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Artikelserie "Vorsorge, Pflege, Leben im Alter" des Kreisseniorenrates Böblingen e.V. (Artikel 13)

Die Tagespflege – Eine gute Ergänzung zur ambulanten Pflege
 
Die Tagespflege ist ein Betreuungsangebot für Menschen, die sich nicht (mehr) selbst vollständig versorgen können. Sie dient zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und bietet die Möglichkeit, den Tag in Gesellschaft zu verbringen.
Die Pflegebedürftigen werden morgens in die Einrichtung gebracht - entweder von Ihren Angehörigen oder einem Fahrdienst - und nachmittags wieder abgeholt. Den Abend und die Nacht verbringen Sie zu Hause.
Es gibt verschiedene Formen der Tagespflege. Die solitäre Tagespflege findet meistens in dafür geschaffenen Einrichtungen statt. Die Stärke dieser Einrichtungen ist, dass es oft ein umfangreiches Beschäftigungsangebot gibt. Eingestreute Tagespflegeplätze gibt es teilweise in Pflegeheimen. Im Vordergrund steht hier vor allem der Austausch zwischen Heimbewohnern und Tagesgästen.
Zum klassischen Konzept einer solitären Tagespflege gehört:

  • Betreuung in Gruppen von 10-12 Tagesgästen und bei Bedarf spezielle Betreuung bei bestimmten Krankheitsbildern, z. B. Demenz.
  • Mehrere Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee.
  • Leistungen der Grundpflege und Behandlungspflege wie Hilfe beim Essen oder beim Toilettengang sowie Verabreichen von Medikamenten.
  • Freizeit- und Beschäftigungsprogramm: Gymnastik, Singen, Spaziergänge, Kochen, etc.

Dieses Angebot kann an bis zu fünf Tagen in der Woche von Montag bis Freitag in Anspruch genommen werden. In seltenen Fällen gibt es auch ein Angebot an Wochenenden.
In der Regel wird ein kostenloser Schnuppertag angeboten.
Die Tagespflege richtet sich vor allem an Menschen mit folgenden Bedarfen:

  • Pflegebedürftige, die alleine leben oder deren Angehörige berufstätig sind.
  • Personen, die das Essen und Trinken vergessen.
  • Personen mit kognitiven (Wahrnehmung, Denken, Erkennen betreffend) und / oder körperlichen Einschränkungen.

Die Tagespflege gehört zu den teilstationären Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse übernimmt - ab dem Pflegegrad 2 = 689 €, Pflegegrad 3 = 1.298 €, Pflegegrad 4 = Pflegegrad 5 = 1.995 € - die Kosten für die Betreuung, die pflegerischen Aufwendungen sowie für notwendige Leistungen der Behandlungspflege.
Eine Kürzung des Pflegegelds bzw. der Pflegesachleistung erfolgen nicht.
Unser Tipp: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden gesondert abgerechnet, hierfür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Investitionskosten (betriebsnotwenige Aufwendungen der Einrichtung) müssen grundsätzlich privat getragen werden.
Die Tagespflege unterstützt die Pflege zu Hause und schließt die Lücke zwischen der häuslichen Versorgung und dem Pflegeheim.
Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um die Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten der Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Böblingen sowie der Beratungsstellen sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.
 
Weitere Informationen zur Artikelserie finden sich auf der Homepage des Kreisseniorenrates Böblingen (www.kreisseniorenrat-boeblingen.de).

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