Gemeinde Nufringen

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Lärmaktionsplan der Gemeinde Nufringen

Amtliche Bekanntmachung zum Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Nufringen

Die Gemeinde Nufringen hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) die Überprüfung des Lärmaktionsplans unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14. Oktober 2024 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 31. Oktober 2024 bis einschließlich 02. Dezember 2024 statt. Im Rahmen der Beteiligungsrunde sind keine Stellungnahmen eingegangen. In seiner Sitzung vom 27. Januar 2025 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.

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