Gemeinde Nufringen

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Neue Möglichkeiten der lokalen und regionalen Information

 

Unser Amtsblatt ist seit Jahren eine wichtige Informationsquelle für die gesamte Gemeinde. Ab dem Jahr 2024 gab es eine zukunftsweisende Veränderung.

 

Unter dem Homepage-Link https://www.nussbaum-lesen.de/abonnent-werden können Interessenten das Amtsblatt direkt abonnieren.

 

Die neue postalische Adresse für Abos ist: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt

 

Das Amtsblatt „NuN! Nufringer Nachrichten“

Redaktion und Verantwortung:

Das Amtsblatt „NuN! Nufringer Nachrichten“ der Gemeinde Nufringen erscheint mit Ausnahme der druckfreien beiden Kalenderwochen 52 (Jahresende) und 01 (Jahresanfang) wöchentlich freitags. Die Redaktion berichtet über aktuelle Themen aus der Gemeindeverwaltung sowie über bevorstehende Veranstaltungen. Ebenso sind dort öffentliche Bekanntmachungen, Tagesordnungen der kommunalen Gremien sowie Ausschreibungen zu finden.

Herausgeber des Amtsblattes der Gemeinde Nufringen ist die Gemeinde.

Die presserechtliche Verantwortung für amtliche Mitteilungen, Sitzungsberichte der Gemeindeorgane für amtliche Mitteilungen, Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung trägt der Bürgermeister der Gemeinde oder der/die von ihm Beauftragte.

Verantwortlich für den Druck, die Verteilung, die Zustellung, das Abonnement, den Anzeigenteil und dessen Inhalt, die Werbung und ggf. Einlagen ist die Mediengruppe NUSSBAUM Medien.

Nach dem amtlichen Teil sind auch Nachrichten von anderen Behörden, Parteien & Wählervereinigungen Kirchen und Vereinen veröffentlicht. Für den nichtamtlichen Teil der Berichterstattung wie z.B. über Vereinsgeschehen, Kirchen, Parteien und soziale Einrichtungen in freier Trägerschaft liegt die presserechtliche Verantwortung bei der jeweiligen Einrichtung/Vereinigung/Organisation.

Druck und Verteilung an die Haushalte im Ort:

Für die Verteilung des Mitteilungsblatts im Ort ist nicht die Gemeinde zuständig. Die Austrägerinnen und Austräger werden nicht von der Gemeinde bezahlt. Der Druck wird nicht von der Gemeinde bezahlt.

Ansprechpartner für fehlende Zustellung:

Wenn Sie das Amtsblatt nicht erhalten haben, ist der dafür alleine zuständige Verlag dankbar, wenn Sie ihn durch Ihre Mitteilung unterstützen, seinen Zustellservice zu verbessern. Bitte erfassen Sie Ihre Reklamation dafür über dieses Formular, damit der Verlag dem Fehler auf den Grund gehen kann: Zum Formular

Bitte beachten Sie auch die Vorankündigungen im Mitteilungsblatt auf die Druckpausen des Verlags.

Krankheitsfälle oder der Mangel an zu ersetzenden Arbeitskräften kann auch hier leider für Ausfälle in der Zustellung verursachen.

Papierlose Version durch digitale Nutzung:

Als digitale Alternative kann die Nufringer App oder die Homepage für den Erhalt von örtlichen Informationen genutzt werden. Diese Möglichkeit sichert den digitalen Erhalt von amtlichen Mitteilungen der Gemeinde unabhängig, ob eine Austrägerin oder ein Austräger ausfällt oder nicht.

Ihre Ansprechpartner:
GS Vertrieb
Telefon 07033 6924-10 / 07033 6924-288
E-Mail: info(@)gs-vertrieb.de