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Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Wohngebiet „Gansäcker“
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften
Zustimmung zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 07.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gansäcker“ gefasst und dem Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich Textteil und Begründung und dem Vorentwurf der zusammen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO mit Datum vom 20.04.2021, Textteil und Begründung ergänzt am 10.05.2021, zugestimmt und beschlossen die Öffentlichkeit in Form einer Planauslage nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gansäcker“ mit einer Größe von ca. 1,97 ha und dem nördlich angrenzenden Gebiet „Hinterer Steig Süd“ mit einer Größe von ca. 1,86 ha werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Wohnbauflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 3,83 ha geschaffen. Mit beiden Baugebieten wird eine behutsame Erweiterung der bestehenden Wohngebiete vorgenommen und der nordwestliche Ortsrand der Gemeinde Nufringen arrondiert.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gansäcker“ umfasst eine ca. 1,97 ha große Fläche, wie sie sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planskizze ergibt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Unmaßstäblicher Planausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Gansäcker“ vom 20.04.2021:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit
vom 28.06.2021 bis 30.07.2021,
je einschließlich,im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, im Foyer des 1. Obergeschosses neben dem Büro 1.08 während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Auf Grund der Corona-Situation wird das Rathaus derzeit geschlossen gehalten. Zur Einsichtnahme des Bebauungsplanvorentwurfs „Gansäcker“ kann während der Öffnungszeiten geläutet werden, es wird Einlass gewährt. Das Betreten des Rathauses ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung der Corona-Regeln zulässig.
Im selben Zeitraum vom 28.06.2021 bis 30.07.2021, je einschließlich, sind die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Gansäcker“ auch auf der Homepage der Gemeinde Nufringen einzusehen unter: https://www.nufringen.de/de/wirtschaft-bauen/bauen-werte/bebauungsplaene.
Die Gemeinde Nufringen führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Maßgebend sind folgende Unterlagen:
Der Bebauungsplanvorentwurf und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich dem Umweltbericht, jeweils mit Datum vom 20.04.2021, der Textteil und die Begründung ergänzt mit Datum vom 10.05.2021.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Nufringen, den 11.06.2021
Ingolf Welte, Bürgermeister
Plan zum Aufstellungsbeschluss
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Textteil
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
Relevanzprüfung, HPA
SAP
Erfassung Fledermäuse
Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Wohngebiet „Hinterer Steig Süd“
Änderung des Geltungsbereichs
Zustimmung zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 07.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ geändert und dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ einschließlich Textteil und Begründung und dem Vorentwurf der zusammen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO mit Datum vom 20.04.2021, Textteil und Begründung ergänzt am 10.05.2021, zugestimmt und beschlossen die Öffentlichkeit in Form einer Planauslage nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Änderung des Geltungsbereichs
Das Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ wurde durch Beschluss des Gemeinderats am 25.11.2019 mit einer Abgrenzung von ca. 3,2 ha im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgte am 06.12.2019.
Die Gemeinde Nufringen hat sich mittlerweile entschieden, den gesamten nördlichen Bereich des ursprünglich geplanten Gebiets von der Planung auszunehmen. Außerdem wurde das Flurstück Nr. 1645 auf der Westseite des Gebiets vollständig in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Flurstücke Nrn. 1660 und 1695 (Oberjesinger Straße) werden nach Westen erweitert in den Geltungsbereich aufgenommen. Der Geltungsbereich verkleinert sich nun von ca. 3,2 ha auf ca. 1,86 ha.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan „Hinterer Steig Süd“ mit einer Größe von ca. 1,86 ha und der Aufstellung des südlich angrenzenden Gebiets „Gansäcker“ mit einer Größe von ca. 1,97 ha werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Wohnbauflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 3,83 ha geschaffen. Mit beiden Baugebieten wird eine behutsame Erweiterung der bestehenden Wohngebiete vorgenommen und der nordwestliche Ortsrand der Gemeinde Nufringen arrondiert.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterer Steig Süd“ umfasst eine ca. 1,86 ha große Fläche, wie er sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planskizze ergibt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Unmaßstäblicher Planausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ vom 20.04.2021:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit
vom 28.06.2021 bis 30.07.2021,
je einschließlich im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, im Foyer des 1. Obergeschosses neben dem Büro 1.08 während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Auf Grund der Corona-Situation wird das Rathaus derzeit geschlossen gehalten. Zur Einsichtnahme des Bebauungsplanvorentwurfs „Hinterer Steig Süd“ kann während der Öffnungszeiten geläutet werden, es wird Einlass gewährt. Das Betreten des Rathauses ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung der Corona-Regeln zulässig.
Im selben Zeitraum vom 28.06.2021 bis 30.07.2021, je einschließlich, sind die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ auch auf der Homepage der Gemeinde Nufringen einzusehen unter: https://www.nufringen.de/de/wirtschaft-bauen/bauen-werte/bebauungsplaene.
Die Gemeinde Nufringen führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Maßgebend sind folgende Unterlagen:
Der Bebauungsplanvorentwurf und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 20.04.2021, der Textteil und die Begründung ergänzt mit Datum vom 10.05.2021.
Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Nufringen, den 11.06.2021
Ingolf Welte, Bürgermeister
Plan Änderung Geltungsbereich
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Textteil
Vorentwurf Begründung
Relevanzprüfung, HPA
SAP mit Erfassung Fledermäuse
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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