Gemeinde Nufringen

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Informationen zu den Tagesordnungspunkten und Beschlüssen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der Homepage im Ratsinformationssystem hier: RIS

Kurzbericht über die Tagesordnungspunkte...

1: Beschluss der Überprüfung hinsichtlich der LUBW-Kartierung 2017 und der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) Nufringen
Durch die Ergebnisse der LUBW-Kartierung 2017 ergeben sich für den Lärmaktionsplan der Gemeinde Nufringen keine relevanten Änderungen. Eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes war somit nicht erforderlich. Vom 28. Oktober 2019 bis einschließlich 8. Dezember 2019 konnte die Entwurfsfassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rathaus der Gemeinde Nufringen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Überprüfung des Lärmaktionsplanes vom 27.02.2017 hinsichtlich der LUBW-Kartierungsergebnisse 2017 Kenntnis.
  2. Die im Verfahren zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Nufringen eingegangene Stellungnahme wird gemäß der Darstellung in Anlage 1 bewertet und behandelt.
  3. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Fortschreibung des Lärmaktionsplan (Musterbericht) der Gemeinde Nufringen.

 
2: Generationenreferat
hier: Vorstellung des Jahresberichts 2019
Die Vorstellung des Jahresberichts 2019 durch Frau Strobel, Frau Heckele und Frau Bergmann konnte aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) nicht stattfinden. Der Gemeinderat beschloss aus diesem Grund die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
 
3: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Nufringen und Wirtschaftsplan 2020 der Wasserversorgung Nufringen;
hier: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Nufringen sowie des Wirtschaftsplans und des Erfolgs- und Vermögensplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Nufringen und den Wirtschaftsplan 2020 der Wasserversorgung Nufringen. Sehen Sie hierzu die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nufringen für das Haushaltsjahr 2020 im Anschluss.
 
 
4: Anschaffung eines Balkenmähers für den Bauhof

Der Bauhof hat bereits 20.000 Grünflächen in Wildblumenflächen umgewandelt. Lebendige bunte Wiesen und Blühsäume sind nicht nur für Einwohner und Besucher schön anzuschauen, sondern auch Lebensraum zahlloser Insektenarten.

Um u.a. diese Blumen- und Blühflächen entsprechend zu bewirtschaften benötigt der Bauhof einen Balkenmäher.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Verwaltung im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2020 beauftragt wird, den Balkenmäher der Firma Irus aus Burladingen gemäß Angebot vom 22.07.2019 mit dem Anbaugerät zu beschaffen.
 
5: Friedhofsumgestaltung     
hier: Vergabe der Ingenieurleistungen
Für die weitere Entwicklung der Umgestaltung des Nufringer Friedhofs waren die erforderlichen Ingenieurleistungen zu vergeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Ingenieurleistungen für die weitere Planung der Friedhofsumgestaltung in Nufringen, im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2020, an das Landschaftsarchitekturbüro Hink auf Grundlage des Honorarangebots vom 14.02.2020 vergeben wird.
 
6: Neugestaltung der Nufringer Ortsmitte auf Grundlage des durchgeführten städtebaulichen Realisierungs- und Ideenwettbewerbs
hier: Ausführung der farblichen Epoxidharz -Beschichtung der Asphalt-Fahrbahn
Im Mai des vergangenen Jahres wurde mit der Fa. Eurovia und deren Nachunternehmer Fa. Possehl der Ablauf der Beschichtungsarbeiten festgelegt und auf Juni zugesagt, trotz mehrerer Telefonate und schriftlicher Aufforderung seitens des beauftragten Ingenieurbüros und der Verwaltung erfolgte keinerlei Rückmeldung und wurde nicht ausgeführt.
Nach jetzigem Stand wird die Fa. Eurovia sich weiterhin weigern, die Arbeiten auszuführen.
Aus diesen Gründen lehnte der Gemeinderat nach kurzer Diskussion den Beschlussantrag, dass die ursprünglich vorgesehene farbliche Epoxidharz- Beschichtung der Fahrbahn ausgeführt wird ab.
 
7: Zusammenschluss zum "Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu";
hier: Aufhebung der Gutachterausschuss-Gebühren-Satzung
Mit Beschluss vom 27.01.2020 hat der Gemeinderat dem Beitritt zum „Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu“ zugestimmt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden beinhaltet in § 2 die Erstreckung der Gutachterausschuss-Gebührensatzung und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herrenberg als erfüllende Gemeinde auf die abgebenden Gemeinden. Gleichzeitig verpflichten sich die Gemeinden, ihre Gutachterausschuss-Gebührensatzungen sowie die Gebührentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzungen aufzuheben.
Der Gemeinderat beschloss deshalb die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss-Gebühren-Satzung) vom 06.02.1980.
 
8: Bauantrag zum Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Tiefgarage und offenen Stellplätzen, Theodor-Schüz-Str. 14, Flst. 2704/14, Nufringen
Nach ausgiebiger Beratung beschloss der Gemeinderat folgendes:

  1. Zum Bauantrag zum Neubau eines Sechsfamilienhauses mit Tiefgarage und offenen Stellplätzen, Theodor-Schüz-Str. 14, Flst. 2704/4, , wird das Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB erteilt, soweit die Firsthöhe auf die Nachbargebäude in der Theodor-Schüz-Straße angepasst wird.
  2. Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 wird mit dem Hinweis erteilt, dass weitere Details hinsichtlich Farbgebung, etc. im weiteren Verlauf mit der Gemeinde/STEG abzustimmen sind.

 
9: Bauantrag zur Aufstellung eines Wagens mit Anbau als Veranda für einen Waldkindergarten, Gewann Vorderer Gern, Flst. 4234, Nufringen
Durch den Gemeinderat wurde folgendes beschlossen:
Zum Bauantrag zur Aufstellung eines Wagens mit Anbau als Veranda für einen Waldkindergarten, Gewann Vorderer Gern, Flst. 4234, Nu, wird das Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 35 BauGB erteilt.
 
10: Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses, Zusammenlegung der Wohnungen im EG und DG sowie Anbau von Kellerräumen und Änderung der bestehenden Terrasse zum Wintergarten, Kinzigstr. 5, Flst. 4563, Nufringen
Der Gemeinderat nahm vom Bauantrag Kenntnis.
 
11: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Terrassendecks, Calwer Str. 8, Flst. 74, Nufringen
Der Gemeinderat nahm von der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Terrassendecks, Calwer Str. 8, Flst. 74, Nufringen Kenntnis.
 
12: Personalangelegenheiten;
hier: Ergebnis und Umsetzung der Stellenbewertung für die Verwaltungsmitarbeiter
Der Gemeinderat nahm von den Ergebnissen der Stellenbewertungen durch die Firma Heyder + Partner GmbH und den daraus resultierenden Auswirkungen Kenntnis.

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