Gemeinde Nufringen

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Das Nufringer Ortsrecht

Hier finden Sie die wichtigsten, ortsrechtlichen Vorschriften (Satzungen, Verordnungen, Richtlinien usw.). Das Angebot wird ständig ausgebaut und bei entsprechendem Bedarf angepasst. Das "Nufringer Ortsrecht" ersetzt keine öffentliche Bekanntmachung. Die Vorschriftensammlung kann nicht die fachliche Kompetenz des zuständigen Fachamtes oder des zuständigen Sachbearbeiters ersetzen.

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Neben den allgemeinen Benutzungsbedingungen für den Internetauftritt der Gemeinde Nufringen im Impressum weisen wir noch auf Folgendes hin:

  • Diese Sammlung enthält aktuelle Regelungsinhalte gemäß der "Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen" - siehe Satzung
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nufringen für das Haushaltsjahr 2016

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nufringen für das Haushaltsjahr 2016
 
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2016 folgende
 
 

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2016
 
beschlossen:
 

§ 1

 
Der Haushaltplan wird festgesetzt mit
 
1.       den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                     23.933.500 €
          davon
 
          im Verwaltungshaushalt mit                                                                       16.816.600 €
          im Vermögenshaushalt mit                                                                           7.116.900 €
 
2.       dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
          für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
          - Kreditermächtigung - in Höhe von                                                                            0 €
 
3.       dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
          in Höhe von                                                                                                     3.600.000 €

 

 

§ 2

 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                       100.000 €
festgesetzt.
 
 
Nufringen, 23.02.2016
 
gez.
Binninger, Bürgermeisterin
 
 
Nachrichtlich:
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes und der Hebesatzsatzung vom 27.10.2003, geändert durch Beschlüsse vom 26.11.2007, 27.04.2009, 29.11.2010 und 12.12.2011 die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:
 

1.         für die Grundsteuer
             a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H.
             b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                330 v. H.
 
2.         für die Gewerbesteuer auf                                                                              350 v. H.
             der Steuermessbeträge.
 
 
Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans der Sonderrechnung Wasserversorgung (Eigenbetrieb) der Gemeinde Nufringen für das Wirtschaftsjahr 2016
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22 Februar 2016 aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und der §§ 7 bis 10 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) i. V. m. §§ 86, 87 und 96 der Gemeindeordnung (GemO) den
 
 

Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

für das Jahr 2016
 
wie folgt beschlossen:
 

§ 1 Wirtschaftsplan
 
in den Einnahmen mit                                                                    1.082.000 €
in den Ausgaben mit                                                                      1.082.000 €
 
davon im Erfolgsplan
mit Erträgen von                                                                                 501.000 €
und mit Aufwendungen von                                                             501.000 €
 
im Vermögensplan
mit Einnahmen von                                                                            581.000 €
und mit Ausgaben von                                                                      581.000 €
 
 

§ 2 Kredite
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
aufnahmen beträgt                                                                                         0 €
 
 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen beträgt                                                                                0 €
 
 

§ 4 Kassenkredite
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                          0 €
festgesetzt
 
Nufringen, 23. Februar 2016
 
gez.
Binninger, Bürgermeisterin
Auslegung
 
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 und der Wirtschaftsplan 2016 werden hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.
 
Jedermann kann in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Wirtschaftsplan in der Zeit von Montag, 29. Februar 2016 bis Dienstag, 8. März 2016 während der üblichen Öffnungszeiten, im Rathaus der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, Zimmer Nr. 1.06, Einsicht nehmen.
 
Nufringen, 23. Februar 2016
 
 
gez. Binninger
Bürgermeisterin
 
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und Abs. 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Nufringen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
 

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