Gemeinde Nufringen

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Bundestagswahl am 26.09.2021

Ergebnis der Auszählung in der Gemeinde Nufringen für die Bundestagswahl 2021

https://wahlergebnisse.komm.one/01/produktion/wahltermin-20210926/08115037/praesentation/index.html

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Muster Stimmzettel

Im folgenden finden Sie den Stimmzettel für die Wahl zum Deutschen Bundestag im Wahlkreis 260 Böblingen am 26.09.2021.

Muster Stimmzettel

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Bundestagswahl am 26. September 2021 bereitet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) eine Reihe von Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen vor. Den aktuellen Stand kann man dem LpB-Bundestags-Wahlportal www.bundestagswahl-bw.de entnehmen.

Übersichtlich aufgebaut findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu den Parteien und den Kandidatinnen und Kandidaten. Wer tritt wo an? Eine interaktive „Wahlkarte“ ermöglicht die Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern – sortiert nach Parteien oder nach den 38 Wahlkreisen des Landes. Und auch die Landeslisten von Parteien sind hier zu finden. Das Portal enthält zudem die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Rubrik „Wahlthemen“ lässt eine Vertiefung in sieben bundespolitische Themen zu, die auch im Wahlkampf eine zentrale Rolle spielen. Dem Bundestag und seinen Aufgaben ist ein eigener Abschnitt gewidmet.

Die Online-Seiten geben Antworten auf häufig gestellte Fragen und laden zum Stöbern im „Wahlarchiv“ ein: mit Zahlen und Analysen zu den Bundestagswahlen von 2017 und 2013. Kurze Erklärfilme, Podcast-Folgen oder YouTube-Mitschnitte von Veranstaltungen ergänzen das Portal. Schließlich ist das breite Angebot der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) zur Wahl am 26. September 2021 dargestellt, darunter Publikationen, zahlreiche Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler oder Angebote für Menschen mit Behinderung.

Briefwahlunterlagen beantragen

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen.

(Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im
Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt
werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.


Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.nufringen.de an. Beim Aufruf des Links Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.


Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den
QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits
hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.


Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote
zugestellt.


Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an

service@nufringen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden

Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 07032/9680-23, 07032/9680-21, 07032/9680-24,

E-Mail: service(@)nuringen.de, Fax: 07032/9680-823, 07032/9680-821, 07032/9680-824.

Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021

Hinweise zur Bundestagswahl am 26.09.2021 - Fristen und Sprechzeiten für Wahlscheinanträge

Die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, endet am Freitag, 24.09.2021 um 18.00 Uhr. Zur fristgerechten Beantragung von Wahlscheinen wird im Servicebüro der Gemeinde Nufringen, Zimmer Nr. 0.01, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, eine zusätzliche Sprechzeit an diesem Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingerichtet.

Für Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen die beantragten Wahlscheine nicht zugegangen sind, kann bis zum Samstag, 25.09.2021 um 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür wird im Servicebüro der Gemeinde Nufringen, Zimmer Nr. 0.01, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, eine zusätzliche Sprechzeit am Samstag, 25.09.2021 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingerichtet.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag bis zum Wahltag, 26.09.2021, um 15.00 Uhr einen Wahlschein,

1.   wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (10.09.2021) oder die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt haben,

2.   wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen entstanden ist, oder

3.   wenn ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Wahlamt bekannt geworden ist.

Das gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Am Wahltag, 26.09.2021 ist für diese Fälle das Wahlamt im Rathaus Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr telefonisch unter der Tel-Nr. 07032/9680-36 oder über den Wahlvorstand des Wahlbezirks 001-01 im Rathaus Nufringen zu erreichen. Die Wahlscheine werden nach vorheriger Anmeldung im Servicebüro des Rathauses, Zimmer Nr. 0.01, vom Wahlamt ausgestellt.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“

Nach § 19 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 BWO soll die Wahlbenachrichtigung einen Hinweis enthalten, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können. Im Muster Anlage 3 BWO ist dazu unter den Angaben zum Wahlraum, des Wahlbezirks und der Nummer im Wählerverzeichnis in der Wahlbenachrichtigung folgender Satz vorgesehen:

„Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07032 968036, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer 0761 36122“.

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.

Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich

 

Montag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

 

Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Wunschtermin:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:

Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024

Bürgermeister 07032 968051

Standesamt 07032 968052

Rente 07032 968052

Bauanträge 07032 968031

Kinderbetreuung 07032 968025

Ordnungsamt 07032 968036

Ortsbauamt 07032 968033

Friedhof 07032 968031

Finanzen/Steuern 07032 968049

Insbesondere für eine längere Bearbeitungs- und Aufenthaltsdauer (z.B. im Standesamt, Bauamt, bei Akteneinsichten, im Sozialbereich/Rentenversicherung, etc.) müssen infektionsschützende Maßnahmen vorbereitet und erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de

Für den Besuch gilt:

- Empfehlung für einen Mundschutz

- Sicherheitsabstand einhalten

- Beachtung des Leitsystems

- Beachtung des Hygienekonzepts