Gemeinde Nufringen

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Aktuelle Ausgaben der NuN! Nufringer Nachrichten:

Pressemitteilung LRABB: Infoveranstaltung für Menschen mit Behinderung

Infoveranstaltung „Recht haben – Recht bekommen“ für Menschen mit Behinderung
 
Am 20. April im Landratsamt Böblingen - Anmeldung bis 17. April möglich
 
Das Landratsamt Böblingen ist Gastgeber der Hybrid-Veranstaltung „Recht haben-Recht bekommen“ für Menschen mit Behinderung. Diese findet am Samstag, 20. April, von 13 bis 17 Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamts Böblingen (Parkstraße 16, 71034 Böblingen) statt. Um eine Anmeldung bis zum 17. April wird gebeten an inklusion(@)lrabb.de oder unter 07031 663 - 2337.


Seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes hat sich viel getan und die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden deutlich gestärkt. Aber wissen auch alle Bescheid? Was ist zu tun, wenn man Leistungen beantragen will? Oder wenn dann der Bescheid nicht zu dem passt, was man braucht bzw. möchte? Wie funktioniert die individuelle Bedarfsermittlung? Wie bereitet man sich gut darauf vor? Wie geht es dann weiter? Diese Fragen werden von drei Referenten beantwortet und leicht verständlich erklärt. Die Referenten sind Tatjana Teufel (Rechtsanwältin und Fachanwältin Sozialrecht von der Lebenshilfe Baden-Württemberg e.V.), Johannes Blaurock (Heilpädagoge mit sehr viel Erfahrung bei einem Leistungsanbieter und zum Gesamtplanprozess) und Simone Götz (Leitung des Geschäftsbereichs Soziales beim Landratsamt Ostalbkreis). Sie werden online zugeschaltet. Im Landratsamt können Menschen mit Behinderung sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer die Vorträge anhören und ansehen, vor Ort darüber diskutieren und Fragen an die Vortragenden sammeln.
 
Die Veranstaltung wird vom Verein „Selbstbestimmt Leben im Landkreis Ludwigsburg e.V.“ unter der Schirmherrschaft der Landesbehindertenbeauftragten organisiert. Landesweit beteiligen sich über 50 Gastgeber an der Veranstaltung, um Menschen mit Behinderung sowie deren Unterstützerinnen und Unterstützer über ihre Rechte nach dem Bundesteilhabegesetz zu informieren.

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