Gemeinde Nufringen

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Aktuelle Ausgaben der NuN! Nufringer Nachrichten:

Pressemitteilung LRABB: Kampagne 'Mit Abstand sicher'

Mit Abstand sicher: Mehr Sicherheit für den Radverkehr
 
Landkreisweite Plakatkampgange wirbt erneut für sicheren Überholabstand

Unter dem Motto „Mit Abstand sicher“ informiert der Landkreis Böblingen über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern. Die Kampagne läuft ab dem 8. April für einen Monat, richtet sich an Auto- und Lkw-Fahrer und weist mit Plakaten auf sichere Überholabstände hin.

„Da nicht überall im Verkehrsraum separate Radwege vorhanden sein können, ist es umso wichtiger, dass Rad- wie Autofahrer ihre Rechte und Pflichten kennen“, so Landrat Bernhard. Er ist davon überzeugt, wenn sich die Menschen sicher fühlen, steigen sie eher auf das Rad. Und genau das sei das Ziel: „Radfahrer machen Stadt und Land lebenswerter und ein höherer Radverkehrsanteil ist außerdem von hoher Bedeutung, wenn es darum geht, die Klimaziele im Landkreis zu erreichen und die Straßen zu entlasten“, so der Landrat weiter. Mit einer Mischung aus guter Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit und RadKULTUR-Angeboten möchte der Landkreis auf Dauer den Radverkehrsanteil weiterhin steigern.


Zu enges Überholen ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich. Radfahrer fühlen sich dadurch unsicher. Die seit April 2020 in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerten und vorgeschriebenen Mindest-Überholabstände von 1,50 Metern inner- und 2 Metern außerorts sind vielen Verkehrsteilnehmern leider zu wenig bekannt und können von der Polizei nur stichprobenartig kontrolliert werden. Das heißt auch, dass nicht überholt werden darf, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Wer dennoch überholt, riskiert ein Bußgeld von 30 bis 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dies wurde beispielsweise in der oberen Poststraße in Böblingen letztes Jahr bei einer gemeinsamen Aktion mit der Polizei und dem Ordnungsamt kontrolliert. Dabei wurden 9 von 14 Radfahrern ordnungswidrig überholt, trotz Überholverbotszeichen von einspurigen Fahrzeugen (VZ 277.1). Die Überholverstöße wurden vom Ordnungsamt und der Polizei vor Ort festgestellt, sodass die Fahrzeuglenker direkt aufgeklärt werden konnten. Um noch mehr Verkehrsteilnehmer zu erreichen und das Sicherheitsbewusstsein im Straßenverkehr allgemein zu fördern, möchte das Landratsamt die Kampagne nach den Osterferien und zum Schulbeginn nach den Sommerferien jeweils für einen Monat wiederholen.

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