Gemeinde Nufringen

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Gewerbeanzeigen

Gewerbe anmelden/ abmelden/ ummelden

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe beginnen, verlegen oder abmelden, müssen Sie dieses bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Sie benötigen eine …

Gewerbeanmeldung …

Gewerbeummeldung …

Gewerbeabmeldung …

wenn Sie…

· einen Gewerbebetrieb neu gründen,

· eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle eröffnen,

· einen bestehenden Betrieb übernehmen oder

· Ihren Betrieb in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Nufringen verlegen

wenn Sie…

· den Sitz Ihres Gewerbebetriebs innerhalb der Gemeinde verlegen,

· den Gegenstand bzw. Die Art Ihrer gewerblichen Tätigkeit ändern oder erweitern,

· den Namen Ihres Gewerbebetriebs ändern oder

· Ihre Anschrift ändert.

wenn Sie…

· Ihren Gewerbebetrieb vollständig aufgeben,

· Ihren Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegen,

· Ihren Gewerbebetrieb an eine andere Person übergeben oder verkaufen oder

· sich Ihre Rechtsform ändert (z.B. von Einzelunternehmen zu GmbH)

Wer muss das Gewerbe anmelden?

Anzeigepflichtig sind

· Einzelunternehmer/ -innen

· die geschäftsführenden Gesellschafter einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG)

· die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen (z.B. GmbH oder AG)

Erforderliche Unterlagen

Bei natürlichen Personen:

· Kopie von Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Vorder- und Rückseite)

Bei juristischen Personen:

· Handelsregisterauszug oder notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag

Ggf. erforderliche Erlaubnisse oder weitere Nachweise z.B.

· Reisegewerbekarte

· Handwerksrolle

· Meisterbrief

(hier bitte selbst erkundigen, was bei den angegebenen Tätigkeiten erforderlich ist und bei Rückfragen an die IHK wenden https://www.ihk.de/stuttgart/)

Verfahrensablauf

Die Gewerbeanmeldung erfolgt durch (persönliche) Abgabe der unterschriebenen Exemplare mit der Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses in der Gemeinde oder durch das schriftliche Einreichen über

https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/8115037/gewerbeanzeige.

Das Hochladen eines gültigen Ausweisdokumentes ist für digitale Einreichung einer Gewerbemeldung unumgänglich!

Sobald die Gewerbeanmeldung eingegangen ist und bearbeitet wurde, wird Ihnen ein Entwurf der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Erst nachdem Sie diesen Entwurf unterschrieben an die Gemeinde zurückgesendet haben, wird die Anmeldung Ihres Gewerbes abgeschlossen.

Daraufhin erhalten Sie Ihre vollständige Gewerbeanmeldung per Post.

Nach der Anmeldung werden die Daten automatisch an die zuständigen Behörden (z.B. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft) weitergeleitet.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb weniger Tage, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Gewerbeanmeldung: 20€

Gewerbeummeldung: 20€

Gewerbeabmeldung: 10€

Kontakt - Servicebüro

Das Servicebüro können Sie wie folgt kontaktieren:

E-Mail: service(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-21 / 07032 9680-23 / 07032 9680-24 / 07032 9680-45

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Mitarbeiter

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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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