Gemeinde Nufringen

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Haushaltssatzung und Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbands Hagegarten für das Haushaltsjahr 2024
 
Auf Grund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 21.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
 
 
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen  EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 2.004.200
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 2.004.200
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.573.300
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.573.300
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 920.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 920.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0

 
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf    0 EUR
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf  0 EUR
 
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  150.000 EUR
 
§ 5 Umlagen
Die Verbandsumlage wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2024
in Höhe von  2.140.400 EUR
Davon
als Betriebskostenumlage in Höhe von  1.220.400 EUR
als Investitionskostenumlage in Höhe von    920.000 EUR
 
 
 
Gärtringen, den 21.12.2023  Verbandsvorsitzender
 
   gez.
   Riesch
   Bürgermeister  
 
 
Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und / oder
Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
 
Aufgrund von § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:
 
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und/oder Formschriften aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1.  die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2.  der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 
 
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
 
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 22.12.2023 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Böblingen am 14.02.2024 per Haushaltserlass genehmigt.
 
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag 29.02. bis Freitag 08.03.2024 im Kämmereiamt Gärtringen, Hauptstraße 16, 1. OG öffentlich aus. (§ 81 Absatz 3 GemO)
 
 
Gärtringen, den 29.02.2024  Verbandsvorsitzender
 
   gez.
   Riesch
   Bürgermeister

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