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TOP 1. Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für die Jahre 2018 - 2020
Im Jahre 2015 wurde festgelegt, eine stufenweise Erhöhung der Gebühren vorzusehen, um der Gemeinde und den Einwohnern als Wasserkunden Planungssicherheit zu geben. Das beauftragte Fachbüro kalkulierte nun für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine kostendeckende Gebühr. Der Gemeinderat fasste hierzu folgende Beschlüsse:
Wasserverbrauchsgebühr 1,90 €/m³ Frischwasser
TOP 2. Neukalkulation der zentralen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für den Bemessungszeitraum 2018 - 2020
Im Zusammenhang mit der Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren wurden durch das beauftrage Fachbüro auch die Abwassergebühren neu kalkuliert. Der Gemeinderat fasste hierzu die folgenden Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Februar 2019 zu.
2. Die Gemeinde Nufringen wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben.
3. Die Gemeinde Nufringen wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr weiter-hin den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche.
4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
aus den kalkulatorischen Kosten der: |
aus den Betriebskosten der: |
|||
Mischwasseranlagen |
25,0 |
Mischwasseranlagen |
13,5 |
|
Regenwasseranlagen |
50,0 |
Regenwasseranlagen |
27,0 |
|
Kläranlage |
5,0 |
Kläranlage |
1,2 |
7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2018 – 31.12.2020 (dreijährig) wird zugestimmt.
8. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahren) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
9. Die ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen der Schmutzwasserbeseitigung (-12.022 €) sowie der Niederschlagswasserbeseitigung (-30.788 €) aus dem Bemessungszeitraum 2014-2015 werden zum Ausgleich eingestellt.
10. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2020 wie folgt geändert:
Schmutzwassergebühr 2,11 €/m³ Frischwasser
Niederschlagswassergebühr 0,55 €/m² überbaute und
befestigte Fläche
Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt inner-halb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
11. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 3 zu dieser Drucksache beigefügte 3. Änderungssatzung der Abwassersatzung (AbwS).
TOP 3. Erhöhung der Geldleistungen sowie Anpassung
der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI
Ausgehend von den Regelungen des Paktes für gute
Bildung und Betreuung wurde in Abstimmung mit der TAKKI-Projektgruppe den
teilnehmende Kommunen eine Erhöhung der Betreuungsentgelte empfohlen. Das
Gremium fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung der Geldleistungen an Tagespflegepersonen im Rahmen des Modells TAKKI auf 6,50 €/Stunde rückwirkend ab 01.01.2019 zu.
2. Den Anpassungen der Rahmenbedingungen, wie im Schreiben des Landkreises dargestellt wird zugestimmt.
TOP 4. Freigebigkeitsleistungen; hier: Freibad
Gärtringen - Finanzielle Unterstützung des Förder-vereins Freibad am Weingarten
e.V. durch die Gemeinde Nufringen im Jahr 2019
Wie vergangenen Jahr fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Gemeinde Nufringen leistet im Jahr 2019 einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag von 2.500 €.
2. Über die Höhe des jährlichen Förderbetrags ist jährlich neu zu beraten.
TOP 5. Antrag der evangelischen Kirchengemeinde vom 05.02.2019 mit der Bitte um finanzielle Unterstützung der Finanzierung des Jugendreferenten; hier: Bewilligung der Förderung als Freiwilligkeitsleistung
Der Antrag wurde im Gremium kontrovers diskutiert unter den Gesichtspunkten der Vereinsförderung und der Tatsache, dass seitens der evangelischen Kirche keine Kirchensteuermittel verwendet werden dürfen. Insgesamt wurde die Anstellung eines Jugendreferenten positiv gesehen. Der folgende Beschluss wurde mehrheitlich gefasst:
TOP 6. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Nufringen sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2019; hier: Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen und Anfragen des Gemeinderats
Mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am 30.01.2019 konnten von den Gemeinderatslisten und der Verwaltung Anträge eingereicht werden. Diese wurde im einzelnen ausführlich und teilweise auch kontrovers diskutiert. Die nachfolgenden Einzelbeschlüsse wurden in der Mehrheit einstimmig gefasst, die Punkte 1 und 2 mit Gegenstimmen bzw. Enthaltungen, Punkt 5 wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt:
Es konnte aus Zeitgründen nicht über alle Anträge abschließend beraten und
entschieden werden, weshalb in der folgenden Sitzung am Mittwoch die Beratung
fortgesetzt wurde. Die Beschlüsse hierzu sind in der Homepage zu lesen.
TOP 6. Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung einer Lagerfläche, eines Sauerstofftanks und einer Zaunanlage, Hauptstraße 31, Flst. 84/2 und 83/1 und Errichtung eines Carports, Marienstraße 3, Flst. 83/1, Nufringen
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung einer Lagerfläche, eines Sauerstofftanks und einer Zaunanlage, Hauptstraße 31, Flst. 84/2 und 83/1 und Errichtung eines Carports, Marienstraße 3, Flst. 83/1, Nufringen erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen nach §§ 36 i. V. m. 34 und 31 Abs. 2 BauGB und nach § 144 BauGB.
TOP 7.Bauvoranfrage auf Errichtung von drei Reihenhäusern mit Garagen, Rohrauer Straße, Flst. 3363/6 und 3363/4, Nufringen
Zur Bauvoranfrage auf Errichtung von drei Reihenhäusern mit Garagen, Rohrauer Straße, Flst. 3363/6 und 3363/4, Nufringen, wurde durch den Gemeinderat das Einvernehmen nach §§ 36 i. V. m. 34 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die GRZ max. 0,4 beträgt und die Garagen so umgeplant werden, dass sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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