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Hier finden Sie die wichtigsten, ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw.). Das Angebot wird ständig ausgebaut und bei entsprechendem Bedarf angepasst. Das "Nufringer Ortsrecht" ersetzt keine öffentliche Bekanntmachung. Die Vorschriftensammlung kann nicht die fachliche Kompetenz des zuständigen Fachamtes oder des zuständigen Sachbearbeiters ersetzen.
Neben den allgemeinen Benutzungsbedingungen für den Internetauftritt der Gemeinde Nufringen im Impressum weisen wir noch auf Folgendes hin:
Gemeinde Nufringen
Landkreis Böblingen
Satzung über Werbeanlagen
auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der §§ 73 und 74 Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg
§ 1
Begriffsbestimmung
1. Werbeanlagen, die im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischern und kommunalen Vertretungskörperschaften, allgemeinen Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren angebracht oder aufgestellt werden, während der Dauer des Wahlkampfes
2. Werbeanlagen in Form von Anschlägen,
3. Lichtwerbungen an Säulen, Tafeln oder Flächen, die allgemein dafür baurechtlich genehmigt sind,
4. Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schauhäusern,
5. Werbemittel an Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstellen.
§ 2
Genehmigungs- und Anzeigepflicht
§ 3
Zulässigkeit von Werbeanlagen und Automaten
§ 4
Verhältnis zu anderen Vorschriften
Die Vorschriften dieser Satzung gelten nur insoweit, als nicht durch besondere örtliche Bauvorschriften für einzelne Baugebiete etwas anderes vorgeschrieben ist; unberührt bleiben die Vorschriften des Denkmalschutzrechts, ferner die Regelungen, nach denen eine Sonderbenutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einer Erlaubnis bedarf sowie die Bestimmungen, in der Anbringung von Werbeanlagen aus Gründen der Verkehrssicherheiten regeln.
§ 5
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Nufringen.
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 74 Abs. 2 Nr. 2 und kann mit einer Geldbuße nach § 74 Abs. 3 LBO belegt werden.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.
Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich
Montag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: Besuch ohne Termin möglich
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
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Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin
Wunschtermin:
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:
Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024
Bürgermeister 07032 968051
Standesamt 07032 968052
Rente 07032 968052
Bauanträge 07032 968031
Kinderbetreuung 07032 968025
Ordnungsamt 07032 968036
Ortsbauamt 07032 968033
Friedhof 07032 968031
Finanzen/Steuern 07032 968049
Durch eine vorherige Terminvereinbarung können längere Bearbeitungszeiten vermieden werden, da erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de