Amtsdauer:
Acht Jahre.
Amtszeit vom derzeitgen Amtsinhaber
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder. Das aktuelle Amt von Ingolf Welte begann am 14.02.2018 und endet am 13.02.2026.
Wahltermine:
Hauptwahl am 30. November 2025 von 08 bis 18 Uhr; ggf. Stichwahl am 14. Dezember 2025 von 08 bis 18 Uhr. Den jeweiligen Wahltag bestimmt der Gemeinderat.
Ausschreibung:
Die Stellen der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Für die Wahl in Nufringen ist die öffentliche Bekanntgabe der Ausschreibung im Staatsanzeiger, auf der Nufringer Homepage und APP und in der Druckausgabe vom Mitteilungsblatt NuN Nufringer Nachrichten am Freitag, 04.07.2025 geplant.
Wählbarkeit:
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar:
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg genannten Personen. Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.
Bewerbungen:
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 03. November 2025, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, eingereicht werden (§ 20 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)).
Der Bewerbung sind gemäß § 20 Abs. 3 KomWO folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen kostenfrei ausgegeben)
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt (Formblatt wird auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen kostenfrei ausgegeben)
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 45 Abs. 2 GemO).
Kandidatenzulassung:
Die Zulassung erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss bis 7. November.
Gemeindewahlausschuss:
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind für die kommunalen Wahlen zuständig. Der Gemeindewahlausschuss, dessen Sitzungen öffentlich stattfinden, hat folgende Aufgaben: Leitung der Wahl, Prüfung der Zulassung, Prüfung der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber und Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.
Wahlorte - Wahllokale:
- Neues Rathaus, Hauptstraße 28
- Kindergarten Zeppelinstraße, Zeppelinstr. 23
- Kindergarten Steigstraße, Steigstr. 15
- Briefwahl Wiesengrundhalle, Im Wiesengrund 20/1
- bzw. gemäß öffentlicher Bekanntgabe
Wählerkreis:
Alle Nufringer Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die im Wählerverzeichnis stehen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.
Wählerverzeichnis:
In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede bzw. jeder nur einmal wählt. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde. Wahlberechtigte werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen – es sei denn, sie sind erst kürzlich eingebürgert worden oder europäische Staatsbürger. In diesem Fall muss sich die Person auf eigene Initiative rechtzeitig bei der Gemeinde melden und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dies gilt auch für wohnsitzlose Personen, die sich am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Gemeinde aufhalten.
Bewerbungszeit:
Bewerbungen sind vom Samstag, 05. Juli 2025, 00:00 Uhr bis zum Montag, 03. November 2025, 18:00 Uhr möglich.
Öffentliche Vorstellung
Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist am Samstag, 08. November 2025 um 18:00 Uhr in der Schwabenlandhalle vorgesehen.
Bei einer etwaigen Stichwahl findet voraussichtlich eine erneute öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) statt. Ort und Zeit werden rechtzeitig mitgeteilt.
Stimmenzahl:
Jede und jeder Wahlberechtigte hat jeweils eine Stimme.
Hauptwahl - Wahlergebnis:
Gewählt ist am am Sonntag, 30. November 2025, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Stichwahl - Wahlergebnis:
Entfällt auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber bei der Hauptwahl mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Bei der dann erforderlichen Stichwahl am Sonntag, 14. Dezember 2025 entscheidet die höchste Stimmenzahl.