Gemeinde Nufringen

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Kommunalwahl 09.06.2024

Über den nachfolgenden Link kommen sie zur Internetpräsentation der Wahlergebnisse 2024:

>> Internetpräsentation der Wahlergebnisse <<

 

Informationen der Landeszentrale für politische Bildung BW erhalten über diesen Link <

 

Kommunalpolitik beginnt vor der eigenen Haustür. Sie entscheidet über viele Themen, die jeden direkt betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können in Gemeinderäten selbst mitwirken und ihren Ort oder ihre Stadt verwalten und gestalten. Deswegen sind Kommunen für die Demokratie so wichtig: Hier kann jeder in Gemeinde- und Kreistagen selbst Verantwortung für seine Region und die Politik vor Ort übernehmen.

Bei einer Kommunalwahl können wir über unsere Gemeinde und Region entscheiden und sie aktiv mitgestalten, denn nirgends sonst ist der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger so groß wie auf der kommunalen Ebene. 

Unser Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg ermöglicht den Wählerinnen und Wählern eine gezielte, listenunabhängige Auswahl unter den Kandidatinnen und Kandidaten - eine Persönlichkeitswahl. 

Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt.

Die nächste Kommunalwahl wird 2024 sein.

Hinweis Beantragung Briefwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Website www.briefwahl-beantragen.de keine offizielle Webseite der Behörden ist. Nach Informationen der CSBW ist die genannte Webseite zwar sicher, dennoch stellt diese keine offizielle Seite dar.

Die Beantragung der Briefwahl erfolgt per Rücklauf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können die Rückseite handschriftlich ausfüllen, den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung benutzen, den Link auf unserer Homepage www.nufringen.de nutzen oder uns eine E-Mail zukommen lassen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlteam


 

Über diesen Link können Sie anhand Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen: Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

 

Wer wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:

• Gemeinde- oder Ortschaftsräte

PARTEIEN- UND MANDATSTRÄGERVERWALTUNG Hier können Parteien und Wählergruppen für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 direkt digital angelegt werden. Hier dieAnleitung und Informationsmaterial 

• Kreisräte im Kreistag in den Landkreisen.

• Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart, allerdings nur, wenn man in der Region Stuttgart wohnt.

Ortschaftsräte

Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.

Kreistagswahlen

Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

Regionalwahl Stuttgart

In der Region Stuttgart wählen die Bürgerinnen und Bürger die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.

Wer darf gewählt werden? 

Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen der jeweiligen Kommune, die das vorgeschriebene Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Wer darf wählen? 

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.

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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.

Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich

 

Montag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

 

Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Wunschtermin:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:

Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024

Bürgermeister 07032 968051

Standesamt 07032 968052

Rente 07032 968052

Bauanträge 07032 968031

Kinderbetreuung 07032 968025

Ordnungsamt 07032 968036

Ortsbauamt 07032 968033

Friedhof 07032 968031

Finanzen/Steuern 07032 968049

Durch eine vorherige Terminvereinbarung können längere Bearbeitungszeiten vermieden werden, da erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de