Gemeinde Nufringen

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Häufig gestellte Fragen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

leider gibt es im Leben auch traurige Momente, was zu tun ist und wie Sie sich verhalten erfahren Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Friedhofsverwaltung

Sterbefall, was ist zu tun?

Todesfall in der Familie, was ist zu tun?

Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, haben Angehörige beziehungsweise die Personen, welche die verstorbene Person auffinden, die Pflicht, einen Arzt oder Notarzt zu benachrichtigen. Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.

 

Wer hilft im Sterbefall?
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbefallanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das Bestattungsunternehmen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer registriert sein muss. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

 

Wo wird der Sterbefall angezeigt?
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamtanzuzeigen.

 

Kann man sich auf dem Nufringer Friedhof ohne Konfession beerdigen lassen?
Für eine Bestattung auf dem Nufringer Friedhof ist keine religiöse Konfession notwendig.

 

Kann ich die Trauerfeier von „meinem“ Pfarrer vornehmen lassen?
Die Gemeinde Nufringen macht keine Vorschriften darüber, wer eine Trauerfeier leiten darf. Dies können Sie selbst oder in Absprache mit Ihrem Bestattungsunternehmen frei wählen.

 

Kann ich als Auswärtiger in Nufringen beigesetzt werden?
Nach § 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung können in Nufringen nur Gemeindeeinwohner beigesetzt werden. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen.

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es in Nufringen?

Die verschiedenen Bestattungsarten können Sie unserer Friedhofssatzung entnehmen oder sich gerne in der Friedhofsverwaltung oder bei unserem Bestattungsdienstleister - Wilhelm Tafel - beraten lassen. Folgende Grabarten stehen auf dem Nufringer Friedhof zur Verfügung:

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Was ist der Unterschied zwischen Reihen- und Wahlgräbern?

Grabpflege

Was muss ich wissen über mein Grab?

Weitere Fragen

Ihre Kontaktpersonen sind:

*Frau Braun
Telefon: 07032 / 9680 - 26

E-Mail: i.braun@nufringen.de

 

*Frau Wolf
Telefon: 07032 / 9680 - 31

E-Mail: e.wolf@nufringen.de

 

*Herr Brogle
Telefon: 07032 / 9680 - 35
E-Mail: a.brogle(@)nufringen.de

 


 

*Erreichbarkeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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