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Landkreis Böblingen -Wahlen (lrabb.de)
Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
...für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021.
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen.
(Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.nufringen.de an. Beim Aufruf des Links Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl
am 14.03.2021 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer
Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die
Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer
Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten
Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den
QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits
hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende
Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung
übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an
service@nufringen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 07032/9680-23, 07032/9680-21, 07032/9680-24,
E-Mail: service@nufringen.de, Fax: 07032/9680-823, 07032/9680-821, 07032/9680-824.
...gibt es hier.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben
Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich
Montag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Wunschtermin:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:
Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024
Bürgermeister 07032 968051
Standesamt 07032 968052
Rente 07032 968052
Bauanträge 07032 968031
Kinderbetreuung 07032 968025
Ordnungsamt 07032 968036
Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
Insbesondere für eine längere Bearbeitungs- und Aufenthaltsdauer (z.B. im Standesamt, Bauamt, bei Akteneinsichten, im Sozialbereich/Rentenversicherung, etc.) müssen infektionsschützende Maßnahmen vorbereitet und erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de
Für den Besuch gilt:
- Empfehlung für einen Mundschutz
- Sicherheitsabstand einhalten
- Beachtung des Leitsystems
- Beachtung des Hygienekonzepts