Gemeinde Nufringen

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Herrenberg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg - Deckenpfronn - Nufringen vom 09.11.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Herrenberg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg – Deckenpfronn – Nufringen vom 09.11.2023
 
31. Änderung des Flächennutzungsplans, "Reitanlage Lettwiesenweg", Herrenberg-Affstätt
Genehmigung und Wirksamwerden
 
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 09.10.2023 die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg-Deckenpfronn-Nufringen am 11.07.2023 festgestellte 31. Änderung des Flächennutzungsplanes "Reitanlage Lettwiesenweg" in Herrenberg, Gemarkung Affstätt gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
 
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Herrenberg-Affstätt und umfasst ca. 3,65 ha. Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 209 (Wegeparzelle) sowie die Flurstücke mit der Nr. 235 bis Nr. 242, Nr. 243/1, Nr. 243/2, Nr. 244 bis Nr. 247 und Nr. 259 bis Nr. 265.
 
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 14.02.2020
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Darstellung 31. Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich, Stand 14.02.2020
Darstellung 31. Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich, Stand 14.02.2020

Die im Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg-Deckenpfronn-Nufringen, 1. Fortschreibung 1993 dargestellte Fläche für die Landwirtschaft
 
wird durch die Änderung als Sonderbaufläche Zweckbestimmung Reitanlage bzw. als Grünfläche dargestellt.
 
Der geänderte Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, können bei der Stadt Herrenberg, Seeländerplatz 3, 71083 Herrenberg, beim Service Büro Bauen während der allgemeinen Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft erfragt werden.
 
Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit Planunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung im Internet unter
 

www.herrenberg.de/bekanntmachungen
 
eingesehen werden.
 
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist sowie des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.
 
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in

  • § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  • § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungsvorgangs

 
nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Herrenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Geltendmachung kann auch elektronisch erfolgen.
 
Stadt Herrenberg, Amt für Stadtentwicklung
 
09.11.2023

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