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Die Kirchensteuer wird von berechtigen Religionsgemeinschaften erhoben, um ihre kirchlichen Belange zu decken. Kirchensteuer müssen alle zahlen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, über ein Einkommen verfügen und einer Religionsgemeinschaft angehören, die Steuern erhebt.
Im nachfolgenden werden alle wichtigen W-Fragen beantwortet
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Übersicht weiterhelfen und Ihre Fragen rund um den Kirchenaustritt wurden beantwortet.
Frau Susanne König
Telefon: 07032 / 9680-52
E-Mail: s.koenig(@)nufringen.de
Erreichbarkeiten:
Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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