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1. Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (IAV-Stelle) Gärtringen-Ehningen-Nufringen; hier: Abrechnung 2018 und Jahresbericht 2018
Die Abrechnung 2018 und der Jahresbericht 2018 für die IAV-Stelle Gärtringen-Ehningen-Nufringen, sowie die anteilige Kostentragung in Höhe von 14.241,76 € durch die Gemeinde Nufringen, wurden durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Anschluss der Gemeinde Deckenpfronn an das Klärwerk Gärtringen; hier: Gestattungsvertrag zum Bau einer Abwasserleitung auf Gemarkung Nufringen
Der Gemeinderat stimmte dem Gestattungsvertrag zwischen den Gemeinden Nufringen und Deckenpfronn zum Bau einer Abwasserleitung auf Gemarkung Nufringen für den Anschluss an das Klärwerk in Gärtringen mehrheitlich zu.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen durch den von der Gemeinde Deckenpfronn beauftragten Fachingenieur die gesamte Projektplanung, insbesondere die Steuerungen der Regenüberlaufbecken, darzustellen.
3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Nufringen und Wirtschaftsplan 2019 der Wasserversorgung Nufringen; hier: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Nufringen sowie des Wirtschaftsplans und des Erfolgs- und Vermögensplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem vorgelegten Haushaltsplan zu und beschloss nachfolgende Satzung:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Nufringen
für das Haushaltsjahr 2019
§1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen:
1.1 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge |
14.817.950 € |
1.2 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen |
-15.958.550 € |
1.3 |
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
-1.140.600 € |
1.4 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge |
0 € |
1.5 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen |
0 € |
1.6 |
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) |
0 € |
1.7 |
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe 1.3 und 1.6) |
-1.140.600 € |
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:
2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
14.574.250 € |
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
-14.751.650 € |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf auf lfd. Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-177.400 € |
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
332.500 € |
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-1.955.900 € |
2.6 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
-1.623.400 € |
2.7 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf |
-1.800.800 € |
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0 € |
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0 € |
2.10 |
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
0 € |
2.11 |
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
-1.800.800 € |
§ 2
Kreditermächtigungen für Investitionen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
0 €.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
458.000 €.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
100.000 €.
Wirtschaftsplan
für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Nufringen
für das Wirtschaftsjahr 2019
§ 1 Wirtschaftsplan
Die Gesamteinnahmen und -ausgaben betragen jeweils 1.018.700 €
davon entfallen auf den
- Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen in Höhe von 566.700 €
- Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 452.000 €
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen beträgt 0 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 €..
4 Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, Breite Straße, Flst. Nr. 3005, Nufringen
Nach ausführlicher Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, Breite Straße, Flst. Nr. 3005, Nufringen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass bei der Belegung des Bauobjekts die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung dauerhaft gesichert sind.
Das Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird hinsichtlich der Aufschüttung erteilt.
Das Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird hinsichtlich der Gebäudebreite nicht erteilt.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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