Gemeinde Nufringen

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Kurzübersicht - Rathaus Aktuell

 

Die Seite „Rathaus Aktuell“ informiert Sie über laufende Neuigkeiten und wichtige Hinweise aus der Gemeindeverwaltung und wird zudem direkt über die   Nufringer APP   bereitgestellt.

    Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (m/w/d)

    Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen notwendig.

    Die Hauptwahl findet statt am Sonntag, dem 30.11.2025.

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
     
    Eine erforderlich werdende Stichwahl findet statt am Sonntag, dem 14.12.2025.

    Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
     
    Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) beträgt 8 Jahre.
     
    Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen.
     

    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

    Wahlberechtigt sind die vorstehend genannten Personen auch dann, wenn sie in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben wird.
     
    Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
     

    Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen.
     
    Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, bereit.
     
    Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag, 09.11.2025, beim Bürgermeisteramt, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen, eingehen.
     
    Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.
     

    Ort, Datum
     
    Nufringen, 14.10.2025

     


    Bürgermeisteramt

     

    Die signierte öffentliche Bekanntmachung ist als pdf-Datei beigefügt.

     

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    Kontakt

    Gemeinde Nufringen
    Hauptstraße 28
    71154 Nufringen
    Fon: 07032 9680-0
    Fax: 07032 9680-60
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