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Der Bundestag wurde aufgelöst und der Bundespräsident hat den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt.
Aufgrund der früheren Wahl als eigentlich geplant, müssen bestimmte Fristen verkürzt werden. Dies betrifft Sie als Wähler vor allem auch bezüglich der Briefwahl. Mit der Briefwahl kann vor dem eigentlichen Wahltag gewählt werden, von zu Hause, unterwegs oder sogar aus dem Ausland.
Die Wahlbenachrichtigungen, welche alle Wahlberechtigten erhalten, werden ab Mitte Januar 2025 verschickt. Damit kann ab diesem Zeitpunkt bereits Briefwahl beantragt werden.
Aufgrund von verschiedenen Beschwerdefristen und Entscheidungen können die Stimmzettel allerdings voraussichtlich erst ab Donnerstag, den 30. Januar 2025 gedruckt werden. Diese werden vermutlich erst ab Donnerstag, den 06. Februar 2025 oder Freitag, den 07. Februar 2025 bei der Gemeinde eingehen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Damit ist der Zeitraum zwischen der Zustellung der Stimmzettel und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde eingegangen sein müssen, sehr kurz. Hierbei ist auch jeweils die Postlaufzeit für den Hin- und Rückversand der Unterlagen zu beachten. Um hier möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist vorgesehen, dass die Briefwahlunterlagen in Nufringen durch unsere Amtsboten direkt ausgetragen werden.
Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch die Gemeinde verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, welche die Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Wir möchten Sie deshalb als Bürgerinnen und Bürger, welche durch Briefwahl wählen möchten, bereits jetzt darauf hinweisen, dass es sich um eine sehr kurze Frist für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen handelt. Außerdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die Briefwahl auch direkt vor Ort (im Rathaus) wahrnehmen können, dies würde den Postweg, welcher ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, sparen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen. Damit Ihre Stimme zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 27.12.2024 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst.
Die damit einhergehende vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestags findet offiziell am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wahl, insbesondere bezüglich der Briefwahl, werden wir regelmäßig Informationen auf unserer Homepage (www.nufringen.de) und im Mitteilungsblatt „NuN!“ veröffentlichen.
Als weitere Informationsquelle steht Ihnen die Seite des Innenministeriums zur Verfügung:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/bundestagswahl-2025
Ihre Wahlleitung
Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier: Wahlbekanntmachung 16.01.2025 und Wahlbekanntmachung 07.02.2025
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Nufringen: Bekanntmachung
Letzte Aktualisierung: Januar 2025, Internetredaktion der LpB BW
Die Bundestagswahl 2025 wird nach dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Alle wichtigen Fristen und Termine finden Sie in der nachstehenden Übersicht. Wichtig: Aufgrund der vorgezogenen Wahl wurden einige Fristen deutlich verkürzt.
Quelle Termine und Fristen: Bundeswahlleiterin (Stand: 2024).
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich
Montag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Wunschtermin:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:
Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024
Bürgermeister 07032 968051
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Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
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Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de