Gemeinde Nufringen

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Häufig gestellte Fragen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

leider gibt es im Leben auch traurige Momente, was zu tun ist und wie Sie sich verhalten erfahren Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Friedhofsverwaltung

Sterbefall, was ist zu tun?

Todesfall in der Familie, was ist zu tun?

Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, haben Angehörige beziehungsweise die Personen, welche die verstorbene Person auffinden, die Pflicht, einen Arzt oder Notarzt zu benachrichtigen. Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.

 

Wer hilft im Sterbefall?
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbefallanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das Bestattungsunternehmen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer registriert sein muss. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

 

Wo wird der Sterbefall angezeigt?
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamtanzuzeigen.

 

Kann man sich auf dem Nufringer Friedhof ohne Konfession beerdigen lassen?
Für eine Bestattung auf dem Nufringer Friedhof ist keine religiöse Konfession notwendig.

 

Kann ich die Trauerfeier von „meinem“ Pfarrer vornehmen lassen?
Die Gemeinde Nufringen macht keine Vorschriften darüber, wer eine Trauerfeier leiten darf. Dies können Sie selbst oder in Absprache mit Ihrem Bestattungsunternehmen frei wählen.

 

Kann ich als Auswärtiger in Nufringen beigesetzt werden?
Nach § 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung können in Nufringen nur Gemeindeeinwohner beigesetzt werden. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es in Nufringen?

Die verschiedenen Bestattungsarten können Sie unserer Friedhofssatzung entnehmen oder sich gerne in der Friedhofsverwaltung oder bei unserem Bestattungsdienstleister - Wilhelm Tafel - beraten lassen. Folgende Grabarten stehen auf dem Nufringer Friedhof zur Verfügung:

Was ist der Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgräbern?

In einem Reihengrab wird nur eine Person beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, wenn Aschen zusätzlich in einem bestehenden Reihengrab beigesetzt werden sollen. Die Beisetzung einer Asche in einem bestehenden Reihengrab ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Ruhezeit des in dem betreffenden Reihengrab bestatteten Verstorbenen zum Zeitpunkt der Beisetzung der Asche noch mindestens 15 Jahre beträgt. Die Ruhezeit und Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, bei Aschen 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

In einem Wahlgrab können je nach Art zwei bis vier Verstorbene beigesetzt werden. Die Nutzungszeit wird nur anlässlich eines Todesfalles für 30 Jahre verliehen. Auch hier beträgt die Ruhezeit 25 Jahre und bei Aschen 20 Jahre. Wird bei einer zweiten, dritten oder vierten Bestattung die Nutzungszeit überschritten und die Ruhezeit ist nicht mehr gewährleistet, wird die Nutzungszeit auf Antrag gegen Gebühren verlängert.

Merkmale

Reihengrab

Wahlgrab

Ansprechpartner

Verfügungsberechtigter (Veranlasser der Bestattung)

Nutzungsberechtigter per Nutzungsurkunde

Ruhezeit

25 Jahre, Aschen 20 Jahre

25 Jahre, Aschen 20 Jahre

Nutzungszeit und Verlängerung

Nutzungszeit: 25 Jahre bzw. 20 Jahre

Verlängerung: nicht möglich

Nutzungszeit: 30 Jahre

Verlängerung: anlässlich eines Todesfalles möglich

Grabstellen

Einstelliges Grab

Mehrstellige Gräber

Bestattungen/ Beisetzungen

Es wird nur eine Leiche/Urne beigesetzt

Zwei Leichen und bis zu vier Urnen können je nach Art des Grabes beigesetzt werden

Gebühren

Einmalige Bezahlung

Erstbezahlung und erneute anteilsmäßige Bezahlung für Verlängerung

 

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungszeit und Ruhezeit?

Die Nutzungszeit an einer Grabstätte beschreibt den Zeitraum, in dem die Grabstätte genutzt werden darf. Die Ruhezeit wiederum beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhezeit darf die Nutzungszeit nicht überschreiten. Für die Zeit der Ruhezeit gilt die Totenruhe.

 

Kann ich mein Grab aussuchen?

Bei allen Grabarten werden die Grabstellen der Reihe nach belegt und zwar mit Eintritt des Todesfalles. Eine Reservierung oder der vorherige Erwerb einer Grabstelle ist somit ausgeschlossen.

Was ist eine Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften bzw. mit Gestaltungsvorschriften?

Die Friedhofsverwaltung setzt den Grabgestaltungswünschen der Nutzer einen gewissen Gestaltungs-rahmen. Diese Vorschriften beziehen sich insbesondere auf das Grabmal, aber auch auf die Einfassung des Grabes und die Bepflanzung. Mit den Gestaltungsvorschriften möchte die Friedhofsverwaltung das Gesamtbild des Friedhofs wahren. Deshalb müssen Sie insbesondere Gestaltungen vermeiden, die von den Nutzern und Besuchern der übrigen Grabstätten als störend empfunden werden. Bestehen sehr eng gefasste Regeln, bedeutet das gleichzeitig für Sie als Friedhofsnutzer, dass Ihnen bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung stehen muss. In der Regel bietet die Friedhofsverwaltung dann auch Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften an. Dies wird als "Zwei-Felder-Wirtschaft" bezeichnet. Auf dem Nufringer Friedhof gibt es aus diesem Grund Abteilungen (Grabfelder) ohne und Abteilungen (Grabfelder) mit Gestaltungsvorschriften. Es besteht die Möglichkeit, eine Grabstätte in einer Abteilung ohne Gestaltungsrichtlinien oder mit Gestaltungsvorschriften zu wählen. Entscheiden Sie sich für ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht auch die Verpflichtung, die für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten (siehe hierzu §§ 13 und 15 der Friedhofssatzung). Machen Sie von dieser Wahlmöglichkeit bei der Anmeldung der Bestattung keinen Gebrauch, erfolgt die Bestattung in einer Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften.

Was ist ein Rasengrab?

Wie die Bezeichnung Rasengrab bereits vermuten lässt, werden auf dem Grab nach der Beisetzung Rasensamen ausgebracht, sodass das Grab durch eine Rasenfläche bedeckt ist. Diese Grabart ist besonders pflegeleicht, da keine weitere Bepflanzung nötig ist. Die Rasenflächen der Rasenreihen- und Rasenwahlgräber werden von der Gemeinde angelegt und unterhalten.Die Gebühren für diese Leistungen werden bei der Überlassung eines Rasenreihengrabes bzw. bei der Verleihung von Grabnutzungsrechten an einem Rasenwahlgrab mit erhoben. Grabbepflanzungen, Grabschmuck und sonstige Grabausstattungen sind auf den Rasenreihen- und Rasenwahlgräbern nicht zulässig.

Bei den Rasenreihen- und Rasenwahlgräbern sind nur flachliegende Grabmale zulässig, die höhengleich mit der Rasenfläche abschließen. Bei den Rasengräbern werden keine Wegplatten gelegt.

Was ist eine Baumbestattung?
Bei einer Baumbestattung werden die sterblichen Überreste des Verstorbenen eingeäschert. Die Asche wird daraufhin in einer Urne beigesetzt, direkt an der Wurzel eines Baumes. Die Abdeckplatte für das Baumgrab wird von der Gemeinde gestellt, es sind nur Abdeckplatten der Gemeinde zulässig. Für die Aufschrift auf den Abdeckplatten sind aufgesetzte Buchstaben aus Bronze, Aluminium, Blei oder in vertiefter Form erlaubt. Die Einzelbuchstabengröße darf 6 cm nicht überschreiten.

Eine Bepflanzung ist ebenfalls nicht vorgesehen, alles wird so natürlich wie möglich belassen. Dies entspricht dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen Bestattung.

Was ist ein Urnengemeinschaftsgrab?

Es handelt sich um ein Grabfeld, das einheitlich (mit verschiedenen Stauden) gestaltet ist. Diese Flächen werden von der Gemeinde angelegt und unterhalten.Die Gebühren für diese Leistungen werden bei der Überlassung der Grabnutzungsrechte an einem Urnengemeinschaftsgrab mit erhoben. Ein Grabmal kann hier nicht errichtet werden. Die Namen der Verstorbenen werden an eine Glasstele angebracht.

Was ist eine Grabkammer?

Der Bereich der Grabkammern ist in der Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften. Die Grabstätten sind so hergestellt, dass diese auch komplett mit einer Abdeckplatte abgedeckt werden können und die Verwesung des Leichnams dennoch erfolgen kann.

Wo befindet sich der Friedhof?
Er befindet sich in der Kuhsteige 7, 71154 Nufringen.

Kann ich nach einer Erdbestattung noch eine Urne beisetzen?

Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, wenn Aschen zusätzlich in einem bestehenden Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt werden sollen. Die Beisetzung einer Asche in einem bestehenden Reihen- oder Wahlgrab ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Ruhezeit des in dem betreffenden Reihen- oder Wahlgrab bestatteten Verstorbenen zum Zeitpunkt der Beisetzung der Asche noch mindestens 15 Jahre beträgt.

Sind anonyme Bestattungen möglich?
Ja, in Nufringen sind anonyme Bestattungen möglich. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Die Rasenflächen der anonymen Rasenreihen- und Rasenurnenreihengräber werden von der Gemeinde angelegt und unterhalten. Die Gebühren für diese Leistungen werden bei der Überlassung eines anonymen Rasenreihengrabes oder Rasenurnenreihengrabes mit erhoben. Grabbepflanzungen, Grabmale, Grabschmuck und sonstige Grabausstattungen sind auf den anonymen Rasen-, Reihen- und Rasenurnenreihengräbern nicht zulässig.

Wer hilft bei der Trauerbewältigung?
Trauer ist eine natürliche Reaktion, die nicht unterdrückt werden sollte. Den meisten Trauernden hilft es, darüber zu reden und sich an die verstorbene Person zu erinnern. Dies kann mit guten Freunden sowie Familienmitgliedern oder auch im Kreise ebenfalls Betroffener, beispielsweise in einem Trauergesprächskreis oder Trauercafé geschehen. Scheuen Sie sich auch nicht, bei körperlichen Beeinträchtigungen Ihren Hausarzt gezielt auf professionelle therapeutische Hilfe anzusprechen.

Grabpflege

Was muss ich beachten, um ein Grabmal errichten zu können?
Die Errichtung eines Grabmals ist genehmigungspflichtig und muss sich nach den Gestaltungsvorschriften des § 15 der Friedhofssatzung richten. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holzkreuze zulässig. Den Antrag auf Errichtung eines Grabmals finden Sie hier.

Gibt es Beisetzungsmöglichkeiten ohne Pflegepflicht?
Ja, bei Beisetzungen in einer Urnenwand, einem Rasenreihen- oder wahlgrab, in einem Urnengemeinschaftsgrab oder einem Baumgrab gibt es keine Pflegepflicht. Allerdings ist hier zu beachten, dass das Abstellen bzw. Anbringen von Blumen, Pflanzen und Grabschmuck nicht zulässig ist.

Bei den anderen Grabarten können Sie für die Pflege einen Gärtner beauftragen, wenn Sie das Grab nicht selbst pflegen können oder möchten. Die Gemeindeverwaltung selbst führt keine Grabpflege durch.

Ungepflegte Nachbargrabstätten
Ungepflegte Nachbargrabstätten können Sie der Friedhofsverwaltung melden. Dann wird der oder die Nutzungsberechtigte/Verfügungsberechtigte kontaktiert und auf die Grabpflegepflicht hingewiesen. Wenn nötig werden weitere Schritte eingeleitet.

Was muss ich wissen über mein Grab?

Wie erfahre ich, ob das Grab abgelaufen ist?
Der oder die Nutzungsberechtigte/Verfügungsberechtigte wird von der Friedhofsverwaltung angeschrieben. Es ist daher wichtig, bei einem Umzug der Friedhofsverwaltung die neue Adresse mitzuteilen.

Welche Rechte und Pflichten entstehen bei Übernahme vom Nutzungsrecht?
Der/die Nutzungsberechtigte einer Grabstätte bestimmt (im Rahmen der Friedhofssatzung), welche Personen in der Grabstätte beerdigt werden dürfen und wie das Grab angelegt und gestaltet wird. Der/die Nutzungsberechtigte hat das Recht in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden. Aus dem Nutzungsrecht entsteht aber auch die Pflicht, das Grab ständig angemessen zu pflegen und die hierbei entstehenden Kosten zu übernehmen. Weiterhin entsteht dadurch eine Pflicht zur Sicherstellung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale.

An welchen Grabstätten kann das Nutzungsrecht verlängert werden?
Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist grundsätzlich nur bei Wahlgräbern möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht jedoch nicht. Rechte an Reihengräbern können nicht verlängert werden.

Weitere Fragen

Was kostet eine Grabstelle und für wie viele Jahre ist sie belegt?
Alle Kosten der Gemeinde gegenüber können Sie dem Gebührenverzeichnis in der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 20.04.2021 entnehmen. Darin sind etwaige Kosten für den Bestatter, den Steinmetze, den Gärtner oder ähnliche Kosten noch nicht enthalten. Die Dauer der Belegung hängt von der Grabart ab.

Gibt es einen Plan, welche Gräber verfügbar sind?
Einen öffentlich einsehbaren Plan dieser Art gibt es nicht. Ihr Bestatter oder unser Bestattungsdienstleister – Wilhelm Tafel -  berät Sie gerne, welche Gräber und Grabarten verfügbar sind.

Was passiert mit Urnen in den Urnenwänden nach Ablauf der Ruhefrist?
Die Urnen verlassen niemals den Friedhof. In Nufringen werden diese pietätsvoll an eine andere Stelle innerhalb des Friedhofs umgebettet, um eine ewige Ruhe zu gewährleisten. Dies passiert erst nach Ende der Nutzungszeit und in der Regel erst bei Neubelegung der Grabstätte nach einer zusätzlichen Pietätszeit.

Wann nach der Bestattung werden die Wegplatten gelegt und wer legt diese?
Die Wegplatten werden vom Bauhof der Gemeinde Nufringen gelegt. Dies kann allerdings je nach Zeitpunkt der Bestattung sowie Witterungsverhältnissen etwas dauern. Grund hierfür ist, dass sich das Grab in der ersten Zeit und während der ersten Frostperiode absenkt und dadurch Schäden an den Platten verursacht werden können. Daher kann das Plattenlegen erst nach einer gewissen Zeit und nach der ersten Frostperiode erfolgen. Bei den Rasengräbern und den Baumgräbern werden keine Wegplatten gelegt.

Ihre Kontaktpersonen sind:

*Frau Braun
Telefon: 07032 / 9680 - 26

E-Mail: i.braun@nufringen.de

 

*Frau Wolf
Telefon: 07032 / 9680 - 31

E-Mail: e.wolf@nufringen.de

 

*Herr Brogle
Telefon: 07032 / 9680 - 35
E-Mail: a.brogle(@)nufringen.de

 


 

*Erreichbarkeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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