In einem Reihengrab wird nur eine Person beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, wenn Aschen zusätzlich in einem bestehenden Reihengrab beigesetzt werden sollen. Die Beisetzung einer Asche in einem bestehenden Reihengrab ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Ruhezeit des in dem betreffenden Reihengrab bestatteten Verstorbenen zum Zeitpunkt der Beisetzung der Asche noch mindestens 15 Jahre beträgt. Die Ruhezeit und Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, bei Aschen 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
In einem Wahlgrab können je nach Art zwei bis vier Verstorbene beigesetzt werden. Die Nutzungszeit wird nur anlässlich eines Todesfalles für 30 Jahre verliehen. Auch hier beträgt die Ruhezeit 25 Jahre und bei Aschen 20 Jahre. Wird bei einer zweiten, dritten oder vierten Bestattung die Nutzungszeit überschritten und die Ruhezeit ist nicht mehr gewährleistet, wird die Nutzungszeit auf Antrag gegen Gebühren verlängert.
Merkmale | Reihengrab | Wahlgrab |
Ansprechpartner | Verfügungsberechtigter (Veranlasser der Bestattung) | Nutzungsberechtigter per Nutzungsurkunde |
Ruhezeit | 25 Jahre, Aschen 20 Jahre | 25 Jahre, Aschen 20 Jahre |
Nutzungszeit und Verlängerung | Nutzungszeit: 25 Jahre bzw. 20 Jahre Verlängerung: nicht möglich | Nutzungszeit: 30 Jahre Verlängerung: anlässlich eines Todesfalles möglich |
Grabstellen | Einstelliges Grab | Mehrstellige Gräber |
Bestattungen/ Beisetzungen | Es wird nur eine Leiche/Urne beigesetzt | Zwei Leichen und bis zu vier Urnen können je nach Art des Grabes beigesetzt werden |
Gebühren | Einmalige Bezahlung | Erstbezahlung und erneute anteilsmäßige Bezahlung für Verlängerung |
Was ist der Unterschied zwischen Nutzungszeit und Ruhezeit?
Die Nutzungszeit an einer Grabstätte beschreibt den Zeitraum, in dem die Grabstätte genutzt werden darf. Die Ruhezeit wiederum beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Die Ruhezeit darf die Nutzungszeit nicht überschreiten. Für die Zeit der Ruhezeit gilt die Totenruhe.
Kann ich mein Grab aussuchen?
Bei allen Grabarten werden die Grabstellen der Reihe nach belegt und zwar mit Eintritt des Todesfalles. Eine Reservierung oder der vorherige Erwerb einer Grabstelle ist somit ausgeschlossen.
Was ist eine Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften bzw. mit Gestaltungsvorschriften?
Die Friedhofsverwaltung setzt den Grabgestaltungswünschen der Nutzer einen gewissen Gestaltungs-rahmen. Diese Vorschriften beziehen sich insbesondere auf das Grabmal, aber auch auf die Einfassung des Grabes und die Bepflanzung. Mit den Gestaltungsvorschriften möchte die Friedhofsverwaltung das Gesamtbild des Friedhofs wahren. Deshalb müssen Sie insbesondere Gestaltungen vermeiden, die von den Nutzern und Besuchern der übrigen Grabstätten als störend empfunden werden. Bestehen sehr eng gefasste Regeln, bedeutet das gleichzeitig für Sie als Friedhofsnutzer, dass Ihnen bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung stehen muss. In der Regel bietet die Friedhofsverwaltung dann auch Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften an. Dies wird als "Zwei-Felder-Wirtschaft" bezeichnet. Auf dem Nufringer Friedhof gibt es aus diesem Grund Abteilungen (Grabfelder) ohne und Abteilungen (Grabfelder) mit Gestaltungsvorschriften. Es besteht die Möglichkeit, eine Grabstätte in einer Abteilung ohne Gestaltungsrichtlinien oder mit Gestaltungsvorschriften zu wählen. Entscheiden Sie sich für ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht auch die Verpflichtung, die für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten (siehe hierzu §§ 13 und 15 der Friedhofssatzung). Machen Sie von dieser Wahlmöglichkeit bei der Anmeldung der Bestattung keinen Gebrauch, erfolgt die Bestattung in einer Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften.
Was ist ein Rasengrab?
Wie die Bezeichnung Rasengrab bereits vermuten lässt, werden auf dem Grab nach der Beisetzung Rasensamen ausgebracht, sodass das Grab durch eine Rasenfläche bedeckt ist. Diese Grabart ist besonders pflegeleicht, da keine weitere Bepflanzung nötig ist. Die Rasenflächen der Rasenreihen- und Rasenwahlgräber werden von der Gemeinde angelegt und unterhalten.Die Gebühren für diese Leistungen werden bei der Überlassung eines Rasenreihengrabes bzw. bei der Verleihung von Grabnutzungsrechten an einem Rasenwahlgrab mit erhoben. Grabbepflanzungen, Grabschmuck und sonstige Grabausstattungen sind auf den Rasenreihen- und Rasenwahlgräbern nicht zulässig.
Bei den Rasenreihen- und Rasenwahlgräbern sind nur flachliegende Grabmale zulässig, die höhengleich mit der Rasenfläche abschließen. Bei den Rasengräbern werden keine Wegplatten gelegt.
Was ist eine Baumbestattung?
Bei einer Baumbestattung werden die sterblichen Überreste des Verstorbenen eingeäschert. Die Asche wird daraufhin in einer Urne beigesetzt, direkt an der Wurzel eines Baumes. Die Abdeckplatte für das Baumgrab wird von der Gemeinde gestellt, es sind nur Abdeckplatten der Gemeinde zulässig. Für die Aufschrift auf den Abdeckplatten sind aufgesetzte Buchstaben aus Bronze, Aluminium, Blei oder in vertiefter Form erlaubt. Die Einzelbuchstabengröße darf 6 cm nicht überschreiten.
Eine Bepflanzung ist ebenfalls nicht vorgesehen, alles wird so natürlich wie möglich belassen. Dies entspricht dem Wunsch vieler Menschen nach einer naturnahen Bestattung.
Was ist ein Urnengemeinschaftsgrab?
Es handelt sich um ein Grabfeld, das einheitlich (mit verschiedenen Stauden) gestaltet ist. Diese Flächen werden von der Gemeinde angelegt und unterhalten.Die Gebühren für diese Leistungen werden bei der Überlassung der Grabnutzungsrechte an einem Urnengemeinschaftsgrab mit erhoben. Ein Grabmal kann hier nicht errichtet werden. Die Namen der Verstorbenen werden an eine Glasstele angebracht.
Was ist eine Grabkammer?
Der Bereich der Grabkammern ist in der Abteilung ohne Gestaltungsvorschriften. Die Grabstätten sind so hergestellt, dass diese auch komplett mit einer Abdeckplatte abgedeckt werden können und die Verwesung des Leichnams dennoch erfolgen kann.
Wo befindet sich der Friedhof?
Er befindet sich in der Kuhsteige 7, 71154 Nufringen.
Kann ich nach einer Erdbestattung noch eine Urne beisetzen?
Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, wenn Aschen zusätzlich in einem bestehenden Reihen- oder Wahlgrab beigesetzt werden sollen. Die Beisetzung einer Asche in einem bestehenden Reihen- oder Wahlgrab ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Ruhezeit des in dem betreffenden Reihen- oder Wahlgrab bestatteten Verstorbenen zum Zeitpunkt der Beisetzung der Asche noch mindestens 15 Jahre beträgt.
Sind anonyme Bestattungen möglich?
Ja, in Nufringen sind anonyme Bestattungen möglich. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Die Rasenflächen der anonymen Rasenreihen- und Rasenurnenreihengräber werden von der Gemeinde angelegt und unterhalten. Die Gebühren für diese Leistungen werden bei der Überlassung eines anonymen Rasenreihengrabes oder Rasenurnenreihengrabes mit erhoben. Grabbepflanzungen, Grabmale, Grabschmuck und sonstige Grabausstattungen sind auf den anonymen Rasen-, Reihen- und Rasenurnenreihengräbern nicht zulässig.
Wer hilft bei der Trauerbewältigung?
Trauer ist eine natürliche Reaktion, die nicht unterdrückt werden sollte. Den meisten Trauernden hilft es, darüber zu reden und sich an die verstorbene Person zu erinnern. Dies kann mit guten Freunden sowie Familienmitgliedern oder auch im Kreise ebenfalls Betroffener, beispielsweise in einem Trauergesprächskreis oder Trauercafé geschehen. Scheuen Sie sich auch nicht, bei körperlichen Beeinträchtigungen Ihren Hausarzt gezielt auf professionelle therapeutische Hilfe anzusprechen.