Gemeinde Nufringen

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Umzugshelfer - Wir helfen Ihnen weiter!

Sicherlich wechselt jeder von uns in seinem Leben mindestens einmal den Wohnort. Ob es nun innerhalb von Nufringen oder gar weit weg in eine andere Stadt ist, ein Umzug bringt immer Veränderungen mit sich.

Bei den vielen Kleinigkeiten, die zu erledigen sind, kann es leicht passieren, dass wichtige Dinge vergessen werden.

Mit dieser Information wollen wir Ihnen beim Umzug helfen. Sie soll ein Leitfaden für die verschiedensten Angelegenheiten sein, die bei einem Umzug zu beachten sind.

Und nun viel Glück im neuen Heim!
Ihre Gemeinde Nufringen

Einwohnermeldeamt: An-, Um- und Abmeldung

ZUZUG
Sie ziehen nach Nufringen. Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug bei der Meldebehörde anmelden. Im Vorhinein ist eine Anmeldung nicht möglich, bitte sprechen Sie erst nach dem tatsächlichen Bezug der Wohnung im Servicebüro vor.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis,
  • wenn vorhanden auch den Reisepass,
  • bei Kindern den Kinderreisepass / Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter PDF-Formular

 

Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren: Terminvereinbarung


 

UMZUG
Sie ziehen innerhalb von Nufringen um dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche ummelden.

Zur Ummeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter PDF-Formular

 

Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren: Terminvereinbarung


 

WEGZUG
Sie ziehen von Nufringen weg in eine andere Kommune in Deutschland?

Es ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden und die Gemeinde Nufringen erhält automatisch eine Mitteilung über Ihren Wegzug.

Sie möchten Ihre Nufringer Wohnung als weitere Wohnung beibehalten?
Dies müssen Sie bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort angeben.

Sie ziehen von Nufringen weg ins Ausland?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden.

Sie ziehen aus einer bestehenden Zweitwohnung aus?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wenn eine bestehende Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben wird, muss man sich innerhalb einer Woche abmelden. 

Zur Abmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis / Reisepass

Finanzamt Böblingen

Informieren Sie auch das Finanzamt über Ihren neuen Wohnsitz.

Weiter zur Homepage: Finanzamt Böblingen

Kindergarten

Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren werden in den Kindergarten aufgenommen. Die An- bzw. Abmeldung der Kinder erfolgt direkt bei der Gemeinde Nufringen.

Hier gelangen Sie zu den Kindergärten in Nufringen

Kraftfahrzeuge

Sie besitzen ein Auto. Bei einem Umzug innerhalb Nufringens oder des Landkreises Böblingen muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.

Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, erfahren Sie beim Landratsamt Böblingen, Zulassungsstelle oder auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen.

Zulassungsstelle Landratsamt Böblingen

Mitteilungsblatt

Amtsblatt seit dem Jahr 2024 - Abonnement

Unter dem Homepage-Link https://www.nussbaum-lesen.de/abonnent-werden können Interessenten das Amtsblatt direkt abonnieren.

Bei Fragen zum Abonnement können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an abo(@)nussbaum-medien.de wenden.

Wenn Sie das abonnierte Amtsblatt nicht erhalten haben, ist der dafür alleine zuständige Verlag dankbar, wenn Sie ihn durch Ihre Mitteilung unterstützen, seinen Zustellservice zu verbessern. Bitte erfassen Sie Ihre Reklamation dafür über dieses Formular, damit der Verlag dem Fehler auf den Grund gehen kann: Zum Formular

Die postalische Adresse für Abos ist Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter Mitteilungsbatt

Umzug mit der Post

Soll Ihre Post nachgesandt werden, dann stellen Sie rechtzeitig (mind. 5 Tage vor Ihrem Umzug) einen Nachsendeantrag. Formulare erhalten Sie bei jeder Postfiliale oder Postagentur oder per Internet unter

Umzugsservice der Deutschen Post

Radio & TV

An-, Um-. und Abmeldungsformulare erhalten Sie bei uns im Servicebüro, bei Banken und Sparkassen oder online bei der GEZ - Ihr Rundfunkbeitrag

Kontak: 

Kontaktformular für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer:

Service-Telefon: 01806 999 555 10 (20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

Postanschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Schule

Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Schule, die es bislang besucht hat, ab und unmittelbar bei der neuen Schule an.

Grundschule Nufringen: Schule im Wiesengrund

Sonstige eventuelle Mitteilungen

  • Stromversorger
  • Krankenkassen
  • Sozialleistungsträger & Rentenstelle
  • Versicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Lebensversicherung etc.)
  • Arbeitsamt (Kindergeld / Bafög)
  • Banken, Sparkassen, Bausparkassen

Steuern

Sie bezahlen Hundesteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Sie ersparen sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie das zuständige Steueramt ebenfalls von Ihrem Wohnungswechsel verständigen.

Hier gelangen Sie zu unserenÄmtern und Mitarbeitern

Wasserbezug

Wer aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht, muss den aktuellen Zählerstand der Gemeinde Nufringen mitteilen, damit der Gebührenbescheid erstellt werden kann.

Hier gelangen Sie zu unserenÄmtern und Mitarbeitern

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.

Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich

 

Montag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

 

Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Wunschtermin:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:

Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024

Bürgermeister 07032 968051

Standesamt 07032 968052

Rente 07032 968052

Bauanträge 07032 968031

Kinderbetreuung 07032 968025

Ordnungsamt 07032 968036

Ortsbauamt 07032 968033

Friedhof 07032 968031

Finanzen/Steuern 07032 968049

Durch eine vorherige Terminvereinbarung können längere Bearbeitungszeiten vermieden werden, da erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de