Gemeinde Nufringen

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Das Sachgebiet Ordnung & Soziales informiert: Pflichtbewusste Hundehaltung

Pflichtbewusste Hundehaltung
 
Immer wieder beklagen sich Bürger/innen bei der Gemeindeverwaltung, dass öffentliche Grün- und Erholungsanlagen oder privater Rasenflächen durch Hundekot verunreinigt werden. Ursächlich dafür ist das Verhalten einiger Hundehalter, die entsprechende Regelungen leider nicht beachten. Nachstehend informieren wir daher wieder einmal zu diesem Thema:
 
Verunreinigungen vermeiden
Es sollte selbstverständlich sein, dass Hundehalter dafür zu sorgen haben, dass ihr Hund seine „Notdurft“ nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Sollte das Missgeschick trotzdem eintreten, ist der jeweilige Hundehalter verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können bei Anzeige mit einem Bußgeld geahndet.
 
Hundetoiletten vorhanden
Auf Wunsch aus der Bevölkerung wurden mehrere Hundetoiletten (sogenannte „Dog Stations“) von der Gemeinde angeschafft und aufgestellt.
Diese befinden sich
-          an der Kreuzung Gärtringer Straße/Hohenzollernstraße,
-          an der Hohenzollernstraße/Ecke Bergstraße,
-          an den jeweiligen Übergängen in den Außenbereich der Affstätter Straße, der Kuppinger Straße und der Oberjesinger Straße,
-          im Bereich des Bahnhofs (P+R Anlage),
-          im „Ried“ und
-          in der Grünzone Wehlinger Weg.

Und so funktionieren diese Hundetoiletten:
Beutel oben aus der Station entnehmen und über die Hand ziehen, Kot aufnehmen bzw. einfüllen, Beutel zurückstülpen, verschließen und in der Station entsorgen.
 
Wir appellieren an alle Hundehalter, diese Entsorgungsmöglichkeit für Hundekot zu nutzen. Damit tragen Sie wesentlich dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.
 
 
Leinenzwang für Hunde
 
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden. Innerorts sind Hunde im öffentlichen Bereich an der Leine zu führen (Leinenzwang).
Hunde dürfen auch im Außenbereich nicht ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen. Hunde, die nicht gehorchen, gehören grundsätzlich an die Leine.
Auch dies ist in der Polizeiverordnung der Gemeinde entsprechend geregelt. Verstöße hiergegen können ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden.
 
Wir appellieren an alle Hundehalter, eigenverantwortlich nachstehende Regeln zu beachten:
 
Regeln für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung
-          Halten und beaufsichtigen Sie Ihren Hund so, dass er andere Passanten oder Tiere nicht belästigt oder gefährdet.
-          Führen Sie Ihren Hund innerorts im öffentlichen Bereich an der Leine und halten Sie ihn von Spielplätzen fern.
-          Wenn Ihr Hund nicht auf Zuruf reagiert oder keinen Gehorsam zeigt, führen Sie ihn auch im Außenbereich an der Leine.
-          Achten Sie darauf, dass Ihr Hund nur an geeigneten Stellen sein „Geschäft“ erledigt.
-          Halten Sie Kottüten zur Entfernung des Hundekots bereit (diese erhalten Sie im Handel) oder nutzen Sie die von der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten.

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