Gemeinde Nufringen

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Archiv Mitteilungsblätter

Amtsblatt zukünftig nur noch über ein Abonnement erhältlich - anfängliche kostenlose Vollverteilung endet bald

Wie bereits berichtet, hatte der bisherige Druckverlag, die Kreiszeitung Böblinger Bote Wilhelm Schlecht Verwaltung GmbH & Co. KG, den Vertrag über die Herstellung und Vertrieb des Amtsblattes mit Vollverteilung gekündigt. Als Begründung wurde mitgeteilt, dass die „Nufringer Nachrichten“ nicht mehr wirtschaftlich gedruckt und an alle Haushalte verteilt werden können. Die Gemeindeverwaltung musste daher nach einem neuen Angebot suchen und hat deshalb vier Druckverlage um Einreichung aufgefordert. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 wurde beschlossen, dass ein neuer Vertrag über die Herstellung und den Vertrieb des Amtsblattes der Gemeinde Nufringen mit NUSSBAUM MEDIEN vereinbart werden soll. Die Entscheidung fiel für ein Abo-Modell, weil eine Vollverteilung nicht mehr finanzierbar war.
 
Der Verlag hat dankenswerterweise auf eigene Kosten eine Vollverteilung in den ersten Wochen vom Jahr 2024 vorgenommen. Das Ende der kostenlosen Zustellung im Briefkasten steht nunmehr bevor. Über den Zeitpunkt entscheidet letztlich der Verlag.
 
Der neue Verlag hat bereits in den bisherigen Ausgaben darauf hingewiesen, wie von Interessierten das Abo von NUSSBAUM MEDIEN für die Zustellung im Briefkasten oder in digitaler Form ausgewählt werden kann, das am besten zu den Leserinnen und Lesern passt. Neben der digitalen Buchungsmöglichkeit, kann von den Interessierten auch eine Bestellung über den Postweg erfolgen, wenn dies gewünscht ist. Zuletzt wurde vom Verlag in der Kalenderwochenausgabe 03/2024 eine Seite mit Bestellschein beigefügt. Der ausgedruckte Bestellschein liegt aber auch weiterhin im Foyer des Rathauses und im Bürgermeisteramt zu den Öffnungszeiten zur Abholung aus.        
 
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass für den Vertragsabschluss, das Ende der Vollverteilung, das Abonnement, die Beauftragung oder Kündigung, das kostenlose Seitenkontingent, den Verlagsdruck, den Werbeteil, den Vertrieb, das Ende und Beginn der Zustellung, die Auswahl, Einstellung und Kündigung der Austrägerinnen und Austräger und ggf. Reklamationen über die Zustellung die Mediengruppe Nussbaum und deren Beauftragte zuständig sind. Die Gemeindeverwaltung und freigeschaltene „Rubriken-Redakteure“ stellen im digitalen Redaktionssystem Mitteilungen ein.
 
Derzeit arbeitet die Gemeindeverwaltung weiterhin daran, die im aufwendigen Dateiübertrag entstandenen Druckfehler, insbesondere in ständig wiederkehrenden Standardinformationen, vom Verlag korrigieren und dauerhaft beseitigen zu lassen. Wir gehen davon aus, dass wir damit bald die mit einem aufwendigen Verlagswechsel und dem Übertrag verbundenen anfänglichen Schwierigkeiten hinter uns lassen können. Wir danken dem Redaktionsteam von NUSSBAUM für seine aufwendige Arbeit.     

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