Gemeinde Nufringen

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Europa- und Kommunalwahl am 26.05.2019

Einreichung von Wahlvorschlägen:

Der früheste Zeitpunkt zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist der Tag nach der Bekanntmachung der Wahl, die Bekanntmachung wird am Freitag, den 08.02.2019 im Mitteilungsblatt erfolgen, der früheste Zeitpunkt zur Einreichung ist deshalb Samstag der 09.02.2019 0.00 Uhr.

Spätester Zeitpunkt zur Einreichung der Wahlvorschläge inklusive aller notwendigen Anlagen ist Donnerstag, 28. März 2019, 18.00 Uhr. Auch die Zustimmungserklärungen aller Bewerber müssen zwingend zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Dies ist eine Ausschlussfrist, später eingehende Wahlvorschläge oder Zustimmungserklärungen etc. finden keine Berücksichtigung mehr. Auch Korrekturen/Fehlerbereinigungen/Ergänzungen etc. sind nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

Wir möchten Sie deshalb eindringlich bitten, ihre Wahlvorschläge deutlich vor dem 28.03.2019 einzureichen, um Ihnen und uns noch die Möglichkeit zu geben, eventuelle Formfehler o.ä. auszuräumen.

Hinweise vom Gemeindetag Baden-Württemberg zur Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2019

Vordruck Wahlvorschlag

Zustimmungserklärung (§ 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 KomWG)

Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber/innen (§ 9 KomWG)

Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers/einer Unionsbürgerin