Gemeinde Nufringen

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Information zu den Arbeitsjubiläen

 

Die Ehrung von Arbeitsjubiläen für Beschäftigte in der privaten Wirtschaft hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Dieser Tradition geht auch die Gemeinde nach.

 

Arbeitsjubilare der privaten Wirtschaft können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber mit einer Ehrenurkunde der Gemeinde Nufringen geehrt werden. Die Ehrenurkunde trägt die Unterschrift des Bürgermeisters.

Einreichung des Antrags

Beantragt wird die Ehrenurkunde durch den Arbeitgeber direkt bei der Gemeinde Nufringen. Die Anträge sind sechs Wochen vor Beginn des Quartals, in welchem der Tag des Arbeitsjubiläums liegt, einzureichen.

Der Antrag besteht aus einem Deckblatt und einem Datenblatt und wird der Gemeinde Nufringen per E-Mail übermittelt: gemeinde(@)nufringen.de

 

Antragsformulare:

Antrag Deckblatt

Antrag Datenblatt

Grundlage der Gemeinde Nufringen - Bürgermeisteramt über die Ehrung von Arbeitsjubilaren der privaten Wirtschaft in Nufringen

 

Seit der Bekanntmachung des Staatsministeriums, über die Ehrung von Arbeitsjubilaren der privaten Wirtschaft in der Fassung vom 1. Oktober 2024, müssen die Anträge für eine Ehrung durch den Ministerpräsident direkt durch das Staatsministerium beantragt werden. Die Gemeinde Nufringen erhält somit keine Jubilarsdaten die durch den Ministerpräsiden geehrt werden. Wenn eine Ehrung durch den Bürgermeister für die Arbeitsjubilare der Nufringer Arbeitsjubiläen der privaten Wirschaft erwünscht ist, so bitten wir Sie uns das Datenblatt sowie Deckblatt ausgefüllt direkt zukommen zu lassen.

 

Wir halten uns hierbei an die Voraussetzungen nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Ehrung von Arbeitsjubilaren in der privaten Wirtschaft vom 1. Oktober 2024 (GABL Nr. 9 vom 25.09.2024) erfüllt, einer Ehrung würdig und in Ihrem Betrieb tätig sind - Arbeits- und Dienstjubiläen Baden-Württemberg Staatsministerium

 

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Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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