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Bau einer Grünbrücke über die B 14 im Abschnitt Herrenberg – Nufringen (Landkreis Böblingen)
Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet: Einwendungsfrist endet am 14. November 2025
Das Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Grünbrücke über die B 14 im Abschnitt Herrenberg - Nufringen wurde eingeleitet. Die Planunterlagen sind vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2025 veröffentlicht. Einwendungen können bis zum 14. November 2025 erhoben werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Grünbrücke über die Bundesstraße B 14 im Abschnitt zwischen Herrenberg und Nufringen eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Bundesstraßenverwaltung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand der Planfeststellung ist eine Maßnahme zur Wiedervernetzung, die den Bau einer Grünbrücke als Wildtierquerung über die Bundesstraße B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen sowie die Anbindung des Hinterlandes in Form von so genannten Trittsteinbiotopen umfasst.
Die Grünbücke soll 50 Meter breit und mit Irritationsschutzwänden sowie einem Wildschutzzaun ausgestattet werden. Sie soll die Bundesstraße sowie den Geh- und Radweg gemeinsam überspannen. Die B 14 bleibt dabei unverändert in Lage und Höhe. Das angrenzende Wegenetz muss jedoch als Folge der Maßnahme neu geordnet werden. Im Bereich der Brücke ist eine veränderte Entwässerung mit einer Straßenrinne zwischen Bundesstraße und Radweg vorgesehen.
Primäres Ziel der Maßnahme ist die Vernetzung der angrenzenden Waldgebiete des Schönbuch im Osten mit den Ausläufern des Schwarzwaldes im Westen. Daneben soll auch der Trockenlebensraum zwischen Schwäbischer Alb und der Neckar- und Tauber-Gäuplatten optimiert werden. Auf diese Weise können waldbewohnende Großsäugetiere sowie Tieren der Trockenlebensräume die Bundesstraße überqueren. Eine anthropogene Nutzung ist ausgeschlossen.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel die Wiederherstellung von Biotoptypen, die Aufwertung des Reptilienlebensraumes sowie das Anbringen von Nistkästen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit von Mittwoch, 1. Oktober 2025, bis einschließlich Freitag, 31. Oktober 2025, unter https://rps.baden-wuerttemberg.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Straße veröffentlicht.
Zeit und Ort der Veröffentlichung der Planunterlagen werden im Vorfeld im Gäuboten sowie ab Dienstag, 30. September 2025, unterer https://rps.baden-wuerttemberg.de > Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Planfeststellung > Planfeststellungsverfahren > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren bekanntgemacht.
Bis einschließlich Freitag, 14. November 2025, haben alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, beim Regierungspräsidium Stuttgart Einwendungen gegen den Plan zu erheben.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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