Gemeinde Nufringen

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Umzugshelfer - Wir helfen Ihnen weiter!

Sicherlich wechselt jeder von uns in seinem Leben mindestens einmal den Wohnort. Ob es nun innerhalb von Nufringen oder gar weit weg in eine andere Stadt ist, ein Umzug bringt immer Veränderungen mit sich.

Bei den vielen Kleinigkeiten, die zu erledigen sind, kann es leicht passieren, dass wichtige Dinge vergessen werden.

Mit dieser Information wollen wir Ihnen beim Umzug helfen. Sie soll ein Leitfaden für die verschiedensten Angelegenheiten sein, die bei einem Umzug zu beachten sind.

Und nun viel Glück im neuen Heim!
Ihre Gemeinde Nufringen

Einwohnermeldeamt

ZUZUG
Sie ziehen nach Nufringen. Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis,
  • wenn vorhanden auch den Reisepass,
  • bei Kindern den Kinderreisepass / Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter PDF-Formular

UMZUG
Sie ziehen innerhalb von Nufringen um dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche ummelden. Zur Ummeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter PDF-Formular

WEGZUG
Sie ziehen von Nufringen weg in eine andere Kommune in Deutschland?

Es ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden und die Gemeinde Nufringen erhält automatisch eine Mitteilung über Ihren Wegzug.

Sie möchten Ihre Nufringer Wohnung als weitere Wohnung beibehalten?
Dies müssen Sie bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort angeben.

Sie ziehen von Nufringen weg ins Ausland?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden.

Sie ziehen aus einer bestehenden Zweitwohnung aus?
Eine Abmeldung ist erforderlich. Wenn eine bestehende Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) aufgegeben wird, muss man sich innerhalb einer Woche abmelden. 

Zur Abmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis / Reisepass

Finanzamt

Informieren Sie auch das Finanzamt über Ihren neuen Wohnsitz.

Weiter zur Homepage

Kindergarten

Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren werden in den Kindergarten aufgenommen. Die An- bzw. Abmeldung der Kinder erfolgt direkt bei der Gemeinde Nufringen.

Kraftfahrzeuge

Sie besitzen ein Auto. Bei einem Umzug innerhalb Nufringens oder des Landkreises Böblingen muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden.

Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, erfahren Sie beim Landratsamt Böblingen, Zulassungsstelle oder auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen.

Zulassungsstelle Landratsamt Böblingen

Mitteilungsblatt

Einmal wöchentlich (freitags) erscheint das kostenlose Mitteilungsblatt der Gemeinde Nufringen mit Informationen der Gemeindeverwaltung, der örtlichen Vereine & Organisationen sowie den ärztlichen Notdiensten und vieles mehr.

Post

Soll Ihre Post nachgesandt werden, dann stellen Sie rechtzeitig (mind. 5 Tage vor Ihrem Umzug) einen Nachsendeantrag. Formulare erhalten Sie bei jeder Postfiliale oder Postagentur oder per Internet unter

Umzugsservice der Deutschen Post

Radio & TV

An-, Um-. und Abmeldungsformulare erhalten Sie bei uns im Servicebüro, bei Banken und Sparkassen oder online bei der GEZ.

GEZ
50656 Köln
Tel.: 018  59995 0100*
Fax: 018  59995 0105*
*(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

Schule

Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Schule, die es bislang besucht hat, ab und unmittelbar bei der neuen Schule an.

Schule im Wiesengrund

Sonstige eventuelle Mitteilungen

  • Stromversorger
  • Krankenkassen
  • Sozialleistungsträger & Rentenstelle
  • Versicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Lebensversicherung etc.)
  • Arbeitsamt (Kindergeld / Bafög)
  • Banken, Sparkassen, Bausparkassen

Steuern

Sie bezahlen Hundesteuer, Grundsteuer oder Gewerbesteuer. Sie ersparen sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie das zuständige Steueramt ebenfalls von Ihrem Wohnungswechsel verständigen.

Wasserbezug

Wer aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht, muss den aktuellen Zählerstand der Gemeinde Nufringen mitteilen, damit der Gebührenbescheid erstellt werden kann.

Navigation

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Rathaus - Geänderte Öffnungszeiten seit Montag, 06. Juli 2020:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne donnerstags oder freitags einen Wunschtermin zu vereinbaren.

Montags und dienstags sind längere Wartezeiten möglich

 

Montag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Dienstag: Besuch ohne Termin möglich

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

 

Donnerstag: Besuch nur nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 18:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Freitag: Besuch nur nach rechtzeitiger Terminvereinbarung

Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr für Ihren Wunschtermin

 

Wunschtermin:

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für Ihr Anliegen gerne auch vorab unter den folgenden Telefonnummern einen Termin vereinbaren:

Service-Büro 07032 968021, 968023 oder 968024

Bürgermeister 07032 968051

Standesamt 07032 968052

Rente 07032 968052

Bauanträge 07032 968031

Kinderbetreuung 07032 968025

Ordnungsamt 07032 968036

Ortsbauamt 07032 968033

Friedhof 07032 968031

Finanzen/Steuern 07032 968049

Insbesondere für eine längere Bearbeitungs- und Aufenthaltsdauer (z.B. im Standesamt, Bauamt, bei Akteneinsichten, im Sozialbereich/Rentenversicherung, etc.) müssen infektionsschützende Maßnahmen vorbereitet und erforderliche Akten bereits geholt und für Sie bereitgehalten werden können.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: gemeinde@nufringen.de

Für den Besuch gilt:

- Empfehlung für einen Mundschutz

- Sicherheitsabstand einhalten

- Beachtung des Leitsystems

- Beachtung des Hygienekonzepts