Gemeinde Nufringen

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Fragen und Antworten zur Grundsteuer > Link

Welche Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es bei Fragen zur Grundsteuer und Feststellungserklärung?

Die Gemeinde Nufringen ist hier selbstverständlich nicht zuständig, hilft aber auch hier und veröffentlicht für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken nachfolgend verschiedene Hilfestellungen für die Abgabe ihrer Feststellungserklärung bei den zuständigen Behörden:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Laufe des Jahres 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung zu ihrem Grundvermögen abzugeben. Der hierfür anzugebende Bodenrichtwert ist für Sie vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu, zu dessen Gründungsmitgliedern auch die Gemeinde Nufringen gehört, rechtzeitig digital eingestellt worden, so dass sie den Bodenrichtwert in BORIS-BW kostenfrei abrufen können.
  • Allgemeine Fragen können an den virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung gestellt werden. Er ist aufrufbar unter
  • www.steuerchatbot.de.
  • Um bei der Abgabe der Erklärung in Mein ELSTER zu unterstützen, wurde eine Schritt-für-Schritt Anleitungen für Sie unter folgend Link erstellt: Grundvermögen und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
  • ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Mit diesem Verfahren übermitteln Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie auch unter
  • www.elster.de
  • Zudem informieren die jeweils zuständigen örtlichen Finanzämter für die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen. Hier informiert das Finanzamt Böblingen
  • Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes und dem Deutschen Städtetag wurde ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht: Hier gehts zum Video.
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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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