dass wichtige Dinge vergessen werden.
Mit dieser Information wollen wir Ihnen beim Umzug helfen. Sie soll ein Leitfaden für die verschiedensten Angelegenheiten sein, die bei einem Umzug zu beachten sind.
Und nun viel Glück im neuen Heim!
Ihre Gemeinde Nufringen
ZUZUG
Sie ziehen nach Nufringen. Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Zur Anmeldung benötigen Sie:
UMZUG
Sie ziehen innerhalb von Nufringen um dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche ummelden. Zur Ummeldung benötigen Sie:
WEGZUG
Sie ziehen von Nufringen weg in eine andere Kommune in Deutschland?
Es ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden und die Gemeinde Nufringen erhält automatisch eine Mitteilung über Ihren Wegzug.
Sie möchten Ihre Nufringer Wohnung als weitere Wohnung beibehalten?
Dies müssen Sie bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort angeben.
Sie ziehen von Nufringen weg ins Ausland?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden.
Sie ziehen aus einer bestehenden Zweitwohnung aus?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wenn eine bestehende Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben wird, muss man sich innerhalb einer Woche abmelden.
Zur Abmeldung benötigen Sie:
Informieren Sie auch das Finanzamt über Ihren neuen Wohnsitz.
Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren werden in den Kindergarten aufgenommen. Die An- bzw. Abmeldung der Kinder erfolgt direkt bei der Gemeinde Nufringen.
Sie besitzen ein Auto. Bei einem Umzug innerhalb Nufringens oder des Landkreises Böblingen muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.
Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, erfahren Sie beim Landratsamt Böblingen, Zulassungsstelle oder auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen.
Einmal wöchentlich (freitags) erscheint das kostenlose Mitteilungsblatt der Gemeinde Nufringen mit Informationen der Gemeindeverwaltung, der örtlichen Vereine & Organisationen sowie den ärztlichen Notdiensten und vieles mehr.
Soll Ihre Post nachgesandt werden, dann stellen Sie rechtzeitig (mind. 5 Tage vor Ihrem Umzug) einen Nachsendeantrag. Formulare erhalten Sie bei jeder Postfiliale oder Postagentur oder per Internet unter
An-, Um-. und Abmeldungsformulare erhalten Sie bei uns im Servicebüro, bei Banken und Sparkassen oder online bei der GEZ.
GEZ
50656 Köln
Tel.: 018 59995 0100*
Fax: 018 59995 0105*
*(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)
Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Schule, die es bislang besucht hat, ab und unmittelbar bei der neuen Schule an.
Sie bezahlen Hundesteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Sie ersparen sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie das zuständige Steueramt ebenfalls von Ihrem Wohnungswechsel verständigen.
Wer aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht, muss den aktuellen Zählerstand der Gemeinde Nufringen mitteilen, damit der Gebührenbescheid erstellt werden kann.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben
Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich
Montag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Wunschtermin:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:
Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024
Bürgermeister 07032 968051
Standesamt 07032 968052
Rente 07032 968052
Bauanträge 07032 968031
Kinderbetreuung 07032 968025
Ordnungsamt 07032 968036
Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
Durch eine vorherige Terminvereinbarung können längere Bearbeitungszeiten vermieden werden, da erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de