Gemeinde Nufringen

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Allgemeine Information zur Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Nufringen

 

Die Gemeinde Nufringen unterstützt das vielfältige Vereinsleben durch eine eigene Richtlinie zur Vereinsförderung. Diese Richtlinie enthält alle wesentlichen Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gemeinnützige Vereine eine Förderung durch die Gemeinde erhalten können.

 

Die Richtlinie legt verbindlich fest, wer förderberechtigt ist, welche Maßnahmen und Aktivitäten gefördert werden und wie die Antragstellung erfolgt. Sie dient damit als klare Grundlage für eine transparente und faire Vergabe öffentlicher Mittel an die örtlichen Vereine.

 

Zudem regelt sie besondere Bedingungen für bestimmte Förderbereiche, wie etwa die Förderung der Jugendarbeit oder die Bezuschussung von Veranstaltungen, Projekten und Anschaffungen. Alle Einzelheiten, einschließlich Antragsverfahren, erforderlicher Nachweise sowie Berechnungsgrundlagen, sind ausschließlich in der Richtlinie selbst zu finden.

 

Die Richtlinie zur Vereinsförderung ist ein zentrales Instrument der Gemeinde, um das ehrenamtliche Engagement, die kulturelle Vielfalt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken.

 

 

Hinweis:

Für detaillierte Informationen und aktuelle Regelungen wird auf das offizielle Dokument Richtlinie zur Vereinsförderung der Gemeinde Nufringen verwiesen:

 

Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine

2. Jugendförderung

Besonders wichtig für Gemeinde und Vereine ist die gezielte Ansprache und Werbung von Kindern und Jugendlichen, um den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbetätigung anzubieten und ihnen die gesellschaftliche Rolle der Vereine näher zu bringen. Die Vereine sichern sich auf diesem Weg den eigenen Fortbestand und leisten einen wertvollen sozialpolitischen Beitrag in der Gemeinde. Um die Arbeit der Vereine auf diesem Gebiet zu fördern und zu unterstützen, gewährt die Gemeinde folgende zweckgebundene Zuweisungen:

2.1 Allgemeine Jugendförderung

Die Gemeinde gewährt für jedes aktive Mitglied eines Vereins unter 18 Jahren einen jährlichen Zuschuss gemäß Anlage 1 zu diesen Richtlinien (Allgemeine Jugendförderung). Maßgebend ist der Mitgliederstand am 31.12. eines jeden Vorjahres, den die Vereine durch Vorlage der Mitgliedermeldungen an ihren Verband belegen müssen.

 

Die entsprechenden Meldungen an die Gemeinde haben bis spätestens 1. Februar eines jeden Jahres zu erfolgen, ansonsten besteht in dem laufenden Jahr kein Anspruch auf Auszahlung der Jugendförderung. Die allgemeine Jugendförderung wird nach fristgerechter Mitgliedermeldung bis zum 30.04. eines jeden laufenden Jahres (gemeinsam mit der Grundförderung, vgl. Abschnitt III Ziffer 1) gewährt.

2.2 Förderung der sonstigen Jugendarbeit

Die örtlichen Vereine führen mit Jugendlichen auch Maßnahmen außerhalb des üblichen Vereinsbetriebs durch, die der Jugendarbeit dienen (z. B. Jugendfreizeiten, Ausflüge, Begegnungen mit anderen Jugendgruppen, Jugendveranstaltungen usw.). Zu den hierdurch entstehenden Kosten gewährt die Gemeinde auf Nachweis einen Zuschuss in Höhe von maximal 6 € je Teilnehmer und Tag der Maßnahme für diejenigen Teilnehmer, die am 01.01. des Jahres der Durchführung der Maßnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Eine Förderung wird nur für Jugendliche gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nufringen haben. Als Teilnehmer zählen auch die erforderlichen Betreuer, wobei je 5 Jugendliche ein Betreuer anerkannt wird.

 

Ferner wird eine Förderung für die Teilnahme von Nufringer Jugendlichen an Veranstaltungen überörtlicher Träger der Jugendhilfe gewährt.

 

Ein Antrag auf Bezuschussung ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Durchführung der förderfähigen Maßnahme bei der Gemeinde zu stellen. Der Verein hat bei der Antragstellung nachzuweisen, dass er alle möglichen Zuwendungen von anderer Seite beantragt hat. Gewährte Rabatte und Skonti sind nicht zuschussfähig.

 

Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bedient, solange ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung bereitstehen.

 

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag die folgenden Forlagen:

Nachweis der Jugendlichen (m/w/d)

Nachweis der Betreuer/-innen (m/w/d)