Gemeinde Nufringen

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Bundestagswahl am 23.02.2025

Hinweise für Briefwähler – Kurzer Zeitraum zwischen erhalt der Stimmzettel und Wahltag

 

Der Bundestag wurde aufgelöst und der Bundespräsident hat den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt.

 

Aufgrund der früheren Wahl als eigentlich geplant, müssen bestimmte Fristen verkürzt werden. Dies betrifft Sie als Wähler vor allem auch bezüglich der Briefwahl. Mit der Briefwahl kann vor dem eigentlichen Wahltag gewählt werden, von zu Hause, unterwegs oder sogar aus dem Ausland.

 

Die Wahlbenachrichtigungen, welche alle Wahlberechtigten erhalten, werden ab Mitte Januar 2025 verschickt. Damit kann ab diesem Zeitpunkt bereits Briefwahl beantragt werden.

 

Aufgrund von verschiedenen Beschwerdefristen und Entscheidungen können die Stimmzettel allerdings voraussichtlich erst ab Donnerstag, den 30. Januar 2025 gedruckt werden. Diese werden vermutlich erst ab Donnerstag, den 06. Februar 2025 oder Freitag, den 07. Februar 2025 bei der Gemeinde eingehen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Damit ist der Zeitraum zwischen der Zustellung der Stimmzettel und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde eingegangen sein müssen, sehr kurz. Hierbei ist auch jeweils die Postlaufzeit für den Hin- und Rückversand der Unterlagen zu beachten. Um hier möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist vorgesehen, dass die Briefwahlunterlagen in Nufringen durch unsere Amtsboten direkt ausgetragen werden.

 

Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch die Gemeinde verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, welche die Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

 

Wir möchten Sie deshalb als Bürgerinnen und Bürger, welche durch Briefwahl wählen möchten, bereits jetzt darauf hinweisen, dass es sich um eine sehr kurze Frist für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen handelt. Außerdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die Briefwahl auch direkt vor Ort (im Rathaus) wahrnehmen können, dies würde den Postweg, welcher ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, sparen. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen. Damit Ihre Stimme zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.

Informationen der Gemeinde Nufringen:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

am 27.12.2024 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst.

Die damit einhergehende vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestags findet offiziell am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wahl, insbesondere bezüglich der Briefwahl, werden wir regelmäßig Informationen auf unserer Homepage (www.nufringen.deund im Mitteilungsblatt „NuN!“ veröffentlichen.

 

Als weitere Informationsquelle steht Ihnen die Seite des Innenministeriums zur Verfügung:

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/bundestagswahl-2025

 

Ihre Wahlleitung

Briefwahlunterlagen beantragen

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen - Briefwahl / Wahlschein 2025

(Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.


Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.


Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier: Wahlbekanntmachung 16.01.2025 und Wahlbekanntmachung 07.02.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Nufringen: Bekanntmachung

Informationen zu den Parteien 2025

Letzte Aktualisierung: Januar 2025, Internetredaktion der LpB BW

Welche Parteien treten zur Bundestagswahl 2025 an?

Insgesamt 29 Parteien treten bei der Bundestagswahl 2025 an, davon zehn im gesamten Bundesgebiet und 19 in einem oder in mehreren Bundesländern. Dies steht fest, nachdem der Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse am Donnerstag, 30. Januar 2025, über die Beschwerden gegen die Zulassungen oder Nichtzulassungen der Parteien entschieden hat. Zur Übersicht aller Termine und Fristen zur Bundestagswahl 2025.

Zwar hatte der Bundeswahlausschuss insgesamt 41 Parteien grundsätzlich zur Wahl zugelassen, allerdings konnten nicht alle die notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt 56 Parteien und politische Vereinigungen hatten ihre Teilnahme angezeigt. 

Zehn Parteien sind ohnehin mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten. Sie mussten daher auch keine Unterstützungsunterschriften vorlegen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Die Partei SSW stellt zwar nur einen Bundestags- und vier Landtagsabgeordnete, ist jedoch als Partei nationaler Minderheiten anerkannt, muss daher keine Unterschriften vorlegen und unterliegt auch nicht der Fünf-Prozent-Hürde. 

Zur Bundestagswahl 2021 hatten 87 Parteien und politische Vereinigungen ihre Teilnahme angezeigt. Davon waren 53 Parteien zugelassen worden (plus eine nachträglich per Gerichtsentscheid), von denen sich 47 letztlich auch zur Wahl stellten.

Reihenfolge auf dem Stimmzettel in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hat der Landeswahlausschuss die Landeslisten von 16 Parteien zur Bundestagswahl 2025 zugelassen. Sie werden in folgender Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen:

 

NummerParteiname    Kurzbezeichnung
1Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU
2Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSPD
3BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGRÜNE
4Freie Demokratische ParteiFDP
5Alternative für DeutschlandAfD
6Die LinkeDie Linke
7Basisdemokratische Partei DeutschlanddieBasis
8FREIE WÄHLERFREIE WÄHLER
9PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZTierschutzpartei
10Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische InitiativeDie PARTEI
11Volt DeutschlandVolt
12Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und UmweltÖDP
13Bündnis C - Christen für DeutschlandBündnis C
14Marxistisch-Leninistische Partei DeutschlandsMLPD
15BÜNDNIS DEUTSCHLANDBÜNDNIS DEUTSCHLAND
16Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und GerechtigkeitBSW

 

Quelle: Landeswahlleiterin

Wie können Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl antreten?

Etablierte Parteien, die bereits im Bundestag oder in einem Landtag sitzen (mit mindestens fünf Abgeordneten), können automatisch zur Bundestagswahl antreten. Sie dürfen ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleiter einreichen.

Politische Vereinigungen und kleine Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen beim Bundeswahlleiter eine Anzeige aufgeben, dass sie an der Wahl teilnehmen wollen. Der Bundeswahlausschuss berät und entscheidet in einer zweitägigen öffentlichen Sitzung darüber, welche Vereinigungen für die anstehende Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Dabei prüft der Ausschuss die formalen Voraussetzungen, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Der Bundeswahlausschuss prüft nicht inhaltlich. Nicht zugelassene Vereinigungen können Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Im Falle einer Anerkennung als Partei kann die Vereinigung mit eigenen Wahlvorschlägen an der Bundestagswahl teilnehmen. Für die Wahlvorschläge müssen die sogenannten nicht etablierten Parteien sowie Einzelbewerber:innen Unterstützungsunterschriften sammeln.

Bis zu einem Stichtag müssen die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern eingegangen sein. Die jeweiligen Ausschüsse entscheiden über deren Zulassung. Erst dann ist geklärt, wer tatsächlich mitmachen darf. Es können aber noch Beschwerden eingelegt werden. Schließlich ist eine Frist für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahl- und Landeswahlvorschläge gesetzt.

    Quelle: Bundeswahlleiterin

    Bundestagswahlen 2025 – aber wen möchte ich eigentlich wählen?

    Am 23.02.2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.

    Der Wahlkampf zwischen den einzelnen Parteien ist bereits im vollen Gange und trotzdem ist man sich noch unsicher, wen man eigentlich wählen möchte?

     

    Seit diesem Jahr gibt es den Real-O-Mat.

    Hier kann man 20 verschieden Fragen beantworten, welche bereits im Bundestag diskutiert wurden. Am Ende sieht man, mit welcher Partei die eigenen Antworten am ehesten übereinstimmen.

    Der Real-O-Mat ist ein Projekt der gemeinnützigen Organisation FragdenStaat.

    So gelangen Sie zum Real-O-Mat:

    www.real-o-mat.de

     

    Seit dem 06.02.2025 ist auch wieder der vielleicht bereits schon bekannte Wahl-O-Mat online.

    Hier beantwortet man 38 Fragen zu verschiedenen politischen Themen.

    Der Wahl-O-Mat gleicht die Parteiprogramme der verschiedenen Parteien ab.

    Am Ende erhält man das Ergebnis, mit welcher Partei die eigenen Antworten am ehesten übereinstimmen.

    Der Wahl-O-Mat ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.

    So gelangen Sie zum Wahl-O-Mat:

    www.wahl-o-mat.de

     

    Zusätzlich hat die Universität Freiburg den WahlSwiper online gestellt.

    Dieser beinhaltet, wie der Wahl-O-Mat auch, 38 Fragen zu politischen Themen.

    So gelangen Sie zum WahlSwiper:

    www.voteswiper.org

     

     

    Natürlich ist jedem die tatsächliche Entscheidung freigestellt, ob man wählen gehen möchte und wen man wählt. Diese Angebote dienen lediglich als möglich Entscheidungshilfe.

    Die drei Angebote sind keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

    Wie viele Parteien wollten 2021 an der Bundestagswahl teilnehmen?

    • Insgesamt zeigten 87 politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 an. Dafür hatten sie bis zum 21. Juni 2021 Zeit. Das waren 24 Beteiligungsanzeigen mehr als 2017.
    • Am 8. und 9. Juli 2021 hat der Bundeswahlausschuss entschieden, dass 44 Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2021 anerkannt werden. Diese nennt man nicht etablierte Parteien.
    • 20 abgelehnte Gruppierungen legten daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht gab einer Beschwerde statt: der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP).
    • Zusammen mit den etablierten Parteien durften demnach 54 Parteien an der Bundestagswahl teilnehmen. Letztlich beteiligten sich 47 Parteien mit Landeslisten oder Wahlkreiskandidierenden.

    Weitere Informationen:

    Wahlhilfe in leichter Sprache

    Was man wissen muss zur Bundestagswahl
    Der Bundestag wird alle 4 Jahre neu gewählt. 
    Diese Wahl heißt Bundestagswahl.
    In ganz Deutschland wird gewählt.
    Wählen ist wichtig.
    So kann man mitbestimmen. Auch Sie können mitbestimmen:
    Welche Politiker und Politikerinnen entscheiden in Deutschland?
    Lesen und anhören, barrierefrei: Download PDF

    Wahlsystem & Wahlrecht der Bundestagswahlen

    Wie funktionieren das Wahlsystem und das Wahlrecht bei der Bundestagswahl? Wer darf wählen oder kann selbst als Kandidat bzw. Kandidatin zur Wahl antreten? Welche Funktion haben Erststimme und Zweitstimme? Was hat sich mit der Wahlrechtsreform geändert und welche weiteren wichtigen Bestimmungen zur Bundestagswahl gibt es? Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg  erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Wahlsystem und das Wahlrecht der Bundestagswahl.

    Wahlsystem & Wahlrecht der Bundestagswahlen

    Geschichte des Wahlrechts

    Wählen gehen zu können ist heute eine Selbstverständlichkeit. Doch dieses Recht musste von den Bürgerinnen und Bürgern hart erkämpft werden. Der lange Weg zum Wahlrecht.

    Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg klärt auf: Geschichte des Wahlrechts

    Wahlrechtsreform

    Maximale Größe des Bundestags wird auf 630 Abgeordnete begrenzt.

     

    Das bundesdeutsche Parlament ist in den vergangenen Legislaturperioden stetig größer geworden. Aktuell sitzen 735 Abgeordnete im Plenum des Berliner Reichstagsgebäudes – statt der nominell vorgesehenen 598 Abgeordneten. Das hat nicht nur Konsequenzen für die Redezeit der bzw. des Einzelnen, sondern bedeutet auch höhere Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland leistet sich nach dem Milliardenstaat China das zweitgrößte Parlament der Welt. Nachdem der Ruf nach einer Verkleinerung des Parlaments in den zurückliegenden Jahren immer lauter geworden war, verabschiedete der Bundestag 2023 mit der Mehrheit der Ampelkoalition schließlich ein neues Wahlrecht, das erstmals bei der Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen wird.

    Gemäß des neuen Wahlrechts werden ab der kommenden Legislaturperiode maximal 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Ermöglicht wird dies über eine Änderung bei der Mandatsverteilung. Das System von Erst- und Zweitstimme bleibt zwar grundsätzlich erhalten, allerdings entscheidet fortan allein das Zweitstimmenergebnis darüber, wie viele Sitze einer Partei im Bundestag zustehen. Direktkandidaten ziehen nur dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Überhangs- und Ausgleichsmandate entfallen. Ursprünglich beinhaltete die Wahlrechtsreform auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Die Grundmandatsklausel sieht vor, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn ihr Zweitstimmenergebnis unter fünf Prozent liegt, sie aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel wurde im Juli 2023 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Regelung hat somit auch weiterhin Bestand.

     

    Zur Übersicht: Wahlrechtsform

    9 Gründe zu wählen

    In einer Demokratie dürfen wir wählen. Das ist nicht selbstverständlich. Durch Wahlen wird die politische Macht regelmäßig neu verteilt. Und wir können durch die Wahl mitbestimmen. Wer nicht wählt, überlässt diese Mitwirkung anderen. Warum soll ich überhaupt wählen gehen?

    Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg nennt 9 Gründe: 9 Gründe zu wählen

    Stimmabgabe

    Bundestagswahl 2025: Wie wird gewählt?

    Zur Übersicht der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: So funktioniert die Stimmabgabe

    Sitzberechnung

    Auf welche Weise wird ermittelt, wie viele Sitze den einzelnen Parteien im Bundestag zustehen? Und welche Rolle spielt dabei die mit dem neuen Wahlrecht eingeführte Regelung der Zweitstimmendeckung von Wahlkreisbewerber:innen (ehemals Direktkandidaten)? Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wird die Mandatsverteilung bzw. Sitzberechnung Schritt für Schritt erklärt: Sitzberechtigung

    Frauenwahlrecht

    Seit über 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten, der Frauen das Wahlrecht zuspricht. 

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung: Frauenwahlrecht

    Termine und Fristen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

    Die Bundestagswahl 2025 wird nach dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Alle wichtigen Fristen und Termine finden Sie in der nachstehenden Übersicht. Wichtig: Aufgrund der vorgezogenen Wahl wurden einige Fristen deutlich verkürzt.

    Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl 2025

    Termin

    Ereignis

    12.01.2025

    (42. Tag vor der Wahl)

    Spätestens heute müssen alle Wahlberechtigten bei ihrer Meldebehörde gemeldet sein. Wer aber zwischen dem 12. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 umzieht, kann noch bis zum 2. Februar 2025 beim neuen Wohnort seine Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
    02.02.2025

    (21. Tag vor der Wahl)

    Spätestens heute muss jede und jeder Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung erhalten.

    Sie informiert darüber, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit zur Wahl gehen kann. Die Benachrichtigung enthält außerdem Angaben zum Ort des Wahlraums und zur Barrierefreiheit sowie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

    Außerdem müssen Menschen, die nicht automatisch im Wählerverzeichnis stehen, wie Wohnsitzlose oder im Ausland lebende Deutsche, bis heute ihren Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

    21.02.2025
    (Freitag vor der Wahl)

    Am Freitag vor der Wahl kann bis 18 Uhr noch ein Wahlschein für die Briefwahl bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden.

    Eine Briefwahl sollte jedoch so früh wie möglich beantragt werden – idealerweise, sobald die Wahlbenachrichtigung da ist.

    23.02.2025
    Sonntag
    Wahltag

    Die Stimmabgabe ist in der Regel ab 8 bis 18 Uhr möglich.

    Bis 15 Uhr kann ein Wahlschein in besonderen Fällen – wie zum Beispiel einer plötzlichen Krankheit – beantragt werden.

    Bis 18 Uhr spätestens müssen die Wahlbriefe, also die Briefe der Briefwahl, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. 

    Alle Termine und Fristen zur Bundestagswahl 2025

    TerminEreignis
    07.01.2025 18 Uhr
    (47. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag – bis 18 Uhr – für die Anzeige der Beteiligung an der Wahl beim Bundeswahlleiter durch Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.

    12.01.2025
    (42. Tag vor der Wahl)
    Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind.
    14.01.2025
    (40. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag für die Feststellung und Bekanntgabe

    - welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren;

    - welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien durch den Bundeswahlausschuss anzuerkennen sind.

    18.01.2025
    (36. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert.

    20.01.2025 18 Uhr
    (34. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag – bis 18 Uhr – für die Einreichung
    - der Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter und
    - der Landesliste beim Landeswahlleiter.

    23.01.2025
    (31. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorgenannte Beschwerde

    24.01.2025
    (30. Tag vor der Wahl)  

    Fristablauf
    - für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlags;
    - für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die dessen Gültigkeit nicht berühren.

    Entscheidung über die Zulassung
    - des Kreiswahlausschusses zu Kreiswahlvorschlägen;
    - des Landeswahlausschusses zu Landeslisten.

    27.01.2025
    (27. Tag vor der Wahl)

    Letzter Tag für die Einlegung von Beschwerden

    - an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages;

    - an den Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste.

    28.01.2025
    (26. Tag vor der Wahl)
    Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen
    30.01.2025
    (24. Tag vor der Wahl)

    Letzter Tag für die Entscheidung

    - des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags

    - des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste

    02.02.2025
    (21. Tag vor der Wahl)

    Letzter Tag für die

    Benachrichtung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis

    - Stellung eines Antrags auf Eintrag in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)

    03.02.2025
    (20. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung

    - der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter;

    - der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch den Landeswahlleiter.

    03.02.2025
    (20. Tag vor der Wahl)  

    Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses

    Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl die verkürzten Fristen bei der Briefwahlbeachten sollen.

    Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist. (Bundeswahlleiterin)

    Die meisten Wahlämter beginnen demnach erst zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 mit der Briefwahl, den Abstimmenden bleiben damit nur gut zwei Wochen bis zur Wahl am 23. Februar. Dies liegt daran, dass die Stimmzettel nicht früher gedruckt werden können, weil bis zum 30. Januar noch über mögliche Einsprüche und Beschwerden entschieden wird. Die ganze Mitteilung der Bundeswahlleiterin finden Sie hier.

    TerminEreignis
    13.02.2025
    (10. Tag vor der Wahl)  
    Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
    15.02.2025
    (8. Tag vor der Wahl)  
    Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an die Kreiswahlleitung gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen
    17.02.2025
    (6. Tag vor der Wahl)  
    Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
    19.02.2025
    (4. Tag vor der Wahl)  

    Letzter Tag für die Entscheidung der Kreiswahlleitung über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis.

    21.02.2025
    (2. Tag vor der Wahl)  
    Letzter Tag – bis 15:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen
    23.02.2025
    (Wahltag)  
     
    1. Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr
    2. bis 15 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Absatz 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
    3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
    4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin
     
    Ab 24.02.2025
    (nach dem Wahltag)  
     
    1. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung.
    2. Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Feststellung des Bundeswahlausschusses, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen.
    3. Vorläufige Feststellung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Landeswahlausschuss und Benachrichtigung dieser durch die Landeswahlleitung.
    4. Ermittlung und abschließende Feststellung des Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung und Benachrichtigung dieser durch die Bundeswahlleiterin.
    5. Öffentliche Bekanntmachung
      1. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und des Namens der gewählten Person im Wahlkreis durch die Kreiswahlleitung
      2. des endgültigen Wahlergebnisses im Land und der Namen der im Land gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch die Landeswahlleitung
      3. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, der Verteilung der Sitze auf die Parteien – gegliedert nach Ländern – sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch die Bundeswahlleiterin
     
    Spätestens am 25.03.2025
    (30. Tag nach der Wahl)  
    Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages
    23.04.2025
    (2 Monate nach der Wahl)  
    Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleitungen, der Bundeswahlleiterin und der Präsidentin des Bundestages

    Quelle Termine und Fristen: Bundeswahlleiterin (Stand: 2024).

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    71154 Nufringen
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    Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich

     

    Montag: Besuch ohne Termin möglich

    Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

     

    Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

    Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

     

    Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

    Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

     

    Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

    Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

     

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    Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:

    Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024

    Bürgermeister 07032 968051

    Standesamt 07032 968052

    Rente 07032 968052

    Bauanträge 07032 968031

    Kinderbetreuung 07032 968025

    Ordnungsamt 07032 968036

    Ortsbauamt 07032 968033

    Friedhof 07032 968031

    Finanzen/Steuern 07032 968049

    Durch eine vorherige Terminvereinbarung können längere Bearbeitungszeiten vermieden werden, da erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.

    Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de