Gemeinde Nufringen

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Ortsrecht - Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nufringen:

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Aktuell veröffentlicht - Ortsrecht - Amtliche Bekanntmachungen:

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Herrenberg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg - Deckenpfronn - Nufringen vom 18.01.2024

39. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Aischbachstraße, Herrenberg“
-         Aufstellungsbeschluss
-         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und
40. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Grasiger Weg, Herrenberg - Tauschfläche Aischbachstraße“
-         Aufstellungsbeschluss
-         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg – Deckenpfronn – Nufringen hat am 11.07.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, sowohl die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Aischbachstraße, Herrenberg“ als auch die 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Grasiger Weg, Herrenberg – Tauschfläche Aischbachstraße“ aufzustellen.
Die beiden Änderungsverfahren erfolgen gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren „Areal Aischbachstraße“.
 
Ziel und Zweck der Planung
Der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplan „Areal Aischbachstraße“ beinhaltet die Baurechtschaffung für das gleichnamige Baugebiet in der Herrenberger Kernstadt. Ziel ist neben der Festsetzung eines urbanen Gebietes mit rund 10.500 qm Wohn- und Gewerbefläche und Quartiershub die Realisierung eines rund 1,9 ha großen Stadtparks in attraktiver Innenstadtlage auf den Flächen des alten Sportplatzes sowie des ehemaligen Freibads. Der Quartiershub soll mit weiteren Nutzungen für die Allgemeinheit wie einer Fahrradgarage oder Vereinsräumen das neue Stadtquartier ergänzen.
 
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt für das Areal Aischbachstraße eine Grünfläche für Sportzwecke dar. Das in Entwicklung befindliche urbane Gebiet erfordert dagegen auf Ebene des Flächennutzungsplans eine gemischte Baufläche (M). Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen der 39. Änderung „Aischbachstraße, Herrenberg“.
 
Für die zusätzliche Entwicklung bisher nicht im Flächennutzungsplan dargestellter Wohnbauflächen ist der tatsächliche Bedarf nachzuweisen.
Die Nachweisführung, die sog. Plausibilitätsprüfung, kommt zu dem Ergebnis, dass der bis 2029 prognostizierte Wohnbauflächenbedarf Herrenbergs sowohl durch die im Flächennutzungsplan enthaltenen Bauflächen in Planung als auch über faktische Innenentwicklungspotenziale rechnerisch gedeckt werden kann.
 
Um dennoch das Baugebiet entwickeln zu können, wird parallel zur 39. Änderung ein Bauflächenverzicht durchgeführt. Dieser ist Inhalt der 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Grasiger Weg, Herrenberg – Tauschfläche Aischbachstraße“.
Hierbei wird die dargestellte Wohnbaufläche in Planung „Grasiger Weg“ (W) um die Größe der neu zu entwickelnden Fläche (2,05 ha) reduziert.
Im Tauschbereich sollen künftig Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Die Tauschfläche ist in ihrer Größe und Qualität mit der zu entwickelnden Fläche der 39. Änderung vergleichbar. Die Auswahl der Tauschfläche erfolgte auf Basis einer vergleichenden Betrachtung der Umwelt-Qualitätsmerkmale verschiedener potenzieller Tauschflächen.
 
Geltungsbereiche
Das Plangebiet der 39. Änderung „Aischbachstraße, Herrenberg“ mit einer Fläche von rund 2,05 ha ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Der Geltungsbereich wird begrenzt
im Norden: durch die Flurstücke 95 (Schießmauer) und 96/1 (Schießmauer 1),
im Osten: vom Eisenbahndamm,
im Süden: durch die Bebauung zwischen Nagolder Straße und Aischbachstraße,
im Westen: von der Bebauung an der Schäferlinde.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Flächenutzungsplanes.

39. Änderung des Flächennutzungsplans
39. Änderung des Flächennutzungsplans "Aischbachstraße, Herrenberg"

Das Plangebiet der 40. Änderung „Grasiger Weg, Herrenberg – Tauschfläche Aischbachstraße“ mit einer Fläche von 2,05 ha ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1983/1 – 1986, sowie anteilig die Flurstücke 1920/1, 1982, 1986/1, 1987 – 1993/1, 2011.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Flächennutzungsplanes:

40. Änderung des Flächennutzungsplans
40. Änderung des Flächennutzungsplans "Grasiger Weg, Herrenberg - Tauschfläche Aischbachstraße"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg – Deckenpfronn – Nufringen hat in gleicher Sitzung für die 39. und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Vorentwürfe der 39. und 40. Änderung inkl. der Planzeichnungen mit Legenden, Stand 01.04.2023 und Begründungen, Stand 01.04.2023 werden inkl. der Anlagen zur Begründung der 39. Änderung
-          Baugrund-und Bodenuntersuchung „BV Areal Aischbach in Herrenberg“, Stand 01.03.2022
-          Umweltbericht für die 39. Änderung „Aischbachstraße“, Stand 27.03.2023
-          Broschüre zum Städtebaulichen Rahmenplan „Rahmenplan Aischbachareal. Dokumentation der Rahmenplanung“, Stand 06.10.2023
-          Plausibilitätsprüfung Wohnbauflächen, Stand 16.05.2023
-          Umweltqualitätsmerkmale potenzieller Tauschflächen, Stand 02.05.2022
in der Zeit vom
 

26.01.2024 bis einschl. 23.02.2024
 
bei der Stadt Herrenberg, Seeländerplatz 3, 71083 Herrenberg, im Vorraum des Service Büro Bauen (2. Obergeschoss) zu jedermanns Einsicht zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr und
Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr
 
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 

Schutzgut: zu erwartende Belastung bzw. Aufwertung:
 
Mensch Lärmimmissionen im Plangebiet „Aischbachstraße“ und angrenzenden Bereichen:
  • durch Schienen- und Straßenverkehr
  • durch benachbarte Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • gleichzeitig überwiegend Verringerung des einwirkenden Verkehrslärms im westlichen Plangebiet durch abschirmende Wirkung der östlich entstehenden Baukörper und durch verpflichtende Maßnahmen zum Schallschutz (Grundrissorientierung und Anpassung baulicher Anlagen)
 
Lärmemissionen im Plangebiet „Aischbachstraße“ und angrenzenden Bereichen:
  • baubedingte Störung gegenüber der Wohn- und Wohnumfeldnutzungen ohne größere Auswirkungen,
  • unkritische betriebsbedingte Beeinträchtigungen aufgrund der zu erwartenden Zunahme der Verkehrsbelastung durch die Wohnbebauung (planinduzierter Verkehr)
 
Schadstoffbelastungen im Plangebiet:
  • betriebsbedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen aufgrund der Nutzungen und dem zusätzlich verursachten Verkehr zu erwarten aufgrund der Zielsetzung eines insgesamt emissionsarmen Quartiers
  • keine Änderungen der bestehenden Luftemissionen im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“ durch Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung
 
   
Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Biotope im Plangebiet „Aischbachstraße“:
  • Verlust verschiedener Vegetationsflächen bzw. Gehölzstrukturen und von Einzelbäumen durch Überbauung,
  • gleichzeitig Neuschaffung bzw. Entwicklung und Förderung unterschiedlicher Vegetationsstrukturen durch Pflanzgebote,- und Ausgleichsmaßnahmen
 
Habitatstrukturen für Tiere im Plangebiet „Aischbachstraße“ und in Kontaktlebensräumen im direkten Umfeld:
  • Inanspruchnahme und damit Verlust einzelner Gehölzstrukturen bzw. Bäume und ruderalisierter Strukturen mit Habitatpotenzial für teilweise streng und besonders geschützte Arten (Fledermausarten, Vogelarten)
  • gleichzeitig Verpflichtung zu Vermeidungs- und vorgezogenen Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
 
Biotope und Habitatstrukturen für Tiere im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“ und in Kontaktlebensräumen im direkten Umfeld:
  • durch Flächensicherung als Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung Erhalt der bestehenden Biotopverbundsflächen mit Streuobstbestand inkl. ihrer Habitatstrukturen sowie Schutz benachbarter Schutzgebiete durch Abrücken
   
Klima und Luft Veränderungen des lokalen Mikroklimas im Plangebiet und direkten Umfeld:
  • nicht erheblich nachteilige, baubedingt vorübergehende Beeinträchtigungen durch Staub- und Schadstoffemissionen bis auf Zubringerstraßen
  • Verlust klimatisch und lufthygienisch wirksamer Flächen und Strukturen durch Überbauung
  • gleichzeitig großzügige Begrünung durch Bepflanzung der Baugrundstücke und Gebäude, optimierte Gebäudestellung bzw. Anordnung von privaten Freiräumen, Reduktion der Gebäudehöhen sowie großflächige Schaffung öffentlicher Grünflächen
  • Erhalt von Teilflächen des Kaltluftentstehungsgebiets im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“
  • Erhalt der bestehenden Vorrangflächen für die Landwirtschaft Stufe 1 und deren Bodenfunktion im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“
 
Wasser
  • Beeinträchtigung der Grundwasserbildung im Plangebiet „Aischbachstraße“ und in angrenzenden Bereichen durch Versiegelung
  • gleichzeitig Bewirtschaftung des überschüssigen, nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers im Plangebiet, Rückhaltung auf Dächern und in Mulden bzw. gedrosselte Ableitung sowie abschnittsweise Offenlegung des Aischbachs
  • Erhalt der Grundwasserneubildung im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“
   
Boden und Fläche Verlust von natürlicher Bodenfunktion im Plangebiet „Aischbachstraße“:
  • aufgrund der Bodenversiegelung bzw. Flächeninanspruchnahme durch die Bebauung bzw. zusätzlichen Erschließungsflächen in erheblichem Umfang
  • gleichzeitig Schaffung von begrünten Biodiversitätsdächern auf den Gebäuden, Verpflichtung zu Erdüberdeckungen auf Tiefgaragen und unterirdischen Gebäudeteilen, zur Bepflanzung nicht überbauter Grundstücksflächen, Gestaltung extensiver, kräuter- und blühreicher Grünflächen, Verwendung versickerungsfähiger Beläge, Durchführung externer Ausgleichsmaßnahmen (Bodenverbesserungsmaßnahme Gültstein
   
Landschaftsbild und Erholung Veränderung des Ortsbildes und visuelle Beeinträchtigungen im Plangebiet „Aischbachstraße“ und direktem Umfeld
  • baubedingt vorübergehende, zusätzliche Flächeninanspruchnahme und technische Überprägung und infolgedessen visuelle, nicht erheblich nachteilige Beeinträchtigungen,
  • Verlust ortsbild- und landschaftsprägender Strukturen durch Überbauung (Einzelbäume und Gehölzstrukturen an Gebietsrändern),
  • gleichzeitig Erhalt und Sicherung von ortsbildprägendem Baumbestand und der Sichtbeziehung zur Altstadt,
  • Entwicklung öffentlicher Grünflächen mit Naherholungs- und Freizeitfunktion und somit Attraktivierung des Landschafts- und Ortsbildes
  • Erhalt des Landschaftsbildes und von Erholungsfunktionen im Plangebiet „Grasiger Weg – Tauschfläche Aischbachstraße“
   
Kultur- und sonstige Sachgüter Gefährdung bzw. Verlust geschützter Objekte in den Plangebieten:
  • keine
 

 
In dem oben genannten Zeitraum können bei der Stadt Herrenberg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (an stadtentwicklung(@)herrenberg.de ) oder über das Online-Formular unter www.herrenberg.de/formulare (siehe dort unter „B - Beteiligung“) Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet abrufbar unter

www.herrenberg.de/bekanntmachungen.
 

 
Stadt Herrenberg, Geschäftsstelle der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Herrenberg, 18.01.2024

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