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Kommunalpolitik beginnt vor der eigenen Haustür. Sie entscheidet über viele Themen, die jeden direkt betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können in Gemeinderäten selbst mitwirken und ihren Ort oder ihre Stadt verwalten und gestalten. Deswegen sind Kommunen für die Demokratie so wichtig: Hier kann jeder in Gemeinde- und Kreistagen selbst Verantwortung für seine Region und die Politik vor Ort übernehmen.
Bei einer Kommunalwahl können wir über unsere Gemeinde und Region entscheiden und sie aktiv mitgestalten, denn nirgends sonst ist der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger so groß wie auf der kommunalen Ebene.
Unser Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ermöglicht den Wählerinnen und Wählern eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten - eine Persönlichkeitswahl.
Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt.
Die nächste Kommunalwahl wird 2024 sein.
Wer wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:
• Gemeinde- oder Ortschaftsräte
PARTEIEN- UND MANDATSTRÄGERVERWALTUNG Hier können Parteien und Wählergruppen für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 direkt digital angelegt werden. Hier dieAnleitung und Informationsmaterial
• Kreisräte im Kreistag in den Landkreisen.
• Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart, allerdings nur, wenn man in der Region Stuttgart wohnt.
Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.
Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.
Regionalwahl Stuttgart: In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen der jeweiligen Kommune, die das vorgeschriebene Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
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Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
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Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
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Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Wunschtermin:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:
Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024
Bürgermeister 07032 968051
Standesamt 07032 968052
Rente 07032 968052
Bauanträge 07032 968031
Kinderbetreuung 07032 968025
Ordnungsamt 07032 968036
Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
Insbesondere für eine längere Bearbeitungs- und Aufenthaltsdauer (z.B. im Standesamt, Bauamt, bei Akteneinsichten, im Sozialbereich/Rentenversicherung, etc.) müssen infektionsschützende Maßnahmen vorbereitet und erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de
Für den Besuch gilt:
- Empfehlung für einen Mundschutz
- Sicherheitsabstand einhalten
- Beachtung des Leitsystems
- Beachtung des Hygienekonzepts