Gemeinde Nufringen

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Freizeithütte / Waldrasthütte Nufringen

Mitten im Gemeindewald oberhalb von Nufringen, idyllisch auf einer Lichtung gelegen, befindet sich unsere Freizeithütte „Ebene“. Sie wurde im Jahr 1976 in gemeinschaftlicher Leistung von den örtlichen Vereinen und der Feuerwehr errichtet und ist seither ein beliebter Treffpunkt für gemeinsame Aktivitäten in der Natur.

Die Hütte steht Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nufringen, örtlichen Vereinen, Betrieben sowie den Schulen und Kindergärten für Freiluftveranstaltungen zur Verfügung. Ob Ausflüge, Familienfeiern, Geburtstage oder Vereinsveranstaltungen. Die Freizeithütte bietet einen schönen Rahmen für gesellige Stunden im Grünen. Ein Waldparkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Die Hütte ist mit zwei großen Kühlschränken, Geschirr, Strom sowie zwei Toiletten ausgestattet. Im Sitzbereich stehen sechs fest montierte Tische mit jeweils zwei Bänken zur Verfügung.

Reservierung für die Saison 2026

Reservierungsanfragen für die Saison 2026 werden ab dem 01.02.2026 vom Servicebüro der Gemeinde ausschließlich per E-Mail an service(@)nufringen.de oder persönlich vor Ort (nicht telefonisch) entgegengenommen.

Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage eine Telefonnummer an, damit bei Rückfragen eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Frühere Anfragen werden aus Gründen der Fairness nicht berücksichtigt.

Die Anmietung der Freizeithütte ist ab dem 01.05.2026 wieder möglich.

Weitere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Details zur Anmietung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Benutzungsentgeltordnung für die Freizeithütte Nufringen

1. Benutzungsentgelt pro Tag

1.1 Veranstaltungen der Schulen/Kindergärten entgeltfrei

1.2 Vereinsveranstaltungen 24,00 €

1.3. Veranstaltungen der örtlichen Betriebe, Jahrgangstreffen u.ä. 60,00 €

1.4 Sonstige Privatveranstaltungen

1.4.1

bis 20 Personen

100,00 €

1.4.2

mit mehr als 20 bis 39 Personen

155,00 €

1.4.3

mit 40 bis 59 Personen

210,00 €

1.4.4

mit 60 bis 99 Personen

270,00 €

1.4.5

mit 100 bis 150 Personen

330,00 €

1.4.6

Runder Geburtstag Nufringer Bürger

90,00 €

1.5 Stornierungen

Bei Stornierungen bis zu 7 Werktage vor dem gebuchten Termin werden 10 % des

Benutzungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 € zur Zahlung fällig.

1.6 Fahrgenehmigungen

pro Fahrzeug bei Veranstaltungen gemäß Ziffern 1.3 und 1.4 10,00 €

1.7 Nebenkosten

Für alle Veranstaltungen ist für Strom und Wasser einschließlich Abortleeren eine Pauschale zu

entrichten; diese Pauschale beträgt:

bei Ziffern 1.2, 1.3, 1.4.1, 1.4.6

12,00 €

bei Ziffer 1.4.2

15,00 €

bei Ziffer 1.4.3

21,00 €

bei Ziffer 1.4.4

28,00 €

bei Ziffer 1.4.5

33,00 €

1.8 Kautionen

Für Veranstaltungen nach Ziffern 1.3 und 1.4 beträgt die Kaution 250,00 €.

1.9 Fälligkeit

Die Benutzungsentgelte und ggf. die Kaution werden mit der Erteilung der Genehmigung zur

Benutzung zur Zahlung fällig.

Benutzungsentgeltordnung für die Waldrasthütte Nufringen_2014.pdf

Richtlinie zur Benutzung der Waldrasthütte Nufringen

1. Vergabe der Waldrasthütte

Die Waldrasthütte kann in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres von den örtlichen Vereinen, örtlichen Betrieben, Einwohnern, den örtlichen Schulen und Kindergärten der Gemeinde Nufringen angemietet werden. Die Vergabe der Waldrasthütte erfolgt durch die Gemeinde Nufringen.

Über Ausnahmen von dieser Richtlinie kann die/der Bürgermeister/in im Einzelfall entscheiden.

2. Art der Veranstaltungen

Es wird nach folgenden Arten von Veranstaltungen unterschieden:

2.1 Veranstaltungen der örtlichen Schulen und Kindergärten

2.2 Veranstaltungen der örtlichen Vereine

Vereine, die beim Aufbau und der Sanierung der Waldrasthütte mitgearbeitet haben, werden bei Terminvergaben bevorzugt berücksichtigt.

2.3 Veranstaltungen der örtlichen Betriebe, Jahrgangstreffen u.ä.

2.4 Sonstige Privatveranstaltungen

3. Allgemeine Benutzungsregelungen

3.1 Die Benutzung ist bei der Gemeindeverwaltung Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, rechtzeitig und formlos zu beantragen. Die Überlassung dauert jeweils von 12.00 Uhr am Tag der Anmietung bis 11.30 Uhr am darauf folgenden Tag.

3.2 Es ist nur eine Veranstaltung pro Kalendertag zulässig.

3.3 Im Hinblick auf das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg erfolgt eine Überlassung der Hütte nur an fünf Tagen pro Woche.

3.4 Mit der Schlüsselübergabe geht die gesamte Verantwortung für die Waldrasthütte und deren Einrichtungen auf den Mieter über. Der Hütten- und Schrankenschlüssel wird von der Gemeindeverwaltung Nufringen während den Öffnungszeiten ausgehändigt. Für Veranstaltungen gemäß Ziffern 2.3 und 2.4 ist gleichzeitig eine Kaution von 250,00 € zu hinterlegen. Vor Rückgabe der Kaution erfolgen eine Abnahme der Waldrasthütte und deren Einrichtungen durch den Hüttenwart. Die Räumung der Waldrasthütte hat bis spätestens 11.30 Uhr am Folgetag zu erfolgen.

4. Besondere Benutzungsvorschriften

4.1 Bei Veranstaltungen darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Die Waldrasthütte ist mit Kaffeetassen, Tellern und Besteck für 150 Personen ausgestattet. Brennholz sowie Reinigungsartikel für die Endreinigung müssen vom Benutzer gestellt werden.

4.2 Die gesamte Anlage, insbesondere die Waldrasthütte und deren Einrichtungen, sind schonend und pfleglich zu behandeln.

4.3 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Laut-erzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.

4.4 Beim Umgang mit offenem Feuer ist besondere Vorsicht geboten. Außerhalb der Feuerstelle ist das Feuermachen verboten. § 41 des Landeswaldgesetzes für Baden-Württemberg ist zu beachten.

4.5 Der Mieter hat die Waldrasthütte besenrein zu verlassen. Die Küche, die Nebenräume, die WC-Anlage sowie Geschirr und Besteck sind gründlich zu säubern (Nassreinigung). Der Müll ist vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Feuerstelle ist zu reinigen, eventuelle Glutreste sind nach der Veranstaltung zu löschen.

4.6 Der Nutzer hat beim Verlassen der Waldrasthütte das Licht auszuschalten und die Wasserentnahmestellen zu schließen.

4.7 Von außen zugängliche Räume der Waldrasthütte und deren Einrichtungen sowie die Schranke auf dem Zufahrtsweg zur Waldrasthütte sind nach der Benutzung der Waldrasthütte und deren Einrichtungen abzuschließen und die Schlüssel schnellstmöglich an die Gemeinde Nufringen zurückzugeben.

4.8 Bei Störungen bzw. vorgefundenen Beschädigungen ist der Hüttenwart nach Möglichkeit vor der Benutzung zu unterrichten. Ist der Hüttenwart nicht erreichbar, ist stellvertretend der Wassermeister der Gemeinde Nufringen zu unterrichten.

4.9 Besucher von Veranstaltungen dürfen die Zufahrtswege nicht befahren. Fahrzeuge müssen auf dem vor der Schranke befindlichen Waldparkplatz abgestellt werden. Die Gemeinde Nufringen erteilt für maximal drei Fahrzeuge je Veranstaltungstag eine Fahrgenehmigung zur Waldrasthütte.

Bei Veranstaltungen nach Ziffern 2.1 und 2.2 werden insgesamt bis zu 10 Fahrgenehmigungen erteilt.

5. Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisher geltende Richtlinie außer Kraft.

Richtlinie zur Benutzung der Waldrasthütte Nufringen_gültig ab 01.01.2019.pdf

Kontakt - Servicebüro

Das Servicebüro können Sie wie folgt kontaktieren:
E-Mail: service(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-21 / 07032 9680-23 / 07032 9680-24

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Mitarbeiter

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Montag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

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Rente 07032 968052

Bauanträge 07032 968031

Kinderbetreuung 07032 968025

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Ortsbauamt 07032 968033

Friedhof 07032 968026

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Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde(@)nufringen.de