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Ab 2023 dürfen gemäß BGH-Urteil keine Alters- und Ehejubilare und Sterbefälle mehr in den kommunalen Mitteilungs-/Amtsblättern veröffentlicht werden, da melderechtliche Vorschriften zu deren Veröffentlichung nicht mehr auf kommunale Amtsblätter angewendet werden dürfen.
Die Veröffentlichung in Zeitungen ist davon nicht betroffen. Sofern kein Widerspruch vorliegt, werden die Daten weiterhin an die Presse gegeben und können in Zeitungen veröffentlicht werden.
Das bedeutet, wer nicht möchte, dass der Geburtstag oder beispielsweise die goldene Hochzeit in der Presse veröffentlicht werden, kann schriftlich beim Nufringer Sachgebiet Ordung und Soziales der Datenweitergabe widersprechen. Das Formular zum Widerspruchsrecht wird wie bisher regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Anders verhält es sich bei den standesamtlichen Mitteilungen zu Geburten und Eheschließungen. Hier holt das Standesamt die Zustimmung mit der Beurkundung ein.
Ein kommunales Amtsblatt gehört laut BGH-Urteil u.a. zur Staatsferne der Presse. Die Veröffentlichung von Jubilaren zählt zudem nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Gemeinde. Daher gelten
hier strengere datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Die Gemeindeverwaltung bittet für Ihre Verpflichtung zur Umsetzung um entsprechendes Verständnis.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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