Gemeinde Nufringen

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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine – Stand 17.05.2022

Die Gemeinde Nufringen erreichen aktuell viele Fragen zu Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

 

Sind die Grenzen von der Ukraine in die EU geschlossen?

Nein, entsprechende Informationen liegen hier nicht vor. Allerdings ist der Luftraum über der Ukraine aktuell gesperrt.

Was unternimmt die Bundesregierung, um deutschen Staatsbürgern zu helfen?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Botschaften sind vor Ort in den Grenzregionen von Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und der Republik Moldau zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger.

Für Deutsche, die sich noch in der Ukraine aufhalten, hat das Auswärtige Amt eine Krisenhotline eingerichtet unter +49 30 5000 3000. Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
https://www.auswaertiges-amt.de/

 

Ich bin als ukrainische Staatsangehörige bzw. ukrainischer Staatsangehöriger mit einem Schengen-Visum eingereist oder visumfrei mit einem biometrischen Pass eingereist. Wie kann ich meinen Aufenthalt in Deutschland verlängern?

Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten.

Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt werden (§ 40 Aufenthaltsverordnung). In der Regel ist die Ausländerbehörde der Stadt zuständig, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Ausländerbehörde.

Die zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI https://bamf-navi.bamf.de/

 

Können ukrainische Staatsangehörige ohne Visum von Polen nach Deutschland weiterreisen?

Zum Zwecke eines Kurzaufenthaltes von bis zu 90 Tagen können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise von Polen nach Deutschland ein.

 

Ich habe die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats außerhalb der Ukraine, z.B. die russische oder die Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Staates. Darf ich aus der Ukraine in ein Nachbarland einreisen? 

Ausreisebestimmungen unterliegen den ukrainischen Behörden. Zur konsularischen Unterstützung für die Einreise in ein Nachbarland können Sie sich an eine Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaats wenden.

 

Gibt es Aufnahmeprogramme für ukrainische Staatsangehörige und /oder ihre Kinder?

Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit wird in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

 

Ich reise mit unbegleiteten Minderjährigen ein. Wohin muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich in Deutschland an das nächstgelegene Jugendamt Ihres Wohnortes, das sich um alle weiteren Schritte kümmern wird.

 

Wie wirkt sich die Stellung eines Asylantrags auf meinen weiteren Aufenthalt aus?

Mit der Asylantragstellung erlischt Ihr Visum. Wenn Sie im Besitz eines biometrischen Passes sind, erlischt mit der Asylantragstellung Ihr visumfreier Aufenthalt. Sie sind dann i.d.R. verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und können Ihren Aufenthaltsort nicht mehr frei bestimmen. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet.

 

Können ukrainische Staatsangehörige in Deutschland eine längerfristigen Aufenthaltserlaubnis (mehr als 90 Tage) beantragen, ohne ein nationales Visum zu haben?

Ob die Voraussetzung dafür vorliegen, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Bitte wenden Sie sich daher an die Ausländerbehörde vor Ort.

Die zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI. https://bamf-navi.bamf.de/

 

Welche Möglichkeiten haben Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die sich bereits seit 90 Tagen oder länger in Deutschland aufhalten?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet an Regelungen, die Verlängerung des erlaubten Aufenthalts auch ohne besondere Belastung der Ausländerbehörden begrenzt zu ermöglichen. Die betreffenden Personen können, um einen versehentlich unerlaubten Aufenthalt zu vermeiden, zunächst formlos schriftlich unter Angabe ihrer Personalien (am besten Kopie der Passdatenseite) und des Aufenthaltsgrundes (Kriegssituation in der Ukraine und gegebenenfalls andere Gründe) und des Tages der ersten Einreise in die EU einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen, die für ihren Wohnort zuständig ist.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Unterkunft benötige?

Wenn Sie aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland einreisen und eine Unterkunft benötigen, können Sie sich an die Ausländerbehörden oder Polizeidienststellen bzw. im Notfall an die Aufnahmestellen der Bundesländer wenden. Zudem haben auch viele Städte zentrale Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.

Die zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI https://bamf-navi.bamf.de/

 

Ich bin russischer Staatsangehöriger, befinde mich bereits in Deutschland und habe eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (z.B. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis). Muss ich damit rechnen, aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine aus Deutschland ausgewiesen zu werden?

Nein. Die Situation in der Ukraine hat keinen Einfluss auf das Fortbestehen Ihres Aufenthaltsrechts, sofern Sie nicht zu den wenigen Personen gehören, für die Sanktionsbeschlüsse greifen.

 

Ich halte mich befristet, z.B. als Student oder Studentin, in Deutschland auf. Wird meine Aufenthaltserlaubnis als russischer Staatsangehöriger (z.B. Visum oder Aufenthaltserlaubnis) noch verlängert?

Ja. Die Situation in der Ukraine hat keinen Einfluss auf die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Bitte wenden Sie sich bei Fragen der Verlängerung Ihres Aufenthalts an die zuständige Ausländerbehörde vor Ort.

Die zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI. https://bamf-navi.bamf.de/

 

Ich befinde mich nicht in Deutschland und möchte als russischer Staatsangehöriger ein Visum beantragen, um in Deutschland zu arbeiten. Ist dies möglich?

Für die Visabeantragung ist grundsätzlich die deutsche Auslandsvertretung in dem Land zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amts und der deutschen Auslandsvertretung, ob es zu Einschränkungen im Betrieb der Auslandsvertretung kommt. Eine Visabeantragung wird in diesen Fällen über Stellen außerhalb der Russischen Föderation ermöglicht oder auf ein Visumverfahren verzichtet.

 

Was gilt für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der Ukraine mit Aufnahmezusage?

Antragstellende, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, aber noch kein Visum beantragen konnten, können das Visumverfahren auch in den Nachbarländern durchführen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Webseite. https://kiew.diplo.de/

 

Wo erhalten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der Ukraine weitere Informationen?

Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der Ukraine hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) eine eigene Hotline eingerichtet, welche von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 und Freitag bis 15 Uhr erreichbar ist, sowie am Wochenende von 8 bis 13 Uhr unter 0049 22899358-20255. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des BVA.

https://www.bva.bund.de/

 

Ist die ukrainische ID-Karte (Modell 2015) als Passersatzdokument für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt?

Mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 wird die ukrainische ID-Karte (Modell 2015) rückwirkend zum 24. Februar 2022, zeitlich befristet bis 23. Februar 2023 als Passersatzdokument für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in Deutschland anerkannt.

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Medizinische Versorgung

Sind Sie krank und brauchen einen Arzt oder psychologische Betreuung? Hier finden Sie erste Adressen an die Sie sich wenden können. Außerdem finden Sie unter anderem Informationen dazu, wie Sie die richtigen Ansprechpartner finden, Termine bekommen und was im Falle eines medizinischen Notfalls zu tun ist.
Erfahren Sie mehr über die in Deutschland kostenlose medizinische Grundversorgung. Dazu zählen auch Testung und Impfungen gegen Covid-19.

Notfall

Wer nachts, an Feiertagen oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, kann sich in Deutschland auf ein großes Netz von Hilfsangeboten verlassen. 

Ärztliche Versorgung

Was ist, wenn ich krank werde oder medizinische Hilfe brauche?

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen auch Gesundheitsleistungen. Während des Grundleistungsbezugs erhalten Sie die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen.

Darüber hinaus werden die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Werdende Mütter und Wöchnerinnen haben Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Ein weitergehender Versorgungsanspruch kann gewährt werden, wenn eine Leistung im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. AsylbLG-Leistungsberechtigte, die eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wegen Krieges im Heimatland nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen und besondere Bedürfnisse haben (bspw. durch schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt), steht darüber hinaus ein weitergehender Anspruch auf erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe zu.

 

Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie bei medmissio.

Die „ Flüchtling Toolbox“ von medmissio ist eine Online-Bibliothek, die Antworten auf essenzielle Fragestellungen zur medizinischen Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine liefert.

 

Wo finde ich Informationen zur zahnmedizinischen Versorgung?

Falls Sie zahnärztliche Versorgung benötigen, finden Sie weitere Informationen wie zum Beispiel fremdsprachliche Formulare auf der Seite der Bundeszahnärztekammer:

https://www.bzaek.de/recht/behandlung-von-asylbewerbern-und-asylbewerberinnen.html

 

Wer macht was im deutschen Gesundheitswesen?

Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis
Die Diagnose und die anschließende Behandlung einer Erkrankung führen in der Regel Ärztinnen und Ärzte durch, die in einer eigenen Praxis oder einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Diese nennt man "niedergelassene" Ärztinnen oder Ärzte. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stellen auch Rezepte für Medikamente aus und können ihre Patientinnen und Patienten zur weiteren Behandlung auch in ein Krankenhaus einweisen.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Tätigkeit zum Beispiel mit dem Sozialamt oder einer gesetzlichen Krankenkasse ab. Patientinnen und Patienten können die Behandlung bei einer Ärztin oder einem Arzt auch selbst bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann die Kosten selbst tragen müssen. Das Geld kann Ihnen nicht nachträglich zurückerstattet werden.

Wichtig: Die meisten Ärztinnen und Ärzte vergeben Termine für eine Behandlung. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin, am besten telefonisch. Bei der digitalen Terminvereinbarung kann Ihnen unter anderem die Platform  Doctolib behilflich sein. Halten Sie den vereinbarten Termin in jedem Fall ein! Unangemeldete Patientinnen und Patienten müssen meist mit Wartezeiten rechnen.

Ärztinnen und Ärzte müssen sich an die ärztliche Schweigepflicht halten. Sie dürfen die ihnen anvertrauten Informationen nicht an andere weitergeben. Bestimmte Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Nur so kann eine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden. Diese Meldung hat auf das Asylverfahren keinen Einfluss.

Wichtig: Viele Ärztinnen und Ärzte sprechen Englisch oder eine andere Fremdsprache. Bitte erkundigen Sie sich danach. Sollten Sie über weniger gute Deutschkenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, einen sprachkundigen Menschen Ihres Vertrauens mit zu der Ärztin oder dem Arzt zu nehmen. Auf  kvberlin.de finden Sie eine Übersicht in der Sie auch sehen, welche Sprachen die einzelnen Praxen sprechen.

Krankenhaus
Im Krankenhaus werden Sie nur dann behandelt, wenn eine Behandlung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt nicht ausreicht. Ein Krankenhausaufenthalt muss vorab genehmigt werden. Suchen Sie ein Krankenhaus ohne Absprache nur im Notfall auf!

Apotheke
Viele Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Von einer Apothekerin oder einem Apotheker erhalten Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte Verschreibungspflichtige Arzneimittel) nur dann, wenn Sie ein Rezept einer Ärztin oder eines Arztes vorlegen. Es gibt auch zahlreiche frei verkäufliche Arzneimittel für die kein Rezept notwendig ist. Die Kosten für diese werden nicht durch die zuständige staatliche Stelle erstattet.

Die Apothekerin oder der Apotheker informiert Sie über die Einnahme des Arzneimittels.

Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in der näheren Umgebung Notdienst.

 

Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Ich habe eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung. Wo finde ich Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten?

Geflüchtete Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen aus der Ukraine stehen bei ihrer Ankunft in Deutschland vor der Herausforderung, Informationen zu der barrierefreien Registrierung an ihrem Ankunftsort, ihrem Aufenthalt sowie einer bedarfsgerechten Unterkunft und Versorgung zu erhalten. Hierbei sind der Zugang zu den Informationen sowie die Informationen selbst barrierefrei zu gestalten. Für die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die Bundesländer zuständig.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem Sie sich aufhalten. Informationen der einzelnen Bundesländer für Geflüchtete mit und ohne Behinderungen aus der Ukraine sowie sie unterstützende Personen finden Sie hier:

Weitere Unterstützung finden Sie über das bundesweite Angebot der  EUTB - Flyer.  

  

Psychologische Unterstützung

Wird psychologische Unterstützung für Geflüchtete angeboten?

Auf Bundesebene wird für Geflüchtete psychologische Unterstützung angeboten. Hierfür können Sie sich an das Angebot der ZEW wenden, die eine bundesweite  Übersicht aller Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen anbietet.

 

COVID-19 Information

Kann ich mich in Deutschland impfen lassen?

Ja, die Impfung ist unser Weg aus der Pandemie. Es ist genug Impfstoff verfügbar und es ist einfach, einen Termin für die Corona-Schutzimpfung zu bekommen. Inzwischen wurden mehr als 160 Millionen Impfdosen verabreicht – doch das ist noch nicht genug. Lassen Sie sich impfen, damit wir den Gemeinschaftsschutz in der Bevölkerung erreichen.

Informationen zur COVID-19 Schutzimpfung finden Sie u.a. auf russisch unter  www.zusammengegencorona.de.

 

Wo finde ich weitere Informationen zur Impfung ?

Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache finden Sie in den folgenden Dokumenten:

RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen PDF, 86 KB, nicht barrierefrei

RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit proteinbasierten Impfstoffen PDF, 75 KB, nicht barrierefrei

RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoffen PDF, 88 KB, nicht barrierefrei

Infoflyer „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen“ PDF, 350 KB, nicht barrierefrei

Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder (5-11 Jahre) PDF, 442 KB, nicht barrierefrei

Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre) PDF, 206 KB, nicht barrierefrei

Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter folgendem Link:

www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch

 

Welche Regeln gelten in Deutschland bezüglich Corona Tests und wo kann ich mich testen lassen?

Flächendeckendes Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie: Es ermöglicht die schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung infizierter Personen in Deutschland. Dies ist die Grundlage für die Unterbrechung von Infektionsketten und den Schutz vor einer Überlastung des Gesundheitssystems. Testen entbindet nicht von der Einhaltung der AHA+L-Regel sowie notwendigen Hygienevorkehrungen und Symptom-Monitoring in Einrichtungen.

Mit der aktuellen Testverordnung wird allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens ein kostenloser Schnelltest (PoC-Test) pro Woche zur Verfügung gestellt – unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus. Informationen zu Testmöglichkeiten finden Sie u.a. auf russisch unter  www.zusammengegencorona.de.

 

Ist mein Impfstatus in Deutschland noch gültig?

Impfzertifikate aus der Ukraine werden anerkannt, solange dafür in der EU zugelassene Impfstoffe genutzt wurden  RKI

 

Schwangerschaft

Ich bin schwanger, welche Hilfe bekomme ich?

Schwangere Frauen werden entsprechend medizinisch versorgt. Der Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes werden überwacht. Dazu gehören regelmäßige Untersuchungen (zum Beispiel Blutuntersuchungen, Untersuchungen des Urins und Ultraschalluntersuchungen), die Geburtsvorbereitung, die Entbindung und die Pflege danach. Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie von Ihrer Vertragsärztin oder Ihrem Vertragsarzt einen "Mutterpass". Im Mutterpass werden die einzelnen Termine der Untersuchungen festgehalten. Entbindungen werden von Hebammen und Entbindungspflegern sowie Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt. Auch vor und nach der Geburt sind Hebammen und Entbindungspfleger wichtige Ansprechpartner.

 

Kinder und Jugendliche

Welche ärztliche Behandlung gibt es für Kinder und Jugendliche?

In der Regel bekommen Eltern nach der Geburt ihres Kindes ein Untersuchungsheft für Kinder, in dem genau beschrieben wird, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Untersuchung notwendig ist.

Wichtig: Bewahren Sie dieses Untersuchungsheft bitte gut auf und bringen es zu allen Arztbesuchen Ihrer Kinder mit!

Bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr sind mehrere Untersuchungen vorgesehen. Die erste Untersuchung wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Stoffwechsel und Funktion der Sinnesorgane (zum Beispiel Hören, Sehen), Atmung, Verdauung und Muskulatur werden geprüft. Es wird auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen geachtet.

Bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren wird eine weitere Untersuchung empfohlen. Dadurch sollen Hinweise auf Probleme in der körperlichen und geistigen Entwicklung des Jugendlichen entdeckt werden. Die Ärztin oder der Arzt misst unter anderem Größe, Gewicht und Blutdruck.

Diese Untersuchungen sind wichtig, um eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes zu fördern. Nehmen Sie daher bitte alle Untersuchungstermine wahr!

 

Pflege

Viele Menschen im Alter, aber auch Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sind auf Pflege angewiesen. Was ist zu tun, wenn der Pflegefall eintritt?

Informationen finden Sie unter folgendem Link:  https://www.migration-gesundheit.bund.de/de/pflege/ 

 

Online-Portal allgemein

Viele weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie im Online-Portal Migration und Gesundheit.

Bundeskontaktstelle - Hotline für Geflüchtete aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf

Hotline: +49 30 854 04 789 (Mo-Fr von 09-17 Uhr)
E-Mail:  bundeskontaktstelle(@)drk.de

Dieser Service wird z.Z. ausschließlich auf Deutsch angeboten.

Melden Sie sich über die Hotline oder per E-Mail:

- Als evakuierende Organisation zur Ankündigung einer größeren Gruppe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen in Deutschland

- Als Erstaufnahmestelle für Geflüchtete (bspw. Drehkreuz) mit Rückfragen zur Ankunft der o.g. Zielgruppen 

- Als Landeskoordinierungsstelle mit Rückfragen zu Unterbringungsanfragen und Bedarfsmeldungen durch die Bundeskontaktstelle sowie zur Rückmeldung von freien Unterbringungskapazitäten

 

 

Unterkunft

Sind Sie aus der Ukraine geflohen und suchen nach einer Unterkunft? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen. Neben staatlichen Notunterkünften gibt es auch die Möglichkeit eine Unterkunft auf Zeit zu finden. Zu den staatlichen Notunterkünften werden Sie direkt von den Grenzbehörden weitergeleitet. Dort erhalten Sie eine Schlafmöglichkeit, Verpflegung, sowie weitere Unterstützungsleistungen, bis Sie eine längerfristige Unterkunft gefunden haben. Zudem stellen zahlreiche Privatpersonen auf Plattformen wie  www.unterkunft-ukraine.de und  airbnb.org Schlafmöglichkeiten und Unterkünfte bereit.

Unterkunft Ukraine

Die Seite Unterkunft Ukraine bietet Unterkünfte bei Privatpersonen für aus der Ukraine geflohene Menschen. Wenn Sie das Angebot wahrnehmen möchten, können Sie sich mit einigen wenigen Angaben zu Ihrer Person und Ihren Bedarfen auf der Plattform registrieren und werden dann mit passenden Gastgebern in Kontakt gebracht.
Unter dem Link www.unterkunft-ukraine.de finden Sie das Online-Formular zur Angabe Ihrer Daten, um sich für den Matching-Prozess anzumelden. Alle weiteren Informationen zur Vorgehensweise finden Sie ebenfalls auf der Seite von Unterkunft Ukraine.

Staatliche Erstaufnahmestellen

Sie können mit oder ohne Asylantrag nach Deutschland Einreisen. Ein Asylantrag ist nicht erforderlich, da die Europäische Union beschlossen hat, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein Aufnahmeverfahren nach der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz umzusetzen. Damit wird die Aufnahme in Deutschland unbürokratisch nach § 24 Aufenthaltsgesetz erfolgen, Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Die zuständigen Stellen verweisen Sie in der Regel an die nächste staatliche Erstaufnahmestelle, wo Sie einen ersten Schlafplatz, Verpflegung und Hilfe erhalten.

Um in das Aufnahmeprogramm für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu kommen, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zum vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI unter https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden

Weiterführende Links

Weitere private Unterkunftsangebote sind auf den Portalen  https://wunderflats.com/page/ukraine/home-de warmes-bett.de oder host4ukraine.com zu finden.

Die internationale Buchungsplattform booking.com hat ein Buchungstool für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Dort können Sie kostenlose oder stark reduzierte Unterkunftsangebote finden.

Zudem bieten die deutschen Jugendherbergen  jugendherberge.de Übernachtungsmöglichkeiten für Geflüchtete an.

Auf der Seite der  Wohnungswirtschaft Deutschland ist u.a. eine bundesweite Übersicht zu regionalen Unterkunfts-Angeboten zu finden. 

 

 

Arbeit und Soziales

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Sozialleistung und Arbeiten in Deutschland.

Ab 1. Juni werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Voraussetzung ist, dass sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.

Bei Personen, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt worden ist oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist und die bislang nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind, genügt eine Speicherung ihrer Daten im Ausländerzentralregister. In diesen Fällen ist die erkennungsdienstliche Behandlung bis zum 31. August 2022 nachzuholen.

Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration gewährleistet. Zur Gewährleistung und Erleichterung der Integration werden die Möglichkeit der sofortigen Arbeitsaufnahme klargestellt und Erleichterungen bei Wohnsitzauflagen insbesondere in Fällen der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Besuch von Integrationskursen und von Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen.

Gebärdensprache
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Informationen zu Sozialleistungen und Arbeit in Deutschland in  Gebärdensprache zur Verfügung.

Sozialleistungen

Kann ich in Deutschland Sozialleistungen erhalten?

Ja, sollten Sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, wird dies durch die Behörden als Schutzgesuch gewertet. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt, besteht ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Was muss ich tun, um Sozialleistungen zu erhalten?

Sind Sie hilfebedürftig und benötigen Unterstützungsleistungen, sollten Sie sich zunächst bei einer der Erstaufnahmeeinrichtungen registrieren lassen. Eine Registrierung ist im gesamten Bundesgebiet auch bei den Ausländerbehörden oder durch die Bundespolizei möglich. Nach der Registrierung wird Ihnen ein sogenannter Ankunftsnachweis ausgestellt, mit dem Sie bei der örtlichen Leistungsbehörde Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen können.

Auch bei Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort besteht ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG. Sofern die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG nicht sofort erfolgen kann, wird Ihnen zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt, welche bereits zum Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG berechtigt. Die Leistungen können Sie sowohl mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG als auch mit der Fiktionsbescheinigung bei der zuständigen Leistungsbehörde beantragen.

Auch die Stellung eines förmlichen Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt zu einer Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG. Die Stellung eines Asylantrags zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen ist jedoch für Vertriebene aus der Ukraine in der Regel nicht erforderlich.

 

Erhalten meine Familienangehörigen automatisch Sozialleistungen, wenn ich sie erhalte?

Familienangehörige können - sofern Hilfebedürftigkeit besteht - ebenfalls Leistungen erhalten. Erforderlich ist hierfür indes grundsätzlich, dass das oben dargestellte Verfahren durchgeführt wird.

 

Welche Leistungen kann ich bei Hilfebedürftigkeit erhalten?

Sofern Sie Unterstützung benötigen, werden im Rahmen der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts gewährt. Darüber hinaus werden weitere Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (bspw. für Mobilität und Kommunikation). In besonderen Einzelfällen können ggf. auch weitere erforderliche Leistungen gewährt werden.

 

Ist eine Beantragung von Leistungen nach dem SGB II möglich?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG kommen Leistungen nach dem SGB II nicht in Betracht.

 

Darf ich mein eigenes Geld behalten, wenn ich Sozialleistungen beantrage?

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (also zur Sicherung des Existenzminimums) erhält nur, wer hilfebedürftig ist. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit wird eigenes Einkommen und Vermögen somit berücksichtigt, wenn es tatsächlich zur Verfügung steht. Einkommen und Vermögen werden nicht gänzlich berücksichtigt; es gelten verschiedene Freibeträge.

Bei Vermögen, das sich in der Ukraine befindet, ist derzeit davon auszugehen, dass es nicht verwertbar ist. Es wird deshalb nicht berücksichtigt.

 

Arbeitsrecht

Darf ich in Deutschland arbeiten?

Ja, bereits mit der vorläufigen Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Ihre Fiktionsbescheinigung und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin - nähere Information finden Sie unter der Frage zur Anerkennung von Berufsqualifikationen). Sie können zudem als Leiharbeiternehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten.

Sie können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Jede Branche stellt besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind. Dabei kann es sich um berufsrechtliche Regelungen, um besondere Genehmigungen oder auch um versicherungsrechtliche Fragen handeln.

Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

 

Kann ich in Deutschland eine betriebliche Ausbildung machen?

Ja. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über Ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erhalten Sie durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. In diesem vorläufigen Dokument der Ausländerbehörde und dann später in Ihrer Aufenthaltserlaubnis muss „Erwerbstätigkeit erlaubt“ stehen. Dies umfasst dann auch die Erlaubnis, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen. Die im Vergleich zur Dauer der Ausbildung kürzere Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis steht von Gesetzes wegen weder dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages noch dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse entgegen.

Wenn Sie vor der Ausbildung berufliche Orientierung und Unterstützung benötigen, können Sie bei den Arbeitsagenturen vor Ort nachfragen. Ebenso können Sie dort vor und während der Ausbildung gezielt gefördert werden. Die Bundesagentur für Arbeit kann auch bei der Lebensunterhaltssicherung durch Berufsausbildungsbeihilfe unterstützen. Dies ist auch während einer vorherigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich. Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit rund um die Berufsausbildung finden Sie hier:

Sie können vor oder während einer betrieblichen Berufsausbildung auch an einem Berufssprachkurs teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Sie können später auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung (§ 16a Aufenthaltsgesetz) bei der Ausländerbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten. Bei der hierzu vorzunehmenden Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit dürfte in der Regel kein geeigneter, bevorrechtigter Bewerber zur Verfügung stehen und dann auch die Zustimmung erteilt werden, da es um die Fortsetzung eines bereits begonnenen Berufsausbildungsverhältnisses geht. So können Sie die betriebliche Berufsausbildung abschließen und anschließend die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a Aufenthaltsgesetz) bei der Ausländerbehörde beantragen. Ein Wechsel bei Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen kommt auch schon vor Beantragung eines Titels nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Betracht, da es momentan regelmäßig unzumutbar ist das Visumverfahren nachzuholen.

 

Gibt es in Deutschland einen Mindestlohn und wie hoch ist dieser?

Ja, in Deutschland gibt es einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestlohnhöhe beträgt derzeit brutto 9,82 Euro je Stunde und steigt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro an. Für die Zeit ab 1. Oktober 2022 sieht ein Gesetzentwurf eine weitere Erhöhung auf 12 Euro vor.

In einigen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen, z.B. Pflegebranche, Gebäudereinigung.

 

 Gilt für mich der Mindestlohn?

Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ausnahmen bestehen nur für Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung.

 

Wie lange darf ich an einem Tag arbeiten?

Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden betragen. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Ausnahmen sind in bestimmten Branchen per Tarifvertrag oder durch Genehmigung der Arbeitsschutzbehörde möglich.

 

Kann ich auch ohne Sprachkenntnisse eine Arbeit aufnehmen?

Eine Arbeitsaufnahme ist nicht zwingend von Ihren Sprachkenntnissen abhängig.

Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen verständigen zu können. Für viele Berufs- und Tätigkeitsfelder ist es jedoch wichtig, dass Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausreichend sind. In sogenannten reglementierten Berufen kann es sein, dass  Sprachkenntnisse zwingend erforderlich sind, um die Berufsausübungserlaubnis zu bekommen (siehe Frage "Brauche ich eine Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?").

Die Teilnahme an einem Kurs, um die deutsche Sprache zu lernen, ist daher immer sinnvoll (siehe Frage "In welche Sprachkurse kann ich gehen? Wie kann ich einen Sprachkurs beantragen?").

 

Was muss ich bei einem Minijob beachten?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt im Monat 450 Euronicht übersteigt (sogenannter Minijob) oder die Beschäftigung von Beginn an auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist und – soweit das Arbeitsentgelt im Monat 450 Euro übersteigt – keine Berufsmäßigkeit vorliegt (kurzfristige Beschäftigung).

Geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. In der gesetzlichen Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung besteht aufgrund der Beschäftigung kein Versicherungsschutz. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen Rentenbeiträge in Höhe von 3,6 Prozent(bei einer Beschäftigung im Privathaushalt 13,6 Prozent) des Arbeitsentgeltes. Sie können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben.

Geringfügig Beschäftigten stehen arbeitsrechtlich grundsätzlich dieselben Rechte zu wie vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlten Jahresurlaub sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen sowie Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Grundsätzlich sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitsrechtlich ihren vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Arbeitsausfall an Feiertagen.Hinsichtlich einer möglichen Anrechnung von Arbeitseinkommen auf Sozialleistungen siehe Antwort auf Frage "Darf ich mein eigenes Geld behalten, wenn ich Sozialleistungen beantrage?".

 

Brauche ich eine Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?

Das kommt auf Ihren Beruf an: Für  reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ärztin/Arzt, Architektin/Architekt und Lehrerin/Lehrer. Eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses ist dann erforderlich, um in diesem Beruf in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Für  nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne vorheriges Anerkennungsverfahren arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z. B. alle Berufe mit einer dualen Berufsausbildung in Deutschland, z.B. Bürokaufleute oder Handwerkerinnen/Handwerker.  In nicht reglementierten Berufen ist die vorhandene Anerkennung trotzdem sehr hilfreich, um eine Stelle zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht.

Weitere Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie online auf dem Portal  www.anerkennung-in-deutschland.de (auch in russischer Sprache).

Wenn es um die Anerkennung eines Hochschulabschlusses geht, finden Sie Informationen bei der  Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (in ukrainischer Sprache).

Kostenlose und neutrale Beratung zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen können Sie bei den Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ erhalten. Die  nächstgelegene Beratungsstelle können Sie hier suchen:  www.netzwerk-iq.de (in deutscher und englischer Sprache).

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Arbeitsrecht habe?

Wichtige Informationen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland finden Sie auf der  Internetseite von Faire Integration. Bei konkreten Problemen, z.B. wenn Sie glauben, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht genug Lohn bezahlt, können Sie sich an die Beratungsstellen der Fairen Integration wenden. Diese beraten Sie kostenlos und in vielen Sprachen, teils auch auf Russisch und Ukrainisch. Hier finden Sie eine  Übersicht der Beratungsstellen.

Aufgrund zum Teil fehlender Sprach- und Rechtskenntnisse, Fragestellungen oder Unsicherheiten beim Zugang zum regulären Arbeitsmarkt sowie aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen können Zwangslagen begünstigt werden und Betroffene in ausbeuterische Arbeitssituationen geraten. Auf den Seiten der  Servicestelle gegen Zwangsarbeit finden Sie nützliche Informationen.

Darüber hinaus hat das "BEMA - Berliner Beratungszentrum für gute Arbeit" Flyer zu den Arbeitsrechten für ukrainische Flüchtlinge in Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch entwickelt. Diese dienen der Prävention vor Zwangsarbeit / Menschenhandel und Arbeitsausbeutung:

 

Welche Regeln zum Arbeitsschutz gelten in Deutschland und an wen kann ich mich wenden?

Wer arbeitet, muss dabei sicher sein und darf durch die Arbeit nicht krank werden. In Deutschland ist es die Pflicht der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Dies legen das Arbeitsschutzgesetz und weitere Arbeitsschutzverordnungen verbindlich fest.

Ein Überblick über das Arbeitsschutzsystem in Deutschland und die entsprechenden rechtlichen Regelungen findet sich unter:  "Was ist Arbeitsschutz?"

Ansprechpartner sind:

  • Arbeitgeber*innen, die gesetzlich verpflichtet sind, einen wirksamen Arbeitsschutz sicherzustellen;
  • Interessenvertretungen der Arbeitnehmer*innen (Betriebsrat, Gewerkschaft);Betriebsärztin / -arzt

 

 

Job Hilfe

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Job suche?

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen bei der Arbeitssuche und berät zu allen Fragen rund um dieses Thema.

In vielen Städten sind Agenturen für Arbeit zu finden und an diesem Logo zu erkennen:

 

Bundesagentur für Arbeit

Foto: Bundesagentur für Arbeit

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Agentur für Arbeit in dem Ort, in dem Sie sich aktuell aufhalten. Über die "Dienststellensuche" können Sie sich die Adresse anzeigen lassen.

Unter der Telefonnummer +49 911 178 7915 erreichen Sie die Hotline der Bundesagentur für Arbeit, in der Sie erste Fragen rund um eine Arbeitsaufnahme bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums auf Ukrainisch oder Russisch stellen können. Sie erreichen die Hotline Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr.

Die Bundesagentur für Arbeit berät Sie anschließend in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen, eine Arbeit aufzunehmen und über Ihre generellen beruflichen Möglichkeiten.

 

Wo bekomme ich Hilfe, wenn mir zum Arbeiten noch bestimmte Kenntnisse fehlen?

Unter der Telefonnummer +49 911-178 7915 erreichen Sie die Hotline der Bundesagentur für Arbeit, in der Sie erste Fragen rund um eine Arbeitsaufnahme bzw. die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums auf Ukrainisch oder Russisch stellen können. Sie erreichen die Hotline Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr.

Die Bundesagentur für Arbeit berät Sie anschließend in einem persönlichen Gespräch über die Voraussetzungen, eine Arbeit aufzunehmen und über Ihre generellen beruflichen Möglichkeiten.

Alternativ wenden Sie sich bitte an die Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Nummer +49 911 178 7915. Dort wird Ihnen in ukrainischer oder russischer Sprache geholfen.

 

Kann ich auch ohne Sprachkenntnisse eine Arbeit aufnehmen?

Eine Arbeitsaufnahme ist nicht zwingend von Ihren Sprachkenntnissen abhängig.

Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben, um sich mit Ihrem Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen verständigen zu können. Für viele Berufs- und Tätigkeitsfelder ist es jedoch wichtig, dass Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch ausreichend sind. In sogenannten reglementierten Berufen kann es sein, dass  Sprachkenntnisse zwingend erforderlich sind, um die Berufsausübungserlaubnis zu bekommen (siehe Frage "Brauche ich eine Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?").

Die Teilnahme an einem Kurs, um die deutsche Sprache zu lernen, ist daher immer sinnvoll (siehe Frage "In welche Sprachkurse kann ich gehen? Wie kann ich einen Sprachkurs beantragen?").

 

Sprache lernen

In welche Sprachkurse kann ich gehen? Wie kann ich einen Sprachkurs beantragen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachkurs zu besuchen.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Vom Kostenbeitrag werden Sie befreit. Es gibt verschiedene passende Angebote, zum Beispiel für Frauen oder Eltern.

Wenn Sie schon einen Integrationskurs absolviert haben, oder Sie schon gut Deutsch können (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), können Sie einen Berufssprachkurs besuchen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Erlaubnis zum Arbeiten haben. Lassen Sie sich von Ihrer örtlichen  Agentur für Arbeit beraten. Dort kann gemeinsam ein passender Kurs gesucht und Ihnen eine Berechtigung zur Teilnahme ausgestellt werden. Grundsätzlich ist der Kurs kostenfrei.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie ebenfalls einen Erstorientierungskurs oder einen sogenannten "MiA-Kurs" ("Migrantinnen einfach stark im Alltag", ein Angebot speziell für Frauen), besuchen.

Weitere Informationen:

 

 

Wo kann ich unabhängig von der Teilnahme an einem Sprachkurs Bücher und Lernmaterialien erhalten, um Deutsch zu lernen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet auf seiner Webseite eine Übersicht über kostenlose Online-Angebote zum Deutschlernen an.

 

 

Mobilität

Sie finden hier Informationen rund um das Angebot von Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln, wie z. B. Zügen und Bussen, sowie zu Tickets, dem "helpukraine" Ticket und Nutzung von den kostenfreien Angeboten. 

Neben der individuellen Reise nach Deutschland besteht insbesondere für Personen ohne konkretes Ziel in Deutschland ein Hilfsangebot des BAG. Dies möchten wir Ihnen im Weiteren kurz vorstellen: 

Es gibt staatlich, von dem BAG organisierte, kostenlose Weiterreisemöglichkeiten für Ankommende aus dem Kriegsgebiet Ukraine. Ausgehend von den zentralen Ankunfts-Hubs in Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Hannover werden Busse und Züge eingesetzt, die Unterbringungseinrichtungen und weitere Ziele in der gesamten Bundesrepublik ansteuern.

Bei Ihrer Ankunft an den Hubs stehen die weiteren Reisemittel bereits für Sie bereit. Wenn Sie Informationen zum Ablauf dieser Weiterreise benötigen, wenden Sie sich an die lokalen Helfer und Informationspunkte.
Sie werden bereits auf der Weiterreise mit notwendigen Informationen versorgt, um weitergehende Unterstützungsangebote an Ihrer Zieldestination in Anspruch nehmen zu können. Am Zielort werden Sie von weiteren Helfern in Empfang genommen, die Ihnen bei allen weiteren Schritten wie zum Beispiel Unterkunft, Verpflegung und Registrierung weiterhelfen. Voraussichtlich haben Sie an diesen Zielstationen auch wesentlich kürzere Wartezeiten, insbesondere was die Registrierung betrifft.

Mobilität

Das Wichtigste bei der Ankunft

Wir können uns Ihr Leid nicht annähernd vorstellen und möchten Ihnen mit diesen Informationen Antworten auf dringende Fragen und Anliegen nach der Ankunft geben.

Ankunft an den Bahnhöfen

In Deutschland gibt es für Sie drei Haupt-Ankunftsbahnhöfe - die Züge aus Polen bringen Sie nach Berlin, Cottbus oder Hannover. Dort werden Sie von Helferinnen und Helfern in Empfang genommen und finden zentrale Versorgungsstellen und alle für die Weiterreise benötigten Informationen. Sie können von diesen Bahnhöfen mit allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs der Deutschen Bahn weiterreisen.

Bitte zögern Sie nicht, auf die entsprechenden Personen zuzugehen!

Details zu den Hauptankunftsbahnhöfen finden Sie direkt unter dem folgenden Link https://zugportal.de/article/kAYH5LyolwECTCEZ2lKZJ 

 

Informationen rund um Transportmöglichkeiten mit Zügen

Zugverbindungen für Flüchtende

Sie benötigen kein Ticket, um nach Deutschland zu kommen. Ihr ukrainischer Pass genügt und auch Angehörige von Drittländern, die vor dem 24.02. in der Ukraine ansässig waren, sind berechtigt die Züge kostenfrei zu nutze.

Zur Weiterreise nach Deutschland bekommen Sie ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket ausgestellt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite:  https://zugportal.de/article/kAYH5LyolwECTCEZ2lKZJ 

Sicherheitshinweis: Sie müssen für kein Ticket zahlen! Nehmen Sie sich vor Betrügern in Acht!

 

Sie möchten an einen bestimmten Ort reisen?  

Sie haben bereits ein festes Ziel und möchten dorthin reisen? Die Deutsche Bahn, zusammen mit den Eisenbahnunternehmen anderer Länder, unterstützt Sie auf Ihrer Reise!

Wenn Sie aus der Ukraine in Deutschland an einem Bahnhof ankommen und weiterreisen möchten, dann stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung an Ihren Zielort zu kommen. An allen Ankunftsbahnhöfen werden Sie von Helferinnen und Helfern in Empfang genommen, die Ihnen die nächsten Schritte Ihrer Ankunft erklären und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Um in eine andere Großstadt zu kommen, reisen Sie am schnellsten mit einem Fernverkehrszug der Deutschen Bahn. Solche Züge sind mit EC, ICE oder IC gekennzeichnet. Die aktuellen Verbindungen können Sie an den großen Informationstafel am jeweiligen Bahnhof mit allen aktuellen Abfahrten ablesen oder die entsprechenden Helfer an den Ankunftsbahnhöfen fragen. Für die Weiterreise im Fernverkehr bekommen Sie ein kostenfreies Ticket „helpukraine“ im DB Reisezentrum. Es wird bis zu Ihrem gewünschten Zielort (auch im Ausland) ausgestellt.

Des Weiteren stehen Ihnen alle weiteren öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos zur Verfügung. Dies sind in Deutschland alle S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpressbahnen, sowie alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Sie benötigen kein Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland. Sie können ganz einfach mit Ihrem ukrainischen Pass weiterreisen.

Wenn Sie eine bestimme Verbindung suchen, wenden Sie sich an die Helfer an den Bahnhöfen, an das DB Reisezentrum oder die DB Agentur.

Ein Sicherheitshinweis: Sie müssen in keinem Fall ein Ticket bezahlen oder kostenpflichtig erwerben.

 

Wie komme ich in andere deutsche Städte?

Sie können sich ganz frei in Deutschland bewegen. Die Weiterfahrt mit dem Zug zu einem anderen Ziel in Deutschland ist mit dem "helpukraine"-Ticket kostenfrei und ohne Bargeld möglich, sämtliche weitere öffentliche Verkehrsmittel innerhalb Deutschlands können Sie ebenfalls kostenlos nutzen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Ist eine Fahrkarte erforderlich?

Für die Einreise nach Deutschland reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. So können Sie dann in jeden weiteren Nahverkehrszug an Ihr Ziel reisen.

Für Weiterreise im Fernverkehr bekommen Sie ein kostenfreies Ticket „helpukraine“ im DB Reisezentrum. Es wird bis zu Ihrem gewünschten Zielort (auch im Ausland) ausgestellt.

 

Kann ich mit meinem ukrainischen Pass jeden Zug nutzen?

Ab 01.03.2022 können Ukraine-Flüchtende, die aus Polen, Tschechien, Österreich nach Deutschland einreisen mit ihrem Pass einreisen. Es ist keine Fahrkarte notwendig.

Wenn Sie anschließend zu Freunden, Verwandten oder Bekannten mit einem Fernverkehrszug (ICE, TGV, RJX, IC/EC) weiter reisen wollen, erhalten Sie in jedem DB Reisezentrum oder DB Agentur ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket.

Nahverkehrszüge können Sie ohne jegliche Fahrkarte, allein mit Ihrem Ausweisdokument nutzen.

 

Kann ich auch ins westlich gelegene Ausland damit fahren?

Nachdem Sie in Deutschland aus Richtung Osten angekommen sind, erhalten Sie im DB Reisezentrum oder der DB Agentur ein kostenfreies helpukraine-Ticket bis zu ihrem gewünschten Zielort. Dieser kann auch im Ausland liegen.

Wir sind noch in der Abstimmung mit unseren Partnerbahnen. Aktuell können Sie Ziele in folgenden Ländern erreichen:

Belgien, Dänemark, Frankreich (ICE, TGV und Thalys), Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Südtirol, wenn Sie einen Eurocity nutzen, der bis Verona, Bologna oder Venedig fährt.

 

Können Kinder mitgenommen werden?

Ja, Sie können Ihre Kinder mitnehmen. Kinder unter 15 Jahre werden auf die Fahrkarte des Erwachsenen mit eingetragen.

 

Was gilt für Hunde?

Hunde können mitgenommen werden. Sie müssen angeleint sein und dürfen Mitreisende nicht stören.

 

Wie lange ist ein "helpukraine"-Ticket gültig?

Ein "helpukraine"-Ticket ist 2 Tage lang gültig.    

 

Welche Züge kann ich mit dem "helpukraine"-Ticket benutzen?

Das "helpukraine"-Ticket ist in allen Fernverkehrszügen der DB gültig. Sie können es auch in Nahverkehrszügen und Regionalzügen nutzen.

 

Informationen rund um Weiterreisemöglichkeiten sowie Fahrten mit Bussen    

Transportangebot von Flixbus    

Flixbus ist ein privates Fernbusunternehmen mit einem umfassenden Angebot. Flixbus bietet allen ukrainischen Geflüchteten Freitickets zur Reise an.

Die Vergabe von Freitickets für Flixbus funktionert folgendermaßen: 

Um ein Ticket zu erhalten, senden Sie bitte Ihren Antrag an diese E-Mail-Adresse: service(@)flixbus.com.ua.
Der Antrag muss alle nachstehenden Informationen enthalten:

  • E-Mail-Titel: UKRAINE (obligatorisch, um die Anfrage zu bearbeiten!)
  • ABFAHRTSTADT (Przemyśl / Rzeszów / Suceava / Tulcea) - ANKUNFTSSTADT, Datum und Uhrzeit der Abreise (Verbindungen sind auf der Website global.flixbus.com zu finden);
  • Vor- und Nachname des Reisenden;
  • Telefonnummer;
  • E-Mail-Adresse (SEHR WICHTIG: das Ticket wird an die angegebene Adresse geschickt!).

Nach dem Senden einer E-Mail an die oben genannte Adresse erhalten Sie möglicherweise eine automatisierte Antwort - bitte ignorieren Sie diese und warten Sie auf den direkten Kontakt mit einem Mitarbeiter. Unser Kundendienstteam wird die Anfragen mit höchster Priorität bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es bei großem Anfrage aufkommen einige Stunden dauern kann, bis Ihr Ticket bearbeitet wird.

Mehr Informationen zu Flixbus, das Angebot von Flixbus sowie die Vergabe zu den Freitickets finden Sie direkt auf der Unternehmenswebsite unter dem folgenden Link: 

https://corporate.flixbus.com/de/flixbus-unterstuetzt-die-ukraine/

 

 

Bildung und Forschung

Sie möchten in Deutschland eine Schule besuchen, eine Ausbildung beginnen oder ein Hochschulstudium antreten? Sie finden hier Informationen rund um das Thema Schule, Ausbildung und Studium sowie weitere Informationen zum Thema Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und weiteren bildungsspezifischen Unterstützungsangeboten.    

Wie funktioniert das deutsche Schulsystem?

In Deutschland gibt es über 32.000 Schulen, die im ganzen Bundesgebiet verteilt sind und alle über denselben Mindeststandard verfügen. Schulpolitik liegt in Deutschland in der Verantwortung der 16 Länder. In allen Ländern laufen seit Kriegsbeginn Vorbereitungen, um geflüchtete Schülerinnen und Schüler unbürokratisch an den vielen Schulen willkommen zu heißen und eine Beschulung sicherzustellen.

In Deutschland beginnt die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres und beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und Bremen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre).

Allgemeine Informationen zum Thema Bildung im Schulalter finden Sie hier:  https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-im-schulalter/bildung-im-schulalter_node.html

 

Wie funktioniert das deutsche Ausbildungssystem? Wo erhalte ich Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeitsstelle?

Die betriebliche (auch duale Ausbildung genannt) ist die am häufigsten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. Die Lehre erfolgt hierbei sowohl in einem Betrieb als auch in der Berufsschule. Es gibt über 320 Ausbildungsberufe.

Das Portal BerufeNavi unterstützt junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung. Es bietet eine qualitätsgesicherte Zusammenstellung geprüfter Links zu Internet-Angeboten rund um das Thema „Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche“. Einführungen zum Portal und seinen Leistungen in ukrainischer und russischer Sprache helfen bei der Nutzung des Portals: https://www.berufenavi.de/immigrants#content54

Eine Schwerpunktseite des Bundesinstituts für Berufsbildung für ukrainische Geflüchtete (auf Deutsch) ist zu finden unter BIBB / Schwerpunkt: Ukraine

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Informationen zu den Themen Arbeit und Sozialleistungen zur Verfügung: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html

Bei der Suche nach passenden Beschäftigungsangeboten unterstützt Sie die Agentur für Arbeit, direkt vor Ort: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

 

Benötige ich für meine erworbene Berufsqualifikation oder meinen Hochschulabschluss eine offizielle Anerkennung in Deutschland? Wo erhalte ich Unterstützung und Beratung zum Thema Anerkennung?    

Schutzsuchende aus der Ukraine können mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder der entsprechenden vorläufigen Bescheinigung („Fiktionsbescheinigung“) und der darin enthaltenen Erlaubnis zum Arbeiten (Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“) in mehreren Hundert Berufen sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Dies gilt für alle sogenannten nicht-reglementierten Berufe, wie z.B. Kauffrau für Büromanagement oder auch für akademische Berufe wie Biologe, Chemikerin oder Mathematiker.

Jedoch ist die Anerkennung für Tätigkeiten in einem reglementierten Beruf erforderlich. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z.B. im Bereich Pflege, Gesundheit und Erziehung. Zu den reglementierten Berufen gehören damit beispielweise Gesundheitsberufe wie Ärztin oder Pflegefachkraft oder die Berufe Lehrer und Erzieher. Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur, Befähigungsnachweise und Sachkundenachweise für einige selbstständige Tätigkeiten und Gewerbe sowie Fortbildungsabschlüsse wie z. B. Meister oder Fachwirtin gehören hierzu. 

Ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche anderen Möglichkeiten offenstehen, kann in mehreren Sprachen im offiziellen Online-Portal „ Anerkennung in Deutschland“ der Bundesregierung recherchiert werden.

Kostenlose Beratung und Unterstützung ist u.a. bei den Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ erhältlich. Eine Beratungsstelle in der Nähe kann über die Beratungssuche von „Anerkennung in Deutschland“ gesucht werden. Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beantwortet Fragen zu Einreise, Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen. Sie bietet auch eine Erstberatung zur beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) unter dieser Nummer erreichbar: +49 30 1815 – 1111.

Wenn mit einem ausländischen Hochschulabschluss eine Tätigkeit in einem nicht reglementierten Beruf angestrebt wird, kann eine Zeugnisbewertung hilfreich sein, z. B. für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das die Qualität Ihres Hochschulabschlusses dokumentiert. Die Zeugnisbewertung beschreibt Ihren Hochschulabschluss und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Eine Zeugnisbewertung kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) beantragt werden. Informationen zum Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung stehen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung.

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen. Zentrale Informationen sind in diesem Flyer auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zusammengefasst.

 

Wo erhalte ich Informationen zum Thema Studium und Forschung in Deutschland?    

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt auf der zentralen Plattform „Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine“ gebündelt Informationen und Unterstützungsangebote für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung: https://www.daad-ukraine.org/de/

Die Webseite der Kontaktstelle bündelt für ukrainische Studierende und Forschende Informationen zum Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Forschung sowie Alltagsleben in Deutschland. Sie ist durchgängig in Deutsch und Englisch verfügbar, die ukrainische Sprachfassung wird laufend erweitert. Für ukrainische Studierende soll die Webseite als Wegweiser ins deutsche Hochschulsystem dienen. Darüber hinaus bietet die Webseite eine Plattform, um gebündelt und strukturiert die vielfältigen Hilfsangebote der deutschen Wissenschaft bekanntzumachen. Neben der Webseite bietet die „Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine“ auf Basis des Beratungsangebots des DAAD gezielt Informationen für individuelle Anfragen: https://www.daad-ukraine.org/de/ueber-uns/kontakt/kontaktformular/

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über Möglichkeiten eines Aufenthalts zum Zwecke des Studiums: https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html

 

Gibt es europaweite Angebote zum Thema Bildung und Studium, die ukrainische Geflüchtete in Anspruch nehmen können?

Auf europäischer Ebene arbeitet das BMBF eng mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zusammen, um geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu unterstützen. Mit dem School Education Gateway (Zugang zu Lernmaterial in der ukrainischen Sprache, Online-Kurse für Lehrpersonal), dem eTwinning Portal (gemeinsame Plattform für Schulen in Europa und darüber hinaus) und ERA4Ukraine (Informationsportal für Forschende) werden europäische Plattformen zur Verfügung gestellt, über die Unterstützungsangebote gebündelt werden. Über Horizont Europa, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, werden unter anderem ukrainische Forschungseinrichtungen in gemeinsamen Projekten von europäischen Seite gefördert oder vertriebene ukrainische Forschende finanziell unterstützt, damit sie ihre Arbeit an einer europäischen Gasteinrichtung fortführen können. Informationen sowie Unterstützungsangebote für Studierende und Teilnehmende am Programm Erasmus + finden sich zudem hier.

 

Ich möchte Deutsch lernen. Wo finde ich Angebote für Sprachkurse?    

Im vhs-Lernportal finden Sie Online-Deutschkurse auf verschiedenen Stufen von A1 bis B2. Diese Kurse sind für das Selbststudium geeignet. Lernende werden von Online-Tutoren begleitet, die Aufgaben korrigieren, Feedback geben, individuell beraten und motivieren. Das Lernportal erfordert keine Vorkenntnisse. Es ist für die Nutzung auf Smartphones optimiert und kann über eine App auch genutzt werden, wenn vorübergehend keine Internetverbindung besteht. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. hat die Start- und Registrierungsseite sowie weitere Inhalte auch in die ukrainische Sprache übersetzen lassen.

Weitere digitale Sprachkurs-Angebote um Deutsch zu lernen mit Ukrainisch oder Russisch als Ausgangssprache finden Sie auf der Seite von Deutsche Welle (DW). Dort stehen für Sie neben Basiskursen auch langsam gesprochene Nachrichten auf Deutsch zur Verfügung.

Zusätzlich bietet auch die Sprachlern-App Babbel kostenlose Online-Kurse für ukrainische Geflüchtete an. Weitere Informationen zu dem Angebot von Babbel finden Sie hier: https://ua.babbel.com/

 

Aktuelle Nachrichten

Ein unabhängiges Nachrichten-Angebot wird von Deutsche Welle (DW) zur Verfügung gestellt: www.dw.com

 

 

Familie und Kind

Sind Sie aus der Ukraine geflohen und suchen nach Unterstützungsangeboten speziell für Familien? Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Familie und Kind, wie z.B. finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern, Unterstützungsangebote für Mütter und Schwangere aber auch Hilfe für Heim- und Waisenkinder, sowie weitere Angebote für von Gewalt bedrohten Personen.

Finanzielle Unterstützung 

Welche finanzielle Unterstützung können Familien mit Kindern in Deutschland erhalten?

Geflüchtete aus der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss bekommen. Bedingung ist, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis nach  Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes haben, die eine Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate umfasst. Je nach Familienleistung gelten weitere unterschiedliche Voraussetzungen. Vereinzelt entfallen sie bei Minderjährigen.  Weitere Informationen hat das Familienportal auf einer Sonderseite für Ukraine-Geflüchtete zusammengestellt.

Außerdem hilft das  Projekt "Familien gut informiert" Geflüchteten sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, damit zugewanderte Familien Leistungen wie Kindergeld oder Kinderzuschlag leichter beantragen können.

 

Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

Haben aus der Ukraine geflüchtete Familien Anspruch auf Kindergeld?

Familien, die mit ihren Kindern aus der Ukraine geflüchtet sind, können in Deutschland Kindergeld für diese Kinder beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

·        wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach  § 24 AufenthG besitzen

und

der Elternteil, der den Antrag auf Kindergeld stellt,

·        eine Erwerbstätigkeit ausübt ODER

·        sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland aufhält.

Hierfür müssen bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Kindergeld kann nur für Kinder beantragt werden, die sich in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz aufhalten.

Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre, besteht in bestimmten Fällen auch ein Anspruch auf Kindergeld. Hierfür müssen neben den oben genannten Voraussetzungen zusätzliche Anforderungen erfüllt sein. Sie müssen dann nachweisen, dass das Kind sich zum Beispiel in einer Berufsausbildung befindet. Weitere Informationen finden Sie unter  Kindergeld ab 18 Jahren.

 

Welche Nachweise müssen beim Antrag auf Kindergeld eingereicht werden?

Damit die Familienkasse Ihren Antrag auf Kindergeld prüfen kann, müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllt sind.

Hierzu benötigen Sie folgende Nachweise:

·        die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für Sie und Ihre Kinder ODER

·        eine vorübergehende Bescheinigung über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung oder Vorab-Aufenthaltserlaubnis), wenn diese auf Grundlage des § 24 AufenthG erteilt und eine Erwerbstätigkeit erlaubt wurde

und

·        ein Nachweis über Ihre Erwerbstätigkeit als antragstellender Elternteil (zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Lohnzettel)

und

·        ein Nachweis darüber, dass sich Ihre Kinder in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz aufhalten (zum Beispiel Registrierung bei der Ausländerbehörde oder Bescheinigung von Kita, betreuenden Organisationen, o.ä.).

 

Welche Erwerbstätigkeit ist nötig, um Anspruch auf Kindergeld zu haben?

Um für Ihre Kinder bei der Familienkasse Kindergeld beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie in Deutschland erwerbstätig sind. Hier kann es sich sowohl um eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber handeln, als auch um eine selbstständige Tätigkeit. Auch geringfügige Beschäftigungen (sogenannte „Minijobs“) und geringfügige selbstständige Tätigkeiten (im Sinne der §§ 8 und 8a SGB IV) zählen als Erwerbstätigkeit.

 

Welche Besonderheiten gibt es bei Vollwaisen und Kindern, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen?

Vollwaisen und Kinder, die nicht wissen, wo sich ihre Eltern aufhalten, können für sich selbst Kindergeld beantragen. In diesem Fall wird das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ausgezahlt.

Voraussetzung ist, dass auch hier für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorliegt. Eine Erwerbstätigkeit oder eine Mindestaufenthaltsdauer sind für den Antrag auf Kindergeld nicht notwendig.

Auch wenn das Kind älter als 18 Jahre ist, besteht in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Kindergeld. Hierfür müssen neben den oben genannten Voraussetzungen zusätzliche Anforderungen erfüllt sein. Das Kind muss dann nachweisen, dass es sich zum Beispiel in einer Berufsausbildung befindet. Weitere Informationen finden Sie unter  Kindergeld ab 18 Jahren.

 

Besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Asylantrag gestellt wurde?

Mit der Beantragung von Asyl erlischt die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. anerkannte Flüchtlinge haben erst ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung bzw. Anerkennung Anspruch auf Kindergeld. Für die Zeit davor besteht nur dann Kindergeldanspruch, wenn der Aufenthalt seit mindestens 6 Monaten in Deutschland vorliegt und später eine Zuerkennung bzw. Anerkennung erfolgt.

Aufgrund der Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Asylbewerberleistungen besteht für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge kein finanzieller Vorteil. Zudem ist während des Asylverfahrens keine Erwerbstätigkeit erlaubt.

Wird der Antrag auf Asyl bzw. die Anerkennung als Genfer Flüchtling abgelehnt und subsidiärer Schutz zuerkannt, besteht ein Anspruch auf Kindergeld ab der Zuerkennung.

 

Wie viel Kindergeld kann man im Monat erhalten?

In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat.

Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen Elternteil leben.

Kindergeld seit dem 1. Januar 2021:

1. Kind: 219 Euro

2. Kind: 219 Euro

3.  Kind: 225 Euro

ab dem 4. Kind: 250 Euro

 

Wie kann ich Kindergeld beantragen?

Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag direkt einreichen.

Antragsunterlagen

Bitte senden Sie Ihren Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit allen nötigen Nachweisen an die für Sie zuständige Familienkasse. Diese finden Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl mit Hilfe der  Dienststellensuche.

 

Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Wie wird die Suche nach einer sicheren Unterkunft für Heim- und Weisenkinder unterstützt?

Die Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Waisenhäusern informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren. Sie gibt Auskunft über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt relevante Ansprechpersonen. Fragen Gruppen ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle diese auch an die zuständigen Stellen weiter. Die  SOS Meldestelle, betrieben von  SOS-Kinderdorf e.V ., ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 12 606 12 täglich von 8:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.

Welche Hilfsangebote gibt es für junge Geflüchtete?

Bundesweit rund 490  Jugendmigrationsdienste unterstützen junge Menschen aus der Ukraine durch Beratung und Begleitung zu allen Fragen rund um ihre Integration. Die Schwerpunkte liegen auf Sprachförderung, Schule sowie Ausbildung und Beruf.

 

Unterstützung für schwangere Geflüchtete und junge Eltern

Welche Unterstützungsangebote gibt es für schwangere und junge Eltern?

Das bundesweite  Hilfetelefon "Schwangere in Not" bietet psychosoziale Erstberatung für Schwangere, ihr soziales Umfeld und betreuendes Fachpersonal an. Unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 steht das Angebot rund um die Uhr, kostenlos, anonym, barrierefrei und in 18 Sprachen auch für aus der Ukraine eingereisten Frauen zur Verfügung - bei Bedarf auf Polnisch, Russisch oder Englisch. Ziel des Angebots ist die Weitervermittlung an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort.

Das dolmetscherbegleitete Sprachangebot des Hilfetelefons "Schwangere in Not" wird zeitnah auch auf Ukrainisch verfügbar sein. Auch die Informationsmaterialien für Schwangere in Not werden kurzfristig ins Ukrainische übersetzt.

Unabhängig von der Nationalität unterstützt auch die  Bundesstiftung Mutter und Kind in Deutschland schwangere Frauen in Notlagen. Sie gewährt außerdem finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung eines Kleinkindes. Frauen, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten, können in Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung stellen. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. 

Das Infoblatt mit allen relevanten Infos zur Stiftung und ihren Angeboten kann auf Ukrainisch auf der  Website der Bundesstiftung sowie  hier heruntergeladen und auch bestellt werden. Außerdem informiert ein  Infoplakat auf Deutsch und Englisch im DIN-A3-Format über die Hilfeleistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Es soll vor allem geflüchtete schwangere Frauen besser erreichen. Es enthält drei QR-Codes, mit denen man direkt zu den Infoblättern der Bundesstiftung in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache gelangt. Das Infoplakat eignet sich besonders für Beratungsstellen, Kliniken, Arztpraxen und alle weiteren Stellen, die mit Geflüchteten Kontakt haben.

Weitere Beratungsangebote und Informationen bietet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen. Es hat auf  elternsein.info eine Übersicht für Schwangere und Familien zusammengestellt - auf Ukrainisch, Englisch und Russisch. Fachkräfte der Frühen Hilfen finden Arbeitshilfen und Broschüren zur Unterstützung geflüchteter Familien auf  fruehehilfen.de.

 

Wo finde ich Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung?

Der  Wegweiser zur Kindertagesbetreuung in Deutschland bietet die wichtigsten Antworten für Eltern mit Kindern im Kita-Alter. Der Wegweiser richtet sich an ukrainische Familien sowie Privatpersonen, Einrichtungen und Organisationen, die Geflüchtete zum Thema Kindertagesbetreuung beraten. Er steht auf Ukrainisch und Deutsch zur Verfügung.

Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Der Wegweiser zeigt auf, wie Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind finden können, wie sich der Kita-Start gestaltet und welche Kosten für die Betreuung anfallen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Betreuungsformen, den Öffnungszeiten, Verpflegung, den Vorgaben zum Infektionsschutz sowie der Zusammenarbeit mit Familien sind im Wegweiser zusammengefasst.

Außerdem stellt der  Bundesverband für Kindertagespflege seit Jahren Informationen zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.  Die Informationen stehen jetzt auch auf Ukrainisch zum Download zur Verfügung.

 

Gibt es spezielle Unterstützungsangebote bei der Jobsuche für zugewanderte Mütter?

Das  ESF-Bundesprogramm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" des Bundesfamilienministeriums verfolgt das Ziel, den Erwerbseinstieg für diese Zielgruppe zu erleichtern. Es umfasst Kurse und Coachings für zugewanderte Mütter zum Erwerbseinstieg, zum Spracherwerb und für die Anerkennung von Qualifikationen. Außerdem hilft es bei der Vermittlung in Stellen oder Praktika und bei Vereinbarkeitsfragen - an 85 Standorten bundesweit. Die Unterstützung kann gegebenenfalls auch mit russischsprachigen Sprachmittlerinnen erfolgen.

 

Unterstützung von Gewalt betroffenen und bedrohten Personen

Gibt es spezielle Hilfsangebote, wenn ich mich aktuell noch in einer Flüchtlingsunterkunft befinde?

Mit der  Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" setzt sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit UNICEF und weiteren Partnern seit 2016 für den  Sc hutz von Frauen, Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personen in den Einrichtungen ein. Auf der Website der Bundesinitiative finden sich hierzu umfangreiche Informationen und Praxismaterialien. Im Projekt "Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften" beraten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Gewaltschutz zudem bundesweit in 15 Bundesländern bei der Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten vor Ort. Sie unterstützen beim Aufbau von lokalen Netzwerkstrukturen und organisieren Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich als Frau von Gewalt bedroht bin?

Unter der Rufnummer 08000 116 016 steht von Gewalt betroffenen Frauen, ihrem Umfeld und Fachkräften das Hilfetelefon als wichtige Erstanlaufstelle zur Seite - auch im Kontext von Flucht und Migration. Ratsuchende können sich täglich rund um die Uhr anonym und kostenfrei an eine der Beraterinnen wenden. Das Angebot steht in 17 Fremdsprachen zur Verfügung, unter anderem auf Russisch, Polnisch und Englisch. Beraten wird zu allen  Formen von Gewalt - einschließlich Frauenhandel, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie zu Zwangsprostitution. Die Beraterinnen vermitteln die Anrufenden bei Bedarf an Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot.

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren informiert  diese Übersicht zu den aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten des Hilfetelefons für aus der Ukraine geflüchtete Frauen.

 

Wo kann ich Unterstützung erhalten, wenn ich von Menschenhandel bedroht bin?

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) bietet eine deutschlandweite  Übersicht der Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel. Außerdem stellt er  Informationsmaterialien auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung, die Hinweise zu Gefahren des Menschenhandels enthalten und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen aller Nationalitäten zeigen. Der KOK engagiert sich und sensibilisiert auch in der " Alliance4Ukraine", ein koordinierendes Bündnis aus über 150 Organisationen.

Der Koordinierungskreis schult Behörden sowie Hilfsorganisationen bei der Identifizierung von Opfern. Die vom Bundesfamilienministerium unterstützten Kooperationen zwischen Polizei und KOK vor Ort wurden noch verstärkt.

 

Weitere Unterstützungsangebote

Wo erhalte ich Hilfe, wenn ich psychosoziale Betreuung benötige?

Die  Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beraten und begleiten geflüchtete Menschen in mehr als 2000 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Adressen sind auf der Seite des Informationsverbundes Asyl und Migration zu finden.

Das Bundesfamilienministerium fördert insbesondere Psychosoziale Zentren, die psychosoziale Beratung und Unterstützung mit Dolmetschenden anbieten - vor allem auch für Frauen und Kinder. Diese reichen von individueller Krisenintervention, Erstgesprächen und Gruppenangeboten zur psychischen Stabilisierung bis hin zu psychologischer Traumatherapie. Adressen finden sich auf der  Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren.

 

Wo finde ich Unterstützung bei der Integration in Deutschland?

In Integrationskursen werden nach Deutschland zugewanderten Menschen die deutsche Sprache und die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung des Landes vermittelt. Der Besuch eines Integrationskurses verbessert die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten der Teilnehmenden. Um auch Eltern mit nicht schulpflichtigen Kindern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erleichtern, startete im Januar 2022 das Bundesprogramm  "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft". Damit haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium ein Angebot zur kursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung geschaffen, solange die Eltern keinen regulären Kita-Platz haben. Die Beaufsichtigung der Kinder findet in der Nähe des Integrationskurses statt.

 

Welche weiteren Unterstützungsangebote gibt es für Geflüchtete?

Vielfältige Unterstützungsangebote bieten auch die deutschlandweit mehr als 530 Mehrgenerationenhäuser. Sie sind Anlaufstellen in den Nachbarschaften und helfen gemeinsam mit freiwillig Engagierten den geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Die Angebote und Aktionen reichen je nach Standort von Begegnungscafés, der Vermittlung von Dolmetschenden, psychologischer Begleitung, Patenschaften sowie gegebenenfalls auch der Vermittlung von Unterkünften. Außerdem bieten manche Einrichtungen darüber hinaus warme Mahlzeiten, Hilfe bei Antragstellungen, Freizeit- und Beratungsangebote, Sprachkurse mit Kinderbetreuung sowie die Bereitstellung dezentraler Hilfsgüter-Datenbanken für Geflüchtete an. Zum Teil organisieren die Mehrgenerationenhäuser auch Benefizveranstaltungen und Spendenaktionen oder betreiben Kleiderkammern. Häuser in Ihrer Nähe finden Sie  hier.

 

Kann ich mich als geflüchtete Person in Deutschland beim Bundesfreiwilligendienst engagieren?

Ukrainische Geflüchtete können sich in Deutschland als Freiwillige im  Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren. Informationsflyer über den BFD stehen zum Download  auf Deutsch und  auf Ukrainisch zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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