Gemeinde Nufringen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Gansäcker"

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Wohngebiet „Gansäcker“

Billigung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

         

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Textteil und Begründung mit Datum vom 20.06.2023, Textteil und Begründung geändert am 11.07.2023, und dem Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO zugestimmt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gansäcker“ umfasst eine ca. 1,97 ha große Fläche, wie sie sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planskizze ergibt. Siehe Bilddatei „Plan zum Aufstellungsbeschluss“ Gansäcker  - Zeichnung 1

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch das Flst.-Nr. 1695 (Oberjesinger Straße).
  • Im Osten durch die Flurstücke, Flst.-Nrn. 4812, 4813, 4814, 4815, 4816, 4818, 4820 (Kinzigstraße), 4831 und 4831/1.
  • Im Süden durch das Flst.-Nr. 2682/1 (Wehlinger Weg).
  • Im Westen durch landwirtschaftliche Flächen, Flst.-Nrn. 1578, 1577, 1576, 1575, 1574, 1573, 1572, 1571, 1570, 1568, 1567, 1566, 1565.

 

Unmaßstäblicher Planausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplans „Gansäcker“ vom 20.06.2023: siehe Bilddatei „Entwurf des Bebauungsplans“ Gansäcker  - Zeichnung 2

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit

vom 31.07.2023 bis 15.09.2023,

je einschließlich,im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, im Foyer des 1. Obergeschosses neben dem Büro 1.08 während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.

 

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Donnerstags und freitags ist der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen dürfen Sie auch ohne einen vorherigen Termin klingeln, Sie erhalten dann Einlass.

 

Im selben Zeitraum vom 31.07.2023 bis 15.09.2023, je einschließlich, sind die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Gansäcker“ auch auf der Homepage der Gemeinde Nufringen einzusehen unter: https://www.nufringen.de/de/wirtschaft-bauen/bauen-werte/bebauungsplaene.

 

Die Gemeinde Nufringen führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch.

 

Maßgebend sind folgende Unterlagen:

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung einschließlich dem Umweltbericht, jeweils mit Datum vom 20.06.2023, der Textteil und die Begründung geändert mit Datum vom 11.07.2023.

 

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Umweltbericht vom 20.06.2023
  • Relevanzprüfung zum Artenschutz, StadtLandFluss, Stand 10.07.2020
  • Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss vom 03.05.2021 / 26.05.2023
  • Baugrunduntersuchung BGU vom 05.08.2021
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult vom 09.06.2023
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult, Anlagen Pläne 1-21 vom 09.06.2023
  • Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung vom 20.06.2023

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Informationen:

Die Stellungnahmen mit den laufenden Nummern sind in der Tabelle der Ergebnisse aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Behandlungsvorschlägen enthalten.

 

Öffentlichkeit

  1. Stellungnahmen 1.1, 1.2, Schreiben vom 14.06.2021, 29.06.2021
  2. Stellungnahme 2, Schreiben vom 27.06.2021
  3. Stellungnahme 3, Schreiben vom 11.07.2021
  4. Stellungnahme 4, Schreiben vom 27.06.2021
  5. Stellungnahme 5, Schreiben vom 16.07.2021
  6. Stellungnahme 6, Schreiben vom 29.06.2021
  7. Stellungnahme 7, Schreiben vom 23.07.2021
  8. Stellungnahme 8, Schreiben vom 30.07.2021
  9. Stellungnahme 9, Schreiben vom 27.07.2021
  10. Stellungnahme 10, Schreiben vom 30.07.2021
  11. Stellungnahme 11, Schreiben vom 27.07.2021
  12. Stellungnahme 12, Schreiben vom 02.08.2021
  13. Stellungnahme 13, Schreiben vom 30.07.2021
  14. Stellungnahme 14, Schreiben vom 21.07.2021

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

  1. Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, Schreiben vom 21.07.2021

4             Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau,       Schreiben vom 21.07.2021

5             Verband Region Stuttgart, Schreiben vom 30.07.2023 und vom 16.09.2023

6             Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt, Schreiben vom 19.08.2021

8             Netze BW GmbH, Region Schwarzwald-Neckar, Schreiben vom 18.08.2021

36           BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle, Schreiben vom 22.07.2021

 

Art der umweltbezogenen Information                                           Fundstelle

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu Verkehrsbelastungen
  • zur Leistungsfähigkeitsbewertung
 

Verkehrsuntersuchung, Modus Consult mit Plananlagen

 
  • zum Verkehrsaufkommen Oberjesinger Straße
  • zum Verkehrskonzept
  • zum Verkehrsfluss
  • zu fehlenden Verkehrsanbindungen
  • zur Parkierungssituation
 

Stellungnahmen 1.1, 1.

Stellungnahme 3

Stellungnahme 7

Stellungnahme 8

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

Stellungnahme 13

Stellungnahme 14

 
  • zum Verkehrslärm an der Oberjesinger Straße
 

Stellungnahme 3

Stellungnahme 14

 
  • zu Gefahren für Kinder, ältere Menschen, Radfahrer usw. durch höheres Verkehrsaufkommen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 3

Stellungnahme 4

 
  • zur Verkehrsanbindung während der Bauphase
  • zu Regelungen in der Bauphase
 

Stellungnahme 4

Stellungnahme 8

 
  • zur Ausweisung eines Fahrradweges
 

Stellungnahme 10

 
  • zur Ausweisung einer Bushaltestelle
 

Stellungnahme 8

 
  • zur Entfernung von ÖPNV, Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 8

 
  • zu fehlenden Spielplatzflächen
 

Stellungnahme 2

Stellungnahme 4

Stellungnahme 8

 
  • zur Infrastruktur für Kinder und Jugendliche
 

Stellungnahme 8

 
  • zum Schutz vor Unwettern
  • zur Aufnahmefähigkeit des Wehlinger Grabens
  • zur Aufnahmefähigkeit der Kanäle
  • zur Hochwassersituation
  • zur Infrastruktur von Regen- und Tauwasser
  • zu Vorkehrungen für Starkregen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 3

Stellungnahme 6

Stellungnahme 8

Stellungnahme 9

Stellungnahme 14

 
  • zu Höhenunterschieden zwischen Planung und Bestand,
  • zu First- und Traufhöhen
  • zur Zahl der Vollgeschosse
  • zur Länge der Bebauung
  • zur Grundflächenzahl
  • zur Verdichtung
  • zum Bestandschutz
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 2

Stellungnahme 7

Stellungnahme 8

Stellungnahme 10

 
  • zur Schutzwürdigkeit der Bestandsbebauung
  • zur Schutzwürdigkeit der Bauherren in den neuen Baugebieten
 

Stellungnahme 7

 
  • zur Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bewohner der Bestandsbebauung
 

Stellungnahme 8

 
  • zur Einhaltung des Nachbarrechts
 

Stellungnahme 5

 
  • zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Gewerbestandort Nufringens
 

Stellungnahme 7

 
  • zum Wohnraumbedarf
 

Stellungnahme 7

 
  • zum Naherholungsgebiet
 

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen
 

Stellungnahme 11

 
  • zur Bruttowohndichte
 

Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 Raumordnung, Baurecht Denkmalschutz

 
  • zur Deckung des Wohnraumbedarfs
  • zum Wohnbauflächenpotenzial
 

Verband Region Stuttgart

 
  • zu planungsrechtlichen Festsetzungen
  • zu örtlichen Bauvorschriften
  • zum Immissionsschutz
  • zu den betroffenen Landwirten
  • zu Starkregenereignissen
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

 
  • zur Erdgasversorgung
 

Netze BW GmbH, Region Schwarzwald-Neckar

   

Schutzgut Tiere / PflanzenTiere / Pflanzen

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu den Belangen des Artenschutzes
  • zu Vögeln, Reptilien, Fledermäusen, Zauneidechsen, Nachtkerzenschwärmern
  • Zur Funktion des Wehlinger Grabens als Wanderkorridor für Amphibien
 

Relevanzprüfung zum Artenschutz,

Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss

 
  • zu Naturschutz, zur Anpflanzung von Bäumen im Jahr 2000 als Ökokonto-Maßnahme
  • zur Fällung von Bäumen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zur Relevanzprüfung zum Artenschutz
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zum Wildkatzensprung
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zu Kontrollen der Einhaltung der erforderlichen Naturschutzmaßnahmen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zu Eidechsen, Fröschen, Kröten, Molchen
  • zu Fledermäusen, Bussarden, Rotmilanen
  • zu Insekten, Feldhasen und Rehen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zum Suchraum des Biotopverbunds
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zur Bepflanzung mit Hochstämmen
 

Stellungnahme 5

 
  • zum Lebensraum für Tiere und Pflanzen
 

Stellungnahme 7

Stellungnahme 10

 
  • zum Bundesnaturschutzgesetz
 

Stellungnahme 8

 
  • zum Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
 

Regierungspräsidium Stuttgart,     Ref. 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

 
  • zur Ortsrandeingrünung
  • zum Naturschutz
  • zu Gehölzrodungen
  • zum Feldlerchenvorkommen
  • zur Baufeldbereinigung
  • zum Randbereich des Wehlinger Grabens
  • zu einer ökologischen Baubegleitung
  • zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  • zum Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“
  • zur Erhöhung des Nistplatzangebots
  • zu naturschutzrechtlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

 
  • zur Einhaltung der umweltrelevanten gesetzlichen Vorgaben
  • zur Anfertigung eines Umweltberichts
 

BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle

Schutzgut Bodenoden

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu den geologischen Verhältnissen
  • zu hydrogeologischen Verhältnissen
 

Baugrunduntersuchung BGU

 
  • zu Erdproben
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zur Geotechnik
  • zum Boden
  • zu mineralischen Rohstoffen
  • zum Bergbau
  • zum Geotopschutz
 

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

 
  • zum anfallenden Oberboden
  • zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
  • zum Bodenschutzkonzept unter Einbeziehung eines                bodenkundlichen Begleiters
  • zum Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  • zur Bilanzierung des Schutzgut Boden
  • zu Grün- und Retentionsflächen
  • zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen
  • zur Förderung des Wasseraufnahmevermögens
  • zu Bodenaushub
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

Schutzgut Wasserut Wasser

 

 
  • -zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu hydrogeologischen Verhältnissen
  • zum Grundwasser und Grundwasserschutz
 

Baugrunduntersuchung BGU

 
  • zur Aufnahmefähigkeit des Wehlinger Grabens
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zur Regenwasserretention
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 8

 
  • zu Zisternen
 

Stellungnahme 5

 
  • zur Hochwassersituation
 

Stellungnahme 6

 
  • zum Grundwasser
  • zur Dachbegrünung
 

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

 
  • zur Retentionsfläche
  • zum Überschwemmungsgebiet
 

Verband Region Stuttgart

 
  • zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • zum Wasserhaushaltsgesetz
  • zur öffentlichen Kanalisation und Kläranlage
  • zum Grundwasserschutz
  • zum Hochwasserschutz
  • zum Starkniederschlag
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

Schutzgut Klima / Luft Luft

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zum Klimawandel
 

Stellungnahme 7

 
  • zum Ortsklima
  • zu Klima- und Luftqualität
  • zum Klimawandel
  • zur Gebietsbegrünung
  • zur Luftzirkulation und zum Kaltlufteintrag
  • zu Frischluftschneisen
 

Stellungnahme 8,

Stellungnahme 10

 
  • zum Klimaschutzgesetz
 

Stellungnahme 10

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

 
  • zur Einrichtung von Solaranlagen
 

BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle

Schutzgut Landschaftsbild / Städtebaugut Landschaftsbild / Städtebau

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu Höhenunterschieden zwischen Planung und Bestand,
  • zu First- und Traufhöhen
  • zur Zahl der Vollgeschosse
  • zur Länge der Bebauung
  • zur Grundflächenzahl
  • zur Verdichtung / baulichen Dichte
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 2

Stellungnahme 7

Stellungnahme 8

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zu den Vorschriften für Dachgauben
 

Stellungnahme 5

 
  • zum Siedlungsdruck
  • zum ländlichen Charakter
  • zur behutsamen Arrondierung
 

Stellungnahme 7

 
  • zur städtebaulichen Bewertung
  • zur Flächenanalyse
  • zur Gebietsauswahl
 

Stellungnahme 7

Stellungnahme 9

 

 
  • zu vorhandenen Baulücken
 

Stellungnahme 8

 
  • zur Ansiedlung von Mehrfamilienhäusern und Sichtbezügen
 

Stellungnahme 9

 
  • zur geplanten Grünfläche im Norden
 

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zur Lage der Gärten
 

Stellungnahme 12

 
  • zur Bruttowohndichte
 

Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 Raumordnung, Baurecht Denkmalschutz

 
  • zum Flächenbedarf
  • zum schonenden Umgang mit Grund und Boden
  • zu planungsrechtlichen Festsetzungen
  • zu örtlichen Bauvorschriften
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

   

Schutzgut Kultur- und Sachgütert Kultur- und Sachgüter

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu Beschädigungen an Bestandsgebäuden durch Neubauten
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Nufringen im Rathaus, Hauptstraße 28, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Nufringen, den 18.07.2023

Ingolf Welte, Bürgermeister

 

Anhang Gansäcker

  1. Öffentliche Bekanntmachung
  2. Abwägungstabelle
  3. Planzeichnung
  4. Schnittzeichnung
  5. Textteil
  6. Begründung
  7. Umweltbericht
  8. Bestandsplan zum Umweltbericht
  9. Relevanzprüfung
  10. SAP
  11. Baugrunduntersuchung BGU
  12. Verkehrsuntersuchung Modus Consult
  13. Verkehrsuntersuchung Modus Consult Anlagen Pläne 1-21

 

Öffentliche Bekanntmachung als Datei: DPF-Datei

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Hinterer Steig Süd"

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Nufringen

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Wohngebiet „Hinterer Steig Süd“

Billigung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

         

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Textteil und Begründung mit Datum vom 20.06.2023, Textteil und Begründung geändert am 11.07.2023, und dem Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 LBO zugestimmt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan für die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Außenbereichsflächen ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterer Steig Süd“ umfasst eine ca. 1,86 ha große Fläche, wie er sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planskizze ergibt. Siehe Bilddatei „Plan zum Aufstellungsbeschluss“ Hinterer Steig Süd - Zeichnung 1

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Flst.-Nrn. 1765, 1764, 1763, 1762, 1761, 1760, 1759, 1758, 1757, 1756 und 4778/1.
  • Im Osten durch die Flst.-Nrn. 4778/1, 4779, 4783, 4784, 4786, 4786/1, 4787 und eine Teilfläche der Flst.-Nr. 1695 (Oberjesinger Straße).
  • Im Süden durch die Flst.-Nrn. 1578, 1570/1, 1554, 1559 und 4812.
  • Im Westen durch eine Teilfläche der Flst.-Nr. 1662, die Flst.-Nr. 1644, eine Teilfläche der Flst.-Nrn. 1660 und 1695 (Oberjesinger Straße).

 

Unmaßstäblicher Planausschnitt aus dem Entwurf des Bebauungsplans „Hinterer Steig Süd“ vom 20.06.2023: siehe Bilddatei „Entwurf des Bebauungsplans“ Hinterer Steig Süd - Zeichnung 2

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit

vom 31.07.2023 bis 15.09.2023,

je einschließlich,im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, im Foyer des 1. Obergeschosses neben dem Büro 1.08 während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich öffentlich aus.

 

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

 

Donnerstags und freitags ist der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen dürfen Sie auch ohne einen vorherigen Termin klingeln, Sie erhalten dann Einlass.

 

Im selben Zeitraum vom 31.07.2023 bis 15.09.2023, je einschließlich, sind die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Hinterer Steig Süd“ auch auf der Homepage der Gemeinde Nufringen einzusehen unter: https://www.nufringen.de/de/wirtschaft-bauen/bauen-werte/bebauungsplaene.

 

Die Gemeinde Nufringen führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch.

 

Maßgebend sind folgende Unterlagen:

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 20.06.2023, der Textteil und die Begründung geändert mit Datum vom 11.07.2023.

 

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Begründung vom 20.06.2023, geändert mit Datum vom 17.07.2023, insbesondere A.7
  • Relevanzprüfung zum Artenschutz, StadtLandFluss, Stand 10.07.2020
  • Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss vom 03.05.2021 / 26.05.2023
  • Baugrunduntersuchung BGU vom 05.08.2021
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult vom 09.06.2023
  • Verkehrsuntersuchung, Modus Consult, Anlagen Pläne 1-21 vom 09.06.2023
  • Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Behandlungs- und Beschlussvorschlägen, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung vom 20.06.2023

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Informationen:

Die Stellungnahmen mit den laufenden Nummern sind in der Tabelle der Ergebnisse aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Behandlungsvorschlägen enthalten.

 

Öffentlichkeit

  1. Stellungnahmen 1.1, 1.2, 1.3, Schreiben vom 14.06.2021, 29.06.2021, 12.07.2021
  2. Stellungnahme 2, Schreiben vom 27.06.2021
  3. Stellungnahme 3, Schreiben vom 11.07.2021
  4. Stellungnahme 4, Schreiben vom 27.06.2021
  5. Stellungnahme 5, Schreiben vom 16.07.2021
  6. Stellungnahme 6, Schreiben vom 29.06.2021
  7. Stellungnahme 7, Schreiben vom 23.07.2021
  8. Stellungnahme 8, Schreiben vom 30.07.2021
  9. Stellungnahme 9, Schreiben vom 27.07.2021
  10. Stellungnahme 10, Schreiben vom 30.07.2021
  11. Stellungnahme 12, Schreiben vom 02.08.2021
  12. Stellungnahme 13, Schreiben vom 30.07.2021
  13. Stellungnahme 14, Schreiben vom 21.07.2021

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1             Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, Schreiben vom 21.07.2021

4             Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau,       Schreiben vom 21.07.2021

5             Verband Region Stuttgart, Schreiben vom 28.01.2023

6             Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt, Schreiben vom 19.08.2021

8             Netze BW GmbH, Region Schwarzwald-Neckar, Schreiben vom 17.08.2021

36           BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle, Schreiben vom 22.07.2021

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Art der umweltbezogenen Information                                           Fundstelle

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit / Bevölkerung / Gesundheit

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu Verkehrsbelastungen
  • zur Leistungsfähigkeitsbewertung
 

Verkehrsuntersuchung, Modus Consult mit Plananlagen

 
  • zum Verkehrsaufkommen Oberjesinger Straße
  • zum Verkehrskonzept
  • zum Verkehrsfluss
  • zu fehlenden Verkehrsanbindungen
  • zur Parkierungssituation
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 3

Stellungnahme 7

Stellungnahme 8

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

Stellungnahme 13

Stellungnahme 14

 
  • zum Verkehrslärm an der Oberjesinger Straße
 

Stellungnahme 3

Stellungnahme 14

 
  • zu Gefahren für Kinder, ältere Menschen, Radfahrer usw. durch höheres Verkehrsaufkommen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 3

Stellungnahme 4

 
  • zur Verkehrsanbindung während der Bauphase
  • zu Regelungen in der Bauphase
 

Stellungnahme 4

Stellungnahme 8

 
  • zur Ausweisung eines Fahrradweges
 

Stellungnahme 10

 
  • zur Ausweisung einer Bushaltestelle
 

Stellungnahme 8

 
  • zur Entfernung von ÖPNV, Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 8

 
  • zu fehlenden Spielplatzflächen
 

Stellungnahme 2

Stellungnahme 4

Stellungnahme 8

 
  • zur Infrastruktur für Kinder und Jugendliche
 

Stellungnahme 8

 
  • zum Schutz vor Unwettern
  • zur Aufnahmefähigkeit des Wehlinger Grabens
  • zur Aufnahmefähigkeit der Kanäle
  • zur Hochwassersituation
  • zur Infrastruktur von Regen- und Tauwasser
  • zu Vorkehrungen für Starkregen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 3,

Stellungnahme 6

Stellungnahme 8

Stellungnahme 9

Stellungnahme 14

 
  • zu Höhenunterschieden zwischen Planung und Bestand,
  • zu First- und Traufhöhen
  • zur Zahl der Vollgeschosse
  • zur Länge der Bebauung
  • zur Grundflächenzahl
  • zur Verdichtung
  • zum Bestandschutz
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 2

Stellungnahme 7

Stellungnahme 8

Stellungnahme 10

 
  • zur Schutzwürdigkeit der Bestandsbebauung
  • zur Schutzwürdigkeit der Bauherren in den neuen Baugebieten
 

Stellungnahme 7

 
  • zur Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bewohner der Bestandsbebauung
 

Stellungnahme 8

 
  • zur Einhaltung des Nachbarrechts
 

Stellungnahme 5

 
  • zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Gewerbestandort Nufringens
 

Stellungnahme 7

 
  • zum Wohnraumbedarf
 

Stellungnahme 7

 
  • zum Naherholungsgebiet
 

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zur Bruttowohndichte
 

Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 Raumordnung, Baurecht Denkmalschutz

 
  • zur Deckung des Wohnraumbedarfs
  • zum Wohnbauflächenpotenzial
  • zur Bruttowohndichte
 

Verband Region Stuttgart

 
  • zu planungsrechtlichen Festsetzungen
  • zu örtlichen Bauvorschriften
  • zum Immissionsschutz
  • zu den betroffenen Landwirten
  • zu Starkregenereignissen
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

 
  • zur Erdgasversorgung
 

Netze BW GmbH, Region Schwarzwald-Neckar

   

Schutzgut Tiere / Pflanzenre / Pflanzen

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu den Belangen des Artenschutzes
  • zu Vögeln, Reptilien, Fledermäusen, Zauneidechsen, Nachtkerzenschwärmern

 

Relevanzprüfung zum Artenschutz,

Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes, StadtLandFluss

 
  • zu Naturschutz, zur Anpflanzung von Bäumen im Jahr 2000 als Ökokonto-Maßnahme
  • zur Fällung von Bäumen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zur Relevanzprüfung zum Artenschutz
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zum Wildkatzensprung
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zu Kontrollen der Einhaltung der erforderlichen Naturschutzmaßnahmen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zu Eidechsen, Fröschen, Kröten, Molchen
  • zu Fledermäusen, Bussarden, Rotmilanen
  • zu Insekten, Feldhasen und Rehen
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zum Suchraum des Biotopverbunds
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zur Bepflanzung mit Hochstämmen
 

Stellungnahme 5

 
  • zum Lebensraum für Tiere und Pflanzen
 

Stellungnahme 7

Stellungnahme 10

 
  • zum Bundesnaturschutzgesetz
 

Stellungnahme 8

 
  • zum Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
 

Regierungspräsidium Stuttgart,     Ref. 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

 
  • zum Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
 

Verband Region Stuttgart

 
  • zur Ortsrandeingrünung
  • zum Naturschutz
  • zu Gehölzrodungen
  • zum Feldlerchenvorkommen
  • zur Baufeldbereinigung
  • zu Zauneidechsen
  • zur Kompensationsmaßnahme entlang der Oberjesinger Straße
  • zu einer ökologischen Baubegleitung
  • zum Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“
  • zur Erhöhung des Nistplatzangebots
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

 
  • zur Einhaltung der umweltrelevanten gesetzlichen Vorgaben
  • zur Anfertigung eines Umweltberichts
 

BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle

Schutzgut Boden Boden

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu den geologischen Verhältnissen
  • zu hydrogeologischen Verhältnissen
 

Baugrunduntersuchung BGU

 
  • zu Erdproben
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zur Geotechnik
  • zum Boden
  • zu mineralischen Rohstoffen
  • zum Bergbau
  • zum Geotopschutz
 

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

 
  • zum anfallenden Oberboden
  • zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
  • zum Bodenschutzkonzept unter Einbeziehung eines                bodenkundlichen Begleiters
  • zum Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
  • zur Bilanzierung des Schutzgut Boden
  • zu Grün- und Retentionsflächen
  • zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen
  • zur Förderung des Wasseraufnahmevermögens
  • zu Bodenaushub
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

Schutzgut Wasser

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu hydrogeologischen Verhältnissen
  • zum Grundwasser und Grundwasserschutz
 

Baugrunduntersuchung BGU

 
  • zur Aufnahmefähigkeit des Wehlinger Grabens
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

 
  • zur Regenwasserretention
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 8

 
  • zu Zisternen
 

Stellungnahme 5

 
  • zur Hochwassersituation
 

Stellungnahme 6

 
  • zum Grundwasser
  • zur Dachbegrünung
 

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

 
  • zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
  • zum Wasserhaushaltsgesetz
  • zur öffentlichen Kanalisation und Kläranlage
  • zum Grundwasserschutz
  • zum Hochwasserschutz
  • zum Starkniederschlag
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

Schutzgut Klima / LuftKlima / Luft

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zum Klimawandel
 

Stellungnahme 7

 
  • zum Ortsklima
  • zu Klima- und Luftqualität
  • zum Klimawandel
  • zur Gebietsbegrünung
  • zur Luftzirkulation und zum Kaltlufteintrag
  • zu Frischluftschneisen
 

Stellungnahme 8

Stellungnahme 10

 
  • zum Klimaschutzgesetz
 

Stellungnahme 10

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

 
  • zur Einrichtung von Solaranlagen
 

BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle

Schutzgut Landschaftsbild / Städtebau Landschaftsbild / Städtebau

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu Höhenunterschieden zwischen Planung und Bestand,
  • zu First- und Traufhöhen
  • zur Zahl der Vollgeschosse
  • zur Länge der Bebauung
  • zur Grundflächenzahl
  • zur Verdichtung / baulichen Dichte
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Stellungnahme 2

Stellungnahme 7

Stellungnahme 8

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zu den Vorschriften für Dachgauben
 

Stellungnahme 5

 
  • zum Siedlungsdruck
  • zum ländlichen Charakter
  • zur behutsamen Arrondierung
 

Stellungnahme 7

 
  • zur städtebaulichen Bewertung
  • zur Flächenanalyse
  • zur Gebietsauswahl
 

Stellungnahme 7

Stellungnahme 9

 

 
  • zu vorhandenen Baulücken
 

Stellungnahme 8

 
  • zur Ansiedlung von Mehrfamilienhäusern und Sichtbezügen
 

Stellungnahme 9

 
  • zur geplanten Grünfläche im Norden
 

Stellungnahme 9

Stellungnahme 10

 
  • zur Lage der Gärten
 

Stellungnahme 12

 
  • zur Bruttowohndichte
 

Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 21 Raumordnung, Baurecht Denkmalschutz

 
  • zum Flächenbedarf
  • zum schonenden Umgang mit Grund und Boden
  • zu planungsrechtlichen Festsetzungen
  • zu örtlichen Bauvorschriften
 

Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt

   

Schutzgut Kultur- und Sachgüternd Sachgüter

 

 
  • zu den Auswirkungen
 

Umweltbericht vom 20.06.2023

 
  • zu Beschädigungen an Bestandsgebäuden durch Neubauten
 

Stellungnahmen 1.1, 1.2

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Nufringen im Rathaus, Hauptstraße 28, Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Nufringen, den 18.07.2023

Ingolf Welte, Bürgermeister

 

Anhang Hinterer Steig Süd

  1. Öffentliche Bekanntmachung
  2. Abwägungstabelle
  3. Planzeichnung
  4. Schnittzeichnung
  5. Textteil
  6. Begründung
  7. Relevanzprüfung
  8. SAP
  9. Baugrunduntersuchung BGU
  10. Verkehrsuntersuchung
  11. Verkehrsuntersuchung Anlagen Pläne 1-21

 

Öffentliche Bekanntmachung als: PDF-Datei

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben